Artikel-Schlagworte: „710“

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

Donnerstag, 2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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Ino Handel & Vertriebs GmbH

Donnerstag, 28. Januar 2010

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH ist ja bereits hier einmal erwähnt worden (http://www.die-abmahnung.de/wordpress/traut-euch-teil-24-die-reality-serie-auf-der-strase-angesprochen).

Inzwischen ist bekannt geworden, dass auch das Filmwerk mit dem Titel “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 6 – Muttis Von Nebenan” Gegenstand von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht ist.

Der Abmahnungsadressat soll damit auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden,  wobei weitergehende Zahlungsansprüche mit der Überweisung eines Betrages in Höhe von 710,- Euro umfassend abgegolten und erledigt sein sollen.

Auch in diesem Zusammenhang können wir nicht dazu raten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor eingehend über die möglichen Folgen zu informieren.

Gerne beraten wir Sie. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter anderem hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/

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“Sex im Job – Verbotene Spielchen Am Arbeitsplatz – Dirty Jobs”

Montag, 25. Januar 2010

Das Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die für die BB Video GmbH aus Mülheim an der Ruhr durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde.

Im konkreten Fall soll der Adressat der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 710,- Euro vornehmen und zudem die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Vetragsstrafe in der vorformulierten Unterlassungserklärung beträgt 10.000,-. An der Angemessenheit einer derart bemessene Vertragsstrafe bestehen zumindest Zweifel.

Ferner wird mit einer Unterschrift unter der Erklärung auch direkt ein Anerkenntnis hinsichtlich der Schadensersatzansprüche aus der angezeigten angeblichen Verletzungshandlug abgegeben. Auch hierzu können wir nicht raten.

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion gegenüber der Gegenseite über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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