Mahnbescheid von Urmann und Collegen nach Abmahnung

Wir haben erfahren, dass nach Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann und Collegen nunmehr Kosten im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Es ist in solchen Fällen genau zu prüfen, ob und inwieweit Erfolgsaussichten bestehen, wenn man sich gegen die Forderungen wehrt, da mit einem Widerspruch weitere Kostenrisiken entstehen.

Im Einzelfall sollte daher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um weitere Eskalationen zu vermeiden und Alternativen zu erörtern.

 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Frist für einen etwaigen Widerspruch.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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1 Kommentar zu „Mahnbescheid von Urmann und Collegen nach Abmahnung“

  1. [...] Hier wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Urmann und Collegen für die dortige Mandantschaft gerichtliche Mahnverfahren anstrengt. [...]

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