Eine Person, eine Datei, zwei Abmahnungen, innerhalb kürzester Zeit…

So haben wir es kürzlich erlebt…

Zumindest muss man wohl – trotz des Umstandes, dass hier augenscheinlich fehlerhafte Schreibweisen und fehlerhafte Zuordnungen von Personen zu Internetanschlüssen stattgefunden haben – davon ausgehen, dass auch eine Person zweimal innerhalb von ein paar Tagen einen Urheberrechtsverstoß begangen haben soll. Dass man allerdings eine weitere Abmahnung vor Ablauf der gesetzten Frist verschickt, hierfür auch noch Kosten einfordert, obgleich die abgemahnte Person noch nicht einmal die Möglickeit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sieht jedenfalls und vorsichtig formuliert “etwas merkwürdig” aus.

Dass die abmahnende Kanzlei Schulenberg & Schenk hier scheinbar einen (erheblichen) Fehler aus Versehen begangen hat, wird einfach mal unterstellt. Alles andere wäre noch weniger schön.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fehler “wieder gut gemacht” werden kann und wird.

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