Es ist nicht verboten, Dateien (Filme, Bilder, Literaturwerke) im Internet mit anderen (Freunden/ Bekannten oder auch Fremden) zu tauschen.
Jedoch gilt das nur dann, wenn Sie die entsprechenden Rechte an dem jeweiligen Werk haben. Diese Rechte haben Sie regelmäßig dann, wenn Sie Urheber der Werke sind, also wenn Sie die Bilder, Filme oder Texte selbst erstellt haben.
Wenn Sie also nicht selbst Urheber sind, dann dürfen Sie auch nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers mit den entsprechenden Dateien verfahren, sie also beispielsweise an andere weitergeben oder gar im Internet in Tauschbörsen bereit stellen.
Es ist daher jedes Mal genau zu prüfen, ob Sie auch tatsächlich die notwendigen Rechte an den Werken haben, die Sie Ihren Freunden, Bekannten oder anderen Dritten gegenüber zugänglich machen.
Im Zweifel sollten Sie sich hierzu beraten lassen, bevor Sie eine Abmahnung riskieren, die finanziell und strafrechtlich “teuer” werden kann…
Schlagworte: Abmahnung, Bilder, eigene, Filesharing, Filme, Kosten, legal, Tauschbörse, Texte, Unterlassung, Videos
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