Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die bereits erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Es ging um das Lied „Hard To Say I’m Sorry 2k9″ der Künstlergruppe “Aquagen“.
Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt im Juli 2009 eine einstweilige Verfügung erlassen. Basis der einstweiligen Verfügung war die im Rahmen eines Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ermittelte IP-Adresse. Die Abgemahnte hatte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.
Schlagworte: 22.09.2009, Aquagen, Digiprotect, einstweilige Verfügung, Landgericht, LG Frankfurt
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