Es passiert immer wieder, dass Abmahner augenscheinlich auf nicht (mehr) korrekte Daten abstellen oder aber auch schlicht Abmahnungen versenden, die mit nicht nachvollziehbaren Vollmachten versehen sind… Letzteres betrifft etwa den angeblichen Verstoß an Rechten an dem Werk “Nachbarin Gerda – Fickt mich durch ihr geilen Böcke”, an dem einerseits die Silwa Filmvertrieb AG entsprechende halten soll, andererseits aber auch die Digiprotect. Dies trägt die Kanzlei U+C im Auftrag der dortigen Mandantschaft vor.
Hierüber hatten wir bereits berichtet. (vgl. http://www.die-abmahnung.de/wordpress/chaos-bei-der-erstellung-von-abmahnungen-genau-hinsehen)
Nunmehr scheinen solche Fehler auch bei anderen Kollegen aufzufallen, wie man hier http://www.recht-hat.de/allgemein/unterschiedliche-rechteinhaber-bei-einem-werk-chaos-bei-u-c/ sieht.
Es ist zwar bemerkenswert, dass die abmahnenden Rechteinhaber und Kanzleien sich bereits nicht einig darüber zu sein scheinen, wer nun tatsächlich die Rechte an dem entsprechenden Werk inne hat. Vorsicht ist aber jedenfalls geboten, wenn man bei der Beurteilung darauf abstellen möchte, ob eine Abmahnung aus besagten Gründen unwirksam ist.
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Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: Abmahnung, Digiprotect, fehler, Rechteinhaber, Silwa AG, U+C, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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