Archiv für die Kategorie „Programme“

Just Cause 2, rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH

Mittwoch, 11. August 2010

Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.

Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.

Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.

Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de

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Rechteinhaber duldet Verletzungshandlung?

Montag, 9. August 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Rechteinhaber (die Zentropa ApS) eine angebliche Rechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes, über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr beobachtet und auch geduldet hat.

Erst knapp ein dreiviertel Jahr nach dem angeblichen ersten Verstoß wird nunmehr eine Abmahnung über die Kanzlei BaumgartenBrandt ausgesprochen.

Es muss sich dann wohl schon die Frage aufdrängen, ob hier Daten gesammelt werden (zu welchem Zweck auch immer) oder ob dem Rechteinhaber tatsächlich daran gelegen ist, die angeblichen Verletzungshandlungen schnellstmöglich zu beenden?

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04

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Abmahnung – bitComposer Games – S.T.A.L.K.E.R. Call of

Donnerstag, 1. April 2010

Die Kanzlei Schutt, Waetke mahnt im Auftrag von „bitComposer Games“ angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „S.T.A.L.K.E.R. Call of Pripyat“ ab.

 Der Adressat der Abmahnung soll das entsprechende Werk in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne hierfür die notwendigen Rechte zu besitzen. Daher wird der Adressat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und weiterhin einen Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 € an die abmahnende Kanzlei zu zahlen.

 Wir können nicht dazu raten, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weitere Vorab-Informationen zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich zum einen auf die Zahlung in Höhe von 600,00 € an die Gegenseite verpflichten und damit zum anderen ggf. signalisieren, dass man die vorgeworfene rechtswidrige Handlung als solche begangen hat.

 Gerne informieren wir Sie im Detail in Ihrer Sache:

 Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Hausdurchsuchung bei nur einer Datei

Dienstag, 16. März 2010

Ein angeblicher Filesharer hat Besuch der Ermittlungsbehörden erhalten, die eine Hausdurchsuchung vorgenommen haben.
Hintergrund ist wohl eine Strafanzeige, die sich auf nur eine angeblich “getausschte” Datei bezogen hat, nämlich Autodata aus dem Hause Autodata Ltd.
Die Kanzlei Nümann und Lang ist für den Rechteinhaber tätig.
Weitere Informationen finden Sie

hier.

Dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist durchaus nichts neues, aber unserer Einschätzung nach doch eher unüblich. Letztlich ist es auch für die Ermittlungsbehörden schwierig, herauszufinden, wer letztlich hinter einer “IP- Adresse” gestanden hat, als es zu der angeblichen Rechtsverletzung gekommen ist.
Dennoch ist eine Urheberrechtsverletzung, wie sie regelmäßig in einer Abmahnung dargestellt und angezeigt wird, auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz. Sollten Sie entsprechend betroffen sein, so sollten Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

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Abmahnung Batman Arkham Asylum – Koch Media GmbH

Montag, 15. März 2010

Aktuelle Informationen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-batman-arkham-asylum-%E2%80%93-koch-media-gmbh

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Abmahnung “Simon the Sorcerer 5″ durch rka

Donnerstag, 5. November 2009

Abgemahnt werden aktuell auch Urheberrechtsverstöße im Bereich Computerspiele.

Insbesondere betrifft dies das Spiel “Simon the Sorcerer 5″, an welchem ausweislich der Abmahnung die Firma “TGC – The Games Company Worldwide GmbH” die entsprechenden Rechte hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Software gegen Kopierschutz bei eBay angeboten…

Donnerstag, 3. September 2009

In einer uns vorliegenden Abmahnung hat die Kanzlei Waldorf für die Rechteinhaber edel entertainment GmbH, edelkids GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Hansa Music Entertainment GmbH, SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH eine eBay- Nutzerin abgemahnt, die dort Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Kauf angeboten haben soll.

Es fällt auf, dass hier zunächst mit der Abmahnung nur die Abgabe der Unterlassungserklärung eingefordert wurde und erst nach der entsprechenden Abgabe Kosten und Gebühren geltend gemacht worden sind.

