Archiv für die Kategorie „Film“

Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele mahnt weiterhin für Ino Handel & Vertrieb ab – “Meine perverse Ex-Freundin”

Montag, 6. September 2010

Der Film mit dem Titel “Meine Perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15″ ist Gegenstand atueller Abmahnungen.

Näheres finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/meine-perverse-ex-freundin-porno-privat-15-negele-zimmel-greuter-mahnt-ab

Lassen Sie sich informieren, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

Freitag, 3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnungen der Kanzlei U+C für DBM Videovertrieb u.a.

Freitag, 3. September 2010

Derzeit scheint die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg wieder eine größere Menge an urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich der pornografischen Filme versandt zu haben. Teilweise erfolgt dies im Auftrage der Firma DBM Videovertrieb.

In den letzten Tagen haben wir eine recht große Anzahl an neuen Aufträgen in diesem Bereich erhalten.

Nähere Informationen finden sie unter anderem hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=u%2Bc

und hier:

http://abmahnung-blog.de/?s=urmann

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

Donnerstag, 2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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BB Video mahnt über U+C ab

Donnerstag, 2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

Mittwoch, 1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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“Splice” – Sasse und Partner mahnt für Senator Film Verleih GmbH ab

Freitag, 27. August 2010

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg und Berlin mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Splice” ab, die von dem Anschluss des Abmahnungsempfängers aus vorgefallen sein sollen.

Mit dem Schreiben wird behauptet, dass die Firma Senator Film Verleih GmbH ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte habe. Um diese Rechte zu schützen wurde demnach die Firma Guardaley Ltd. damit beauftragt, in Filesharing- Netzwerken nach Rechtsverletzungen zu suchen. Das Unternehmen stellt sodann auch Daten der unberechtigten Nutzungen fest und dokumentiert diese.

Die Kanzlei Sasse und Partner bietet namens der dortigen Mandantschaft einen Vergleich an, durch den die Angelegenheit endgültig ihre Erledigung finden könne. Dazu müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlasusngs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,- Euro bezahlen. Sodann sollen die Zahlungsansprüche der Abmahnerseite abgegolten sein.

Wir raten grundsätzlih davon ab, die Unterlassungserklärung der Abmahner direkt zu unterschreiben und die geforderten Pauschalbeträge zu bezahlen.

Informieren sie sich unbedingt über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Chancen und Risiken, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Beim Klauen erwischt”, für Mick-Haig Productions e.K., durch Schutt Waetke

Donnerstag, 26. August 2010

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“  im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des  Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.

Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Sasse und Partner mahnt für Splendid Film GmbH ab

Mittwoch, 25. August 2010

Das Werk “Sword with no Name – Der Schatten der Königin” ist Gegenstand einer hierher vorgelegten Abmahnung, die die Kanzlei Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH versandt hat.

Mit dem Schreiben wir der Adressat aufgefordert, die entsprechende Datei, die er unberechtigt öffentlich zugägnlich gemacht haben soll, unverzüglich und dauerhaft von seinem Computer zu entfernen und zu vernichten.

Weiterhin wird der Adressat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Darüber hinaus sollen mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 800,- Euro auch die weitergehenden bisher entstandnen Schadensersatzansprüche der abmahnenden Seite erledigt sein.

Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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U+C mahnt für DigiProtect ab, “All Natural Titties”

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C versendet augenscheinlich gerade verstärkt Abmahnungen.

Aktuell ist auch der Film “All Natural Titties” Gegenstand von abgemahnten Rechtsverletzungen. An diesem Film soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die notwednigen Rechte halten.

Hier erfahren Sie mehr zu der Abmahnung:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-all-natural-titties-digiprotect-uc

Informieren Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten einer Reaktion sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fox Holes 2″ über U+C für DigiProtect

Donnerstag, 19. August 2010

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Abmahnungen im Bereich pornografischer Filme:

www.abmahnung-pornofilm.de

So wird aktuell beispielsweise im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg wegen angeblicher Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Fox Holes 2″ vorgegangen.

