mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?

Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.

Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.

Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.

Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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1 Kommentar zu „mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?“

  1. [...] Hinweise zum Thema erhalten Sie auch hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/mehrere-abmahnungen-ohne-dass-man-irgendetwas-heruntergeladen-…  Link to this page  Link to this page Copy the code below to your web site. [...]

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