Das Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die für die BB Video GmbH aus Mülheim an der Ruhr durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde.
Im konkreten Fall soll der Adressat der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 710,- Euro vornehmen und zudem die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.
Die Vetragsstrafe in der vorformulierten Unterlassungserklärung beträgt 10.000,-. An der Angemessenheit einer derart bemessene Vertragsstrafe bestehen zumindest Zweifel.
Ferner wird mit einer Unterschrift unter der Erklärung auch direkt ein Anerkenntnis hinsichtlich der Schadensersatzansprüche aus der angezeigten angeblichen Verletzungshandlug abgegeben. Auch hierzu können wir nicht raten.
Lassen Sie sich VOR einer Reaktion gegenüber der Gegenseite über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion beraten!
Feil Rechtsanwälte, Tel 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de