… ist nach wie vor ein Titel, der sich in urheberrechtlichen Abmahnungen finden lässt.
Uns wurde eine neue derartige Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang vorgelegt, in der es wiederum um die Forderung einer Unterlassungserklärung und um einen “Vergleichsbetrag” in Höhe von 450,- Euro geht.
Das Lied soll als Teil des Samplers “Bravo Hits Vol. 66″ über ein Filesharingsnetzwerk öffentlich zugägnlich gemacht worden sein.
Interessant ist unter anderem, dass bereits im Abmahnschreiben aufgeschlüsselt ist, dass sich die behaupteten Schdaensersatzansprüche unter anderem aus Kosten in Höhe von 0,49 Euro für das gerichtliche Verfahren und 0,41 Euro für die Adressanfrage beim Internetprovider ergeben sollen.
Schlagworte: Abmahnung, Bravo Hits, Evacuate The Dancefloor, Nümann und Lang, Urheberrecht, Zahlung
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wem gehören die Rechte an “Evacuate the Dancefloor”? Sind vielleicht die Rechte an die GEMA abgetreten?