Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht derzeit Abmahnung im Namen der Fraserside Holdings Limited aus, die angebliche Rechtsverletzungen bezüglich des oben genannten Filmwers betreffen.
Der Adressat der Abmahnung wird mit dem Schreiben auf Unterlassung und auf Zahlung in Anspruch genommen.
Im Ergebnis soll neben der Abgabe der mit der Abmahung überreichten Unterlassungserklärung auch ein Betrag in Höhe von 705,- euro an den Rechteinhaber gezahlt werden.
Wir raten davon ab, sich ohne eine vorherige eingehende Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern. Hintergrund ist unter anderem, dass man mit einer unbedachten Äußerung evtl. den Eindruck erwecken könnte, dass man die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hätte. Da es sich hier um eine Straftat sowohl nach dem Urheberrechtsgesetz, als auch nach dem Strafgesetzbuch handeln kann, ist besondere Umsicht im Vorgehen geboten.
Gerne geben wir auch weiterführende Hinweise:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 705 Euro, Abmahnung, Beratung, Erotikfilm, Fraserside, Hilfe, Negele, Unterlassung, Zahlung
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