Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.
Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.
Am Ende gilt:
Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.
Schlagworte: Abmahnung, Bagatelle, Filesharing, Film, Peer-to-peer, Urheberrecht
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[...] Wichtige Hinweise zur Abwehr von Abmahnungen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eine-urheberrechtsabmahnung-ist-keine-bagatelle [...]
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Mich nerven alle Abmahnfimen egal ob legitim oder nicht.
Danke für den Hinweis, ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass wirklich dazu geraten wird, Abmahnungen einfach zur Seite zu legen und zu ignorieren. Man sollte doch zumindest Widerspruch einlegen, wenn man die Abmahnung unberechtigt ist. Dabei ist es wohl tatsächlich besser, sich den Rat eines Anwalts einzuholen. Als Laie dürfte es schwer sein, angemessen darauf zu reagieren und negative Folgen abzuwenden.
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