Archiv für die Kategorie „Allgemein“

Baek Law Anwaltskanzlei– Arthur Riegel, Inhaber der Firma Ari Media Promotion – „Das rote Pferd“ – Markus Becker

Dienstag, 30. August 2011

Herr Arthur Riegel, Inhaber der Firma Ari Media Promotion  verschickt über die Kanzlei Baek Law Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 350,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Arthur Riegel, Inhaber der Firma Ari Media Promotion

Abmahnende Kanzlei:          Baek Law Anwaltskanzlei

Abgemahntes Werk:              Das rote Pferd – Markus Becker

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Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach und Urmann und Collegen mahnen für DigiProtect ab – zufällige Namensgleichheit eines jeweils dort