Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Schlagworte: , , , , , , , , , ,

1 Kommentar zu „Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”“

Kommentieren