Die Kanzlei U+C mahnt derzeit unter anderem auch Urheberrechtsverstöße an dem pornografischen Filmwerk “cum and gone” ab.
Neben der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro gefordert, um die Sache zu erledigen.
Wir sind skeptisch, ob die behaupteten Ansprüche in der Form bestehen und raten dazu, sich nicht unbedacht gegenüber den Abmahnern zu äußern, um nicht evtl. gar nicht bestehende Ansprüche zu begründen.
Lassen Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten des Vorgehens und der Reaktion beraten.
Schlagworte: Abmahnung, cum and gone, Digiprotect, Film, Porn, Pornofilm, U+C, Unterlassungserklärung, Urheberrechtsverletzung, Zahlung
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