Artikel-Schlagworte: „600“

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – Baseprotect GmbH- „The Dough (Bablo)“

Donnerstag, 12. Januar 2012

Die Baseprotect GmbH  mahnt über die Kanzlei Kornmeier & Partner ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Baseprotect GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              The Dough (Bablo) – Film

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – Firma Baseprotect GmbH – „The Dough (Bablo)“

Donnerstag, 5. Januar 2012

Die Firma Baseprotect GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Baseprotect GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Kornmeier & Partner

Abgemahntes Werk:             „The Dough (Bablo)“

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – dtp entertainment AG – „Cities XL 2012“ –Computerspiel

Dienstag, 27. Dezember 2011

Die dtp entertainment AG  verschickt über die Kanzlei Schutt, Waetke Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      dtp entertainment AG

Abmahnende Kanzlei:            Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Cities XL 2012 – Computerspiel

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – EMI Music Germany GmbH Co. KG – „Nothing But The Beat” des Künstlers David Guetta

Freitag, 28. Oktober 2011

Die Firma EMI Music Germany GmbH Co. KG mahnt über Rechtsanwälte Kornmeier & Partner ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        EMI Music Germany  GmbH Co. KG

Abmahnende Kanzlei:           Kornmeier & Partner

Abgemahntes Werk:              „Nothing But The Beat” des Künstlers David Guetta

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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – Baseprotect GmbH- „Supermanager oder die Hacke des Schicksals“ – Film

Mittwoch, 28. September 2011

Die Baseprotect GmbH  mahnt über die Kanzlei Kornmeier & Partner ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Baseprotect GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Supermanager oder die Hacke des Schicksals – Film

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Great Stuff GmbH – „Pleasurekraft: „Carny“ sowie Matt Caselli & Strobe feat. Baby D: „Phantasy“ (Let me be your Fantasy) (= Danny Freakazoid, Matt Caseli & Stobe featuering Baby D: “Phantasy”)

Montag, 12. September 2011

Die Great Stuff GmbH  mahnt über die Kanzlei Schutt, Waetke ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Great Stuff GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Pleasurekraft: “Carny” sowie Matt Caselli & Strobe feat. Baby D: “Phantasy” (Let me be your Fantasy) (=Danny Freakazoid, Matt Caseli & Stobe featuring Baby D: “Phantasy”)

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mahnt die Kanzlei Schutt Waetke für Great Stuff, bezüglich des Titels “Let me be your fantasy” ab?

Montag, 12. September 2011

In Beratungen wurde uns mitgeteilt, dass die Kanzlei Schutt Waetke urheberrechtliche Abmahnungen ausspricht, in denen es um das illegale öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes der Great Stuff GmbH geht.

Dies betrifft demnach das Werk “Let me be your fantasy” und die Kanzlei Schutt Waetke fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch eine Vergleichszahlung in Höhe von 600,- Euro, um die Angelegenheit kurzfristig zu erledigen.

 

Bei Erhalt einer Abmahnung kontaktieren Sie bitte nicht diekt die abmahnende Kanzlei. Diese vertritt letztlich natürlich die Interessen der dortigen Mandantschaft und nicht Ihre.

Inormieren Sie sich zu Chancen und Risiken bezüglich einer Reaktion.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Lappan Verlag GmbH – Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Firma Lappan Verlag GmbH verschickt über die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben.

In den Schreiben werden verschiedene Beträge von den Adressaten gefordert, jeweils wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne die entsprechende Berechtigung.

In einem konkreten Fall wird ein Werk Heinz Erhardts in Bezug genommen, welches unberechtigt genutzt worden sein soll. In der Folge soll der Adressat des Schreibens 600,- Euro zahlen.

 

Ticker

 

Rechteinhaber:                      Lappan Verlag GmbH

vertretende Kanzlei:            KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

betroffenes Werk:                 Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – – Planet Punk Music GbR- -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

Dienstag, 7. Juni 2011

Die Planet Punk Music GbR mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                         Planet Punk Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – GV World GmbH- „Lucky Trouble“

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die GV World GmbH verschickt über die Kanzlei Kornmeier  & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      GV World GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Lucky Trouble”

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – – Planet Punk Music GbR- -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

Dienstag, 10. Mai 2011

Die Planet Punk Music GbR mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Planet Punk Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – bitComposer – „Schlag den Raab“ PC-Version

Mittwoch, 2. März 2011

Die bitComposer verschickt über die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

 

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      bitComposer

Abmahnende Kanzlei:           Kornmeier & Partner

Abgemahntes Werk:              „Schlag den Raab“ PC Version

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – dtp entertainment ag – „Divinity 2 – Flames of Venegeance“

Dienstag, 28. Dezember 2010

Die dtp entertainment ag verschickt über Schutt, Waetke Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      dtp entertainment ag

Abmahnende Kanzlei:           Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Divinity 2 – Flames of Venegeance“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.

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Rechtsanwälte Kornmeier- bitComposer Games GmbH- „Schlag den Raab “

Dienstag, 26. Oktober 2010

Die bitComposer Games GmbH versendet über die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus sollen behauptete Zahlungansprüche gegen Leistung eines Betragesin Höhe von 600,00 Euro erledigt werden können.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      bitComposer Games GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Kornmeier

Abgemahntes Werk:              „Schlag den Raab“

“angebotener” Vergleichsbetrag:        600,- Euro

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüchen.

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Abmahnung “Beim Klauen erwischt”, für Mick-Haig Productions e.K., durch Schutt Waetke

Donnerstag, 26. August 2010

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“  im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des  Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.

Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – bitComposer Games – S.T.A.L.K.E.R. Call of

Donnerstag, 1. April 2010

Die Kanzlei Schutt, Waetke mahnt im Auftrag von „bitComposer Games“ angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „S.T.A.L.K.E.R. Call of Pripyat“ ab.

 Der Adressat der Abmahnung soll das entsprechende Werk in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne hierfür die notwendigen Rechte zu besitzen. Daher wird der Adressat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und weiterhin einen Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 € an die abmahnende Kanzlei zu zahlen.

 Wir können nicht dazu raten, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weitere Vorab-Informationen zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich zum einen auf die Zahlung in Höhe von 600,00 € an die Gegenseite verpflichten und damit zum anderen ggf. signalisieren, dass man die vorgeworfene rechtswidrige Handlung als solche begangen hat.

 Gerne informieren wir Sie im Detail in Ihrer Sache:

 Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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aktuelle Abmahnung Justin Slayer International

Mittwoch, 10. März 2010

Die Firma Justin Slayer INternational lässt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei Schutt,Watke abmahnen.
Die Adressaten der Schreiben sollen neben der abzugebenden Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 600,- leisten, um die Angelegenheit so zu beenden.
Gegenstand der Abmahnung im konkreten Fall war die behauptete Verletzung von Rechten bezüglich des Filmwerks “Work It, Work It, Get It, Get It 4″.

Bitte reagieren Sie nicht ohne sich vorher genau über die Chancen und Risiken einer Antwort/ Reaktion auf diese Abmahnung informiert zu haben.
Mit der Abmahnung einer Unterlassungserklärung kann man zwar einerseits Kostenrisiken begrenzen, andererseits auch erhebliche Risken schaffen. Daher sollte genau geprüft werden, was man ggf. unterschreiben möchte.
Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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