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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Kalypso Media GmbH – „Tropico 4“ – Computerspiel

Dienstag, 20. Dezember 2011

Die Kalypso Media GmbH mahnt über die Kanzlei Schutt, Waetke ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 500,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Kalypso Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Schutt, Waetke Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:              Tropico 4 – Computerspiel

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Kalypso Media GmbH – „Dungeons“

Freitag, 12. August 2011

Die Kalypso Media GmbH verschickt auch im Augfust 2011  Ahbmahnungen  über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke.

In den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Vergleichsbetrag in Höhe von 500,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Kalypso Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Schutt, Waetke

Abgemahntes Werk:              „Dungeons“

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Kalypso Media GmbH- „Dungeons“

Donnerstag, 28. April 2011

Die Kalypso Media GmbH verschickt über die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 500,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Kalypso Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Dungeons

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Kalypso Media GmbH- „Dungeons“

Freitag, 18. März 2011

Die Kalypso Media GmbH verschickt über die Kanzlei Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 500,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Kalypso Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Dungeons

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Rechtsanwalt Auffenberg – Los Banditos – „Junkyard Dogs“ -

Mittwoch, 24. November 2010

Die Los Banditos Films GmbH verschickt über die Rechtsanwalt Auffenberg Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 500,00 Euro gezahlt werden.

Die Details in Kürze:

Rechteinhaber:                      Los Banditos GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Auffenberg

Abgemahntes Werk:              „Junkyard Dogs

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rasch Rechtsanwälte verändert “Preispolitik”?

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.

Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.

In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.

Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.

Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Axel Fischer mit dem Titel “Amsterdam”

Dienstag, 2. März 2010

Der Künstler Axel Fischer singt das Lied Amsterdam, welches ausweislich einer hier bekannt gewordenen Abmahnung auch Teil eines “TOP 100 Samplers” (gewesen) sein soll. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-hitmix-music-agentur-axel-fischer-feat-cora)

Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem entsprechenden Werk.

In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 500,- bezahlen, um die Sache zu erledigen.

Um das “Angebot” des Rechteinhabers “Hitmix Music Agentur” noch mehr hervorzuheben, wird in der Abmahnung darauf verwiesen, dass der bisher möglicherweise zu beanspruchende Schadensersatz bereits 1.025,72 Euro betragen würde.

Wir raten dazu, sich jedenfalls ausführlich zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen, bevor man auf eine solche Abmahnung reagiert.

Gerne können wir Sie über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: boenig (at) recht-freundlich.de

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