Die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnen für die Silwa Filmvertriebs AG aus Essen ab. Aktuell geht es u.a. um das Werk „Videorama – Mutti Report“.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-silwa-ag-%e2%80%93-mutti-report
Die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnen für die Silwa Filmvertriebs AG aus Essen ab. Aktuell geht es u.a. um das Werk „Videorama – Mutti Report“.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-silwa-ag-%e2%80%93-mutti-report
Uns liegen aktuelle Schreiben der Firma Getty Images aus London vor. Es geht erneut um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Bildern.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/unberechtigte-nutzung-von-getty-images-fotos
Auch der Rechteinhaber Getty Images lässt über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte abmahnen.
Die Nutzung von Bildwerken, an denen Getty Images die entsprechenden Rechte haben soll, ist Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung, mit der zunächst nur die Selbstverpflichtung in Form der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird, daneben aber auch Auskunft über die Herkunft und die Nutzung der streitgegenständlichen Bildwerks. Es ist aus hiesiger Sicht damit zu rechnen, dass nach Auskunftserteilung auch Zahlugsansprüche erhoben werden.
Wichtig ist – was man auch an diesem Fall erkennen kann -, dass man hinsichtlich einer Reaktion auf diese Abmahnschreiben vorsichtig und mit Bedacht vorgeht. Eine voreilig erstellte Unterschrift oder eine nicht hinreichend überlegte Auskunft kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie reagieren!
Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite dieses Blogs.
Es ist nicht verboten, Dateien (Filme, Bilder, Literaturwerke) im Internet mit anderen (Freunden/ Bekannten oder auch Fremden) zu tauschen.
Jedoch gilt das nur dann, wenn Sie die entsprechenden Rechte an dem jeweiligen Werk haben. Diese Rechte haben Sie regelmäßig dann, wenn Sie Urheber der Werke sind, also wenn Sie die Bilder, Filme oder Texte selbst erstellt haben.
Wenn Sie also nicht selbst Urheber sind, dann dürfen Sie auch nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers mit den entsprechenden Dateien verfahren, sie also beispielsweise an andere weitergeben oder gar im Internet in Tauschbörsen bereit stellen.
Es ist daher jedes Mal genau zu prüfen, ob Sie auch tatsächlich die notwendigen Rechte an den Werken haben, die Sie Ihren Freunden, Bekannten oder anderen Dritten gegenüber zugänglich machen.
Im Zweifel sollten Sie sich hierzu beraten lassen, bevor Sie eine Abmahnung riskieren, die finanziell und strafrechtlich “teuer” werden kann…
Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die angeblich unrechtmäßige Verwendung eines fremden Bildes in einer ebay- Auktion abgemahnt wird.
Diese Abmahnung betreifft das Angebot einer Tasche, die angeblich der Ehemann einer ebay- Nutzerin fotografiert haben soll. Das Foto hat sodann wohl der nunmehr abgemahnte andere eBay- Nutzer für eine eigene Auktion verwendet.
Noch immer ist nicht überall bekannt, dass man auch ein Bild, welches ein anderer gemacht hat, nicht einfach für eigene Zwecke nutzen darf.
Im Gegenteil: Wenn man ein Bild – welches üblicherweise auch ein urhebrrechtlich geschütztes Werk darstellt – einfach benutzt, so kann man abgemahnt werden und der Abmahner kann evtl. einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten geltend machen.
Im vorliegenden Fall wurden Kosten in der Abmahnung selbst nicht beziffert, jedoch ist anzunehmen, dass aufgrund eines üblichen Gegenstandswertes in Höhe von 6000,- allein Anwaltskosten in Höhe von über 500,- Euro entstanden sein werden. Hinzu kommt evtl. ein Schadensersatz in Höhe des Betrages, den der Fotograf bei “Vermietung des Fotos” hätte erzielen können…
Es lohnt sich in jedem Fall, eine Abmahnung von einem jeweils spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema “Bilderklau” gibt es auch hier.
Uns wird eine Abmahnung von Herrn Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, vorgelegt. Es geht um angebliche Urheberrechtsverstöße und die Nutzung von Bildern des Herrn Schnakenberg. Ein Nachweis der Urheberschaft an den Bildern wurde nicht erbracht.
Vertreten wird Herr Schnakenberg durch die Rechtsanwälte Vorwerg und Sommer aus Leipzig.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.
Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.
Am Ende gilt:
Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.
Für den Bereich des Urheberrechts hat das Landgericht Darmstadt am 20.04.2009 (Az. 9 Qs 99/09) beschlossen, dass jedenfalls die Rechtsverletzung an nur einem Filmwerk, welches man zum Herunterladen vorhält, nicht hinreichend dafür ist, dass die Auskunft über die Zuordnung der IP- Adresse zu einem Anschlussinhaber im Wege des Akteneinsichtsrechts des Anzeigeerstatters zu erteilen wäre. Auch bei zwei Werken soll diese Bagatellgrenze noch gelten. Die schutzwürdigen Interessen des Anschlussinhabers stehen dann dem Auskunftsrecht evtl. Verletzten regelmäßig entgegen.
Hier wird über eine Abmahnung von Tupperware berichtet:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-tupperware-deutschland-gmbh
Unter www.abmahnung-blog.de finden Aktuelles zu Abmahnungen und Abmahnwellen.
