Auch aktuell werden offenbar noch Abmahnungen bzgl. angeblicher Rechtsvberletzuzngen an dem Werk “Delta Farce” aus dem Hause MIG Film GmbH ausgebracht. Die Schreiben kommen von der Kanzlei BaumgartenBrandt.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und daneben auch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,- Euro.
Es wird in dem Schreiben darauf verwiesen, dass im Falle einer Geltendmachung der üblicherweise anzusetzenden Kosten und Gebühren ein Betrag in Höhe von 1.359,80 Euro zzgl. 20,- Euro Auslagenersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beansprucht werden könnte. Hintergrund sei, dass in Fällen wie dem vorliegenden ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000,- Euro anzusetzen sei.
Bitte beachten Sie, dass es nicht sinnvoll ist, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Information hinsichtlich der evtl. bestehenden Handlugsalternativen und der damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterschreiben.
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 850, Abmahnung, BaumgartenBrandt, Delta Farce, Euro, MIG Film, Unterlassung, Zahlung
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