Informationen zu diesen Abmahnugen finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-fox-holes-2-digiprotect-uc

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion über die möglichen Ansätze und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Twilight Classics 02 Sundown – Rückzug der Vampire, Negele Zimmel Greuter Beller für Epix Media AG

Donnerstag, 19. August 2010

Die Epix Media AG aus Berlin lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen. In den Schreiben wird der Adressat darauf hingewiesen, dass von seinem Anschluss aus das Werk “Twilight Classic 02 Sundown – Rückzug der Vampire” öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die hierzu notwendigen Rechte habe der Adressat nicht gehabt.

Es werden mit dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsansprüche erhoben, die der Abgemahnte jedoch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlöassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 715,- Euro erledigen könne. Hierbei handele es sich um Vergelichsangebot. Das schriftliche Vergleichsangebot enthält jedoch auch die Verpflichtung, Aufwendungesersatz an die Abmahnerseite zu bezahlen, auf Basis eines sogenannten Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,- Euro. Dies entfällt nur bei Zahlung des Vergleichssumme.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionsalternativen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Busty Lifeguards – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – U+C

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C ist mit ihren Abmahnungen inzwischen sehr zeitnah “unterwegs”.

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die auf den 16.08.2010 datiert und einen angeblichen Verstoß vom 05.08.2010 in Bezug nimmt.

Gegenstand soll eine Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Busty Lifeguards” (siehe auch hier) sein, der in em P2P- Netzwerk (peer-to-peer) “BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

In der Folge behauptet der dortige Rechteinhaber Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, gerichtet auf Unterlassung und Zahlung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll auch noch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro erfolgen, um die Angelegenheit schnellstmöglich und außergerichtlich zu erledigen.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Rekation darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken bei welcher Reaktion bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Film, Na igre 2, Russkoe, Stschaste Houm Video GmbH durch Rechtsanwältin Kruse

Donnerstag, 19. August 2010

Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.

Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.

Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung „Durst“ – Firma MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. – BaumgartenBrandt

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Gegenstand sind angebliche Verstöße gegen Urheber- bzw. Verwertungsrechte. Aktuell wird das Filmwerk „Durst“ des Rechteinhabers MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. in Bezug genommen. Das entsprechende Filmwerk soll in Filesharing-Netzwerken zum „Tausch“ angeboten worden sein. Auf Basis dieser Rechtsverletzung behauptet die Kanzlei BaumgartenBrandt Ansprüche für ihre Mandantschaft, die in Richtung einer Unterlassung gehen. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet. Die Zahlungsansprüche könnten dabei gegen eine pauschale Kostentragungsverpflichtung und die entsprechende Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 850,00 erledigt werden.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag direkt zu zahlen.

Bitte informieren Sie sich zuerst eingehend darüber, wie Sie reagieren können. Die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Sie kennen, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung U + C Rechtsanwälte – Starlets 2010 – Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Derzeit wird im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH gegenüber den Adressaten der entsprechenden Schreiben behauptet, dass diese in Filesharing-Netzwerken/peer-2-peer-Netzwerken bzw. Tauschbörsen das Filmwerk Starlets 2010 angeboten bzw. Dritten unrechtmäßig zur Verfügung gestellt hätten. Hierin wäre eine unzulässige Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu sehen.

Aus dem Urheberrechtsgesetz könnten danach Ansprüche sowohl auf Auskunft als auch auf Zahlung und Unterlassung bestehen. Diese werden in dem Abmahnschreiben der Kanzlei U + C auch teilweise in Bezug genommen.

Namens der DigiProtect GmbH bietet die U + C Rechtsanwaltskanzlei jedoch eine vergleichsweise Lösung an. Gegen Zahlung in Höhe von € 650,00 insgesamt, neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, würde man demnach die Angelegenheit erledigen können.

Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich vorab eingehend über die möglichen Reaktionswege informiert zu haben. Auch die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Ihrerseits bekannt sein.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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