Archiv für die Kategorie „Musik“

Somma im Kiez – abgemahnt über Nümann und Lang für Styleheads

Donnerstag, 2. September 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.

Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.

Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.

Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mahnt durch Nümann und Lang ab

Mittwoch, 1. September 2010

Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.

Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.

Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.

Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Roadrunner Records werden für urheberrechtliche Abmahnungen von Sasse und Partner vertreten

Freitag, 27. August 2010

Hier wird über Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner berichtet, die für die Roadrunner Records GmbH ausgebracht werden und das Werk Korn III – Remember Who You Are betreffen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-roadrunner-records-gmbh-korn-iii-remember-who-you-are

BEVOR Sie eine Unterschrift oder gar eine Zahlung an die Abmahnerseite leisten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reaktionsmöglichkeiten und welche damit verbundenen Chancen und Risiken bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung aus dem Hause “La Cosa Mia”, Daniel Sluga, durch Grethler Rechtsanwälte

Donnerstag, 26. August 2010

Die aktuell von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte, im Auftrage von Herrn Daniel Sluga, firmierend als “La Cosa Mia”, ausgebrachten Abmahnungen weisen aus, dass der Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei als einer der führenden Musikproduzenten unter anderem das Werk “Die Firma: Das sechste Kapitel” produziert habe.

Dieses Werk soll der Adressat der Abmahnung in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und damit einer unbegrenzten Anzahl von anderen Tauschbörsennutzern angeboten haben.

Es wird dann von Seiten des Abmahners zugegeben, dass ein reguläres Tauschbörsenprogramm genutzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Information stellt sich die Frage, wie auf Seiten der Abmahner verhindert werden kann, dass das sodann eruntergeladenen Werk auch wieder öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere dann, wenn evtl. ein anderes als das eigentlich gesuchte Werk heruntergeladen wird, etwa aufgrund einer falschen Dateibezeichnung…

Auf diese Frage haben wir bis jetzt leider noch keine Antwort erhalten. Wir bleiben aber dran…

Jedenfalls empfehlen wir, nicht die Unterlassungserklärung in der von der Abmahnerseite vorgelegten Form zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Peter Wackel, Ladioo – Schalast und Partner mahnt weiterhin für DigiProtect ab

Dienstag, 24. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Interessanter Weise beauftragt die DigiProtect in dem konkreten Fall die Kanzlei Schalast und Partner im Namen von Herrn Erich Öxler und nicht in eigenem Namen…

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Musikwerk “Peter Wackel – Ladioo“, welches der Abmahnung zufolge Teil des Samplers Fetenhits Fussball WM 2010 ist.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information das “Angebot” der abmahnenden Seite anzunehmen und die Unterlassungserklärung wie vorgelegt zu unterzeichnen und den benannten Betrag in Höhe von 290,- Euro zu bezahlen.

Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de

oder telefonisch: 0800 / 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Armin van Buuren – A State of Trance 2010 – Schalast und Partner

Montag, 23. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Verstöße gegen das Urheberrecht ab.

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Werk “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ebenso wird das Angebot einer gütlichen Einigung bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,- angeboten.

Wir raten davon ab, ohne weitere Prüfung die Erklärung der Kanzlei Schalast und Partner zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich eingehend über Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Dramatico Entertainment, Katie Melua, The House

Freitag, 20. August 2010

Im Auftrage der Dramatico Entertainment Ltd. mahnt die Kanzlei Zimmermann und Decker Verstöße an Rechten bezüglich des Werkes “The House” von Katie Melua ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-dramatico-entertainment-katie-melua-the-house

Wir raten davon ab, direkt und ohne Informtion so zu reagieren, wie es die Gegenseite fordert bzw. “vorschlägt” oder anbietet.

Die Chancen und Risiken der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten sollten zuvor eingehend Betrachtung finden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Ersguterjunge lässt über Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen

Montag, 16. August 2010

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden vorgelegt.

