Artikel-Schlagworte: „290 Euro“

Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner – Firma DigiRights Administration GmbH – Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo

Montag, 17. Januar 2011

Die DigiRights Administration GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 290,00  Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      DigiRights Administration GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Denecke, von Haxthausen & Partner

Abgemahntes Werk:              Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo

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Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen mahnen für B1 Recordings SIA ab – „This Is My Life (Bravo Hits Vol. 71) Edward Maya “

Mittwoch, 24. November 2010

Die B1 Recordings SIA verschickt über die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 290,00 Euro gezahlt werden.

Details der Abmahnung in Kürze:

Rechteinhaber:                      B1 Recordings SIA

Abmahnende Kanzlei:           Denecke von Haxthausen

Abgemahntes Werk:              „This Is My Life (Bravo Hits Vol. 71) Edward Maya“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.

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Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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