Die Koch Media GmbH lässt Verstöße an Rechten betreffend des Werkes “OSS 117 – Er selbst ist sich genug” abmahnen.
Vom Internetanschluss des Adressaten der Abmahnung soll das entsprechende Werk heruntergeladen und wiederum öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
In der Folge stünden dem Abmahner Unterlassungsansprüche zu. Daher soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben.
Die Zahlugsansprüche, die der Abmahner auch behauptet, könnten demnach mit einer Pauschalzahlugn in Höhe von 650,- Euro abgegolten werden.
Wir raten nicht dazu, die Unterlasungserklärung wie vorglegt zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich zunächst über weitere Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte: 650, Abmahnung, Er selbst ist sich genug, Koch Media GmbH, OSS 117, U+C, Unterlassung, Urmann und Collegen, Zahlung
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