In der letzten Zeit bekommen wir vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller vorgelegt.
Damit wird die angebliche Verletzung von Rechten an pornographischen Filmwerken angezeigt und in der Folge ein Betrag in Höhe von jeweils etwa 700,- Euro durch die abmahnenden Anwälte eingefordert.
Es ist aber im Einzelfall zu schauen, ob tatsächlich überhaupt eine Verpflichtung besteht, irgendwelchen Forderungen nachzukommen.
Wie auch in anderen Abmahnfällen gilt, dass Sie sich nicht mit den Abmahnern selbst in Verbindung setzen sollten. Hierbei werden zumeist solche Fragen gestellt, die dort zu einer Begründung von Forderungen verhelfen können…
Lassen Sie sich besser anwaltlich beraten, BEVOR Sie reagieren!
Link to this page
[...] http://www.die-abmahnung.de/wordpress/negele-zimmel-greuter-und-beller-tino-media-gmbh-u-a Link to this page Link to this page Copy the code below to your web site. x [...]