Hier wird die abmahnende Kanzlei für die Ersguterjunge GmbH tätig, deren Geschäftsführer der als “Bushido” bekannte Anis Mohamed Ferchichi ist, den die Kanzlei Bindhardt daneben auch in Abmahnsache vertritt.

In der Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, weine Unterlassungserklärung abuzgeben und zudem werden Zahlungsanspüche behauptet, die aber mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 700,- abgegolten werden könnten.

Gegenstand der Verletzungshandlug soll das Werk “Fler: Flersguterjunge” sein.

Bemerkenswert ist, dass die Kanzlei Bindhardt den Weg geht, dem Abgemahnte eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der gegebenenfalls Fragen beantwortet werden könnten. Andere Kanzleien legen eher Wert darauf, dass man sich möglichst nicht mit ihnen in Verbindung setzt, außer durch die Übersendung der Unterlassungserklärung und durch Zahlung.

Es sollte aber jedenfalls darauf geachtet werden, dass man nicht mit der abmahnenden Seite in Kontakt tritt, ohne zu wissen, dass selbstverständlich dort die Interessen des Abmahnenden vertreten werden und daher auch damit zu rechnen ist, dass man gerne genau die Informationen abfragen wird, welche dort auch zum Erfolg verhelfen können.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich definitiv zunächst eingehend über Chancen und Risiken zum weiteren Vorgehen zu informieren.

Allgemeine Informationen erteilen wir auch telefonisch oder per Email.

Feil Rechtsanwälte: 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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“Feel Your Body”, Fareds für die Herren Kindervater und Bülles

Freitag, 13. August 2010

Frank Bülles und Jens Kindervater haben ausweislich hier vorliegender Schreiben die Kanzlei FAREDS, Hamburg, dieselbe mit der Verfolgung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Gegenstand ist im Speziellen eine behauptete Verletzung bezüglich des Werkes “Michael Mind Project – Feel Your Body”.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird eine außergerichtlihe Einigung auf Basis einer Zahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-michael-mind-project-feel-your-body

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Freitag, 13. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?

Donnerstag, 12. August 2010

Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.

Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.

Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.

Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch Rechtsanwälte verändert “Preispolitik”?

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.

Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.

In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.

Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.

Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Wolter Baker – Zeigt mir Zehn (Explode 3)

Mittwoch, 4. August 2010

Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt für die Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker ab.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-wolter-baker-zeigt-mir-zehn-explode-3

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Abmahnung Sebastian Wolter und Shaun Baker – Zeigt mir Zehn

Freitag, 30. Juli 2010

Die Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker mahnen über die Kanzlei Nümann Lang ab.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sebastian-wolter-und-shaun-baker-zeigt-mir-zehn

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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

Donnerstag, 8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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So a schena Dag – Andreas Donauer – Nümann + Lang

Donnerstag, 17. Juni 2010

Bekannt sind Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang, die im Auftrage von Herrn Andreas Donauer versandt werden und das Werk “So ein schöner Tag (Fliegerlied)” betreffen bzw. auf angbelichen Verstößen gegen diesbezügliche Rechte basieren.

Nunmehr werden jedoch auch immer wieder solche Abmahnungen vorgelegt, die sich auf das Werk “So a schena Dag” beziehen sollen, an dem Herr Andreas Donauer ebenfalls die entsprechenden Rechte haben soll.

Interessant ist, dass diesen Abmahnungen eine Vollmacht beigefügt wird, die sich auf ein anderes Werk bezieht, nämlich auf das Lied “So ein schöner Tag”…

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich bezüglich der Möglichkeit, Chancen und Risiken einer Reaktion.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Siggi und Harry und Geburtstag durch Kanzlei Nümann + Lang

Mittwoch, 2. Juni 2010

Die Kanzlei Nümann +  Lang mahnt fleißig die Musikwerke „Siggi und Harry“ und das Musikwerk „Geburtstag“ ab.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-siggi-und-harry-und-geburtstag-durch-kanzlei-nuemann-lang

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