Die Epix Media AG aus Berlin lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen. In den Schreiben wird der Adressat darauf hingewiesen, dass von seinem Anschluss aus das Werk “Twilight Classic 02 Sundown – Rückzug der Vampire” öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die hierzu notwendigen Rechte habe der Adressat nicht gehabt.
Es werden mit dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsansprüche erhoben, die der Abgemahnte jedoch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlöassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 715,- Euro erledigen könne. Hierbei handele es sich um Vergelichsangebot. Das schriftliche Vergleichsangebot enthält jedoch auch die Verpflichtung, Aufwendungesersatz an die Abmahnerseite zu bezahlen, auf Basis eines sogenannten Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,- Euro. Dies entfällt nur bei Zahlung des Vergleichssumme.
Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionsalternativen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert zu haben.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de