Mit der Geltendmachung der Zahlungsforderung in Höhe von 1250,- Euro als Vergleichsbetrag wurde der abgemahnten eBay- Nutzerin ein Urteil des Amtsgerichts München vorgelegt, mit dem offensichtlich eine entsprechende Verurteilung in einem anderen Fall belegt werden sollte.

Dieses Beispiel zeigt, dass es um so wichtiger ist, nicht ohne Beratung mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu reagieren, da dies evtl. von den Abmahnern als “Anerkenntnis” gewertet werden könnte.

Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511/ 47 39 06 01.

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Abmahnung Eidos GmbH durch Schutt, Waetke

Dienstag, 1. September 2009

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke vor, mit der Rechte an dem Computerspiel “Conflict: Global Storm” geltend gemacht werden.

Mit dieser Abmahnung wird auch die Bezahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 300,- Euro eingefordert, der sich aus 250,- Euro für die Abmahnung selbst und weitere 50,- Euro als pauschalen Schadensersatz zusammensetzt.

Interessanter Weise wird in der Abmahung selbst darauf hingewiesen, dass das strafrechtliche Verfahren bereits eingestellt wurde. Damit hat man hier einmal nicht die dem Betroffenen Angst machende strafrechtliche Komponente mehr im Raum stehen.

Allerdings erklärt sich dieser Hinweis direkt danach mit der sachlich richtigen Ergänzung, dass die strafrechtliche Verfolgung der behaupteten Verletzung nichts mit der Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderung zu tun hat.

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Abmahnung Atari Europe

Dienstag, 1. September 2009

Die Atari Europe S.A.S.U. hat in der Vergangenheit durch die Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westphal abmahnen lassen.

Interessant an einer hier bezüglich der Spielesoftware “The Witcher” vorliegenden Abmahnung ist, dass die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen auf pauschal 220,- Euro vorgenommen wurde und dass das die Kosten der Einschaltung der anwaltlichen Vertreter auf pauschal 150,- Euro erfolgte.

Man kennt auch aus aktuellen Abmahnungen noch ein solches Vorgehen der “Pauschalierung” von angeblich geschuldeten Beträgen, während sich allerdings wohl zunehmend auch bei den abmahnenden Anwälten die Erkenntnis durchsetzt, dass die Forderung von Geldsummen, ohne eine nähere Darlegung von Details der angeblichen Kostenentstehung, nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein wird, wenn es doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

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Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”

Samstag, 25. Juli 2009

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

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Auskunftsanspruch gg. die Staatsanwaltschaft?

Mittwoch, 22. Juli 2009

Für den Bereich des Urheberrechts hat das Landgericht Darmstadt am 20.04.2009 (Az. 9 Qs 99/09) beschlossen, dass jedenfalls die Rechtsverletzung an nur einem Filmwerk, welches man zum Herunterladen vorhält, nicht hinreichend dafür ist, dass die Auskunft über die Zuordnung der IP- Adresse zu einem Anschlussinhaber im Wege des Akteneinsichtsrechts des Anzeigeerstatters zu erteilen wäre. Auch bei zwei Werken soll diese Bagatellgrenze noch gelten. Die schutzwürdigen Interessen des Anschlussinhabers stehen dann dem Auskunftsrecht evtl. Verletzten regelmäßig entgegen.

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Abmahnung-Blog.de

Sonntag, 22. März 2009

Unter www.abmahnung-blog.de finden Aktuelles zu Abmahnungen und Abmahnwellen.

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Abmahnung Kern Cherkeh

Dienstag, 24. Februar 2009

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Kern Cherkeh aus Hannover vor. Diese vertreten die Firmen Tele Atlas N.V. und Tele Atlas Deutschland GmbH.

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Deutschlandweit Sofort-Kontakt und Beratung

Montag, 16. Februar 2009

Feil Rechtsanwälte

Kostenlose Abmahnungs-Hotline

(MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)

0800 / 100 41 04

Telefax: 0511 / 473906-09 – E-Mail: kanzlei@recht-freundlich.de

Rufen Sie an. Wir beraten sofort.

Mit Erfahrung aus über 2.000 Abmahnfällen!

Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner.

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