“Die Beschissenheit der Dinge” – Abmahnung durch Lampmann Behn Rosenbaum

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum versendet derzeit Abmahnungen im auftrage der Firma Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart.

Gegenstand des Schreiben sind Urheberrechtsverletzungen betreffend des Filmwerks “Die Beschissenheit der Dinge“, aus denen für die Camino Filmverleih GmbH Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten resultieren sollen.

Weiterhin sollen Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz aus der Verletzungshandlung resultieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/urteile/die-camino-gmbh-erwirkt-einstweilige-verfuegungen-vor-dem-landgericht-koeln-wegen-filesharing-des-films-die-beschissenheit-der-dinge

Wir raten dazu, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung nicht direkt zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die etwaigen Chancen und Risiken unterschiedlicher Reaktionen informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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1 Kommentar zu „“Die Beschissenheit der Dinge” – Abmahnung durch Lampmann Behn Rosenbaum“

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