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Mittwoch, 24. August 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Künstler Titel
Lady Gaga Born This Way
Lady Gaga The Edge Of Glory
Rihanna California King Bed
Rihanna S&M
Andreas Bourani Nur In Meinem Kopf
The Black Eyed Peas Don`t Stop The Party
The Black Eyed Peas Just Can`t Get Enough
Cascada San Francisco
Pigeon John The Bomb
Milow You And Me (In My Pocket)
als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”
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Freitag, 5. Februar 2010
Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.
Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
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Donnerstag, 28. Januar 2010
Wie auch bereits hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/invaders-must-die berichtet, werden Abmahnungen bezüglich des Titels “Invaders must die” der Gruppe “The Prodigy”, im Namen der Universal GmbH, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen.
Diese Abmahnungen, die bereits im Oktober der vergangenen Jahres aufgefallen sind, sind auch weiterhin aktuell. Es hat sich auch nichts daran geändert, dass ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.200 Euro gefordert wird, mit dessen Zahlung, neben der Abgabe der Unterlassungserklärung, die Angelegenheit beendet werden könnte.
Man sollte sich aber auch nach wie vor zunächst darüber informieren, welche Folgen die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung haben kann, bevor man diese an die Gegenseite übersendet.
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Mittwoch, 27. Januar 2010
Bereits seit mehreren Monaten wird das oben angeführte Werk immer wieder Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die im Auftrage der Universal Music GmbH, Berlin, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.
Weiterhin wird zur Erledigung der aus dem behaupteten Verstoß angeblich resultierenden Forderungen eine Zahlung in Höhe vo 1.200,- Euro gefordert, mit der, neben der auch abzugebenden Unterlassungserklärung, alle Ansprüche der abmahnenden Partei erledigt werden könnten.
Bevor Sie entscheiden, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich genau über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Folgen informieren.
Gerne beraten wir Sie:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax 0511/ 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
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Donnerstag, 14. Januar 2010
Aus Beratungen haben wir erfahren, dass die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegenRechte an dem Werk “Die Liebe bleibt”, des Interpreten Semino Rossi abmahnt.
Gefordert wird von dem Abgmeahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1.200 Euro.
Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information eine Unterlassungserklärung abzugeben oder eine Zahlung vorzunehmen.
Gerne beraten wir Sie hierzu:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Die Liebe bleibt, Rasch, Semino Rossi, Unterlassung, Zahlung
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Montag, 11. Januar 2010
Das Doppel- CD- Album mit dem Titel “MTV Unplugged in New York”, der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller, ist Gegenstand einer weiteren hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgebracht wurde.
Der Verstoß gegen die desbezüglichen Rechte der Universal Music GmbH soll sich am 23.10.2009 unter Verwendung eines Filesharingprogramms ereignet haben.
Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,- Euro.
Auffällig ist, dass für die Übersendung der Unterlassungserklärung an die Abmahner eine Frist von nur einer Woche ab dem Tag der Erstellung des Abmahnschreibens eingeräumt wird. Es ist fraglich, ob eine solche Frist als angemessen angesehen werden kann, gerade wenn man unter anderem auch von verlängerten Postlaufzeiten aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen ausgeht.
Es kann nicht dazu geraten werden, ohne eingehende Information oder Beratung die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die geforderte Summe zu bezahlen.
Lassen Sie sich beraten!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Abmahnung, Euro, MTV Unplugged in New York, Rasch Rechtsanwälte, Sportfreunde Stiller, Universal Music GmbH, Unterlassungserklärung
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Freitag, 8. Januar 2010
Auch aktuell sind wiederum Abmahnungen unterwegs, die das Werk Reamonn der Künstlergruppe Reamonn betreffen.
Wie bereits hier http://www.die-abmahnung.de/wordpress/reamonn-reamonn berichtet, wird durch die Kanzlei Rasch, im Auftrage der Universal Music GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro.
Wir raten dazu, sich vor einer Reaktion in jedem Fall eingehend zu informieren.
Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise zu Chancen und Risiken und beraten Sie auf Wunsch auch weitergehend:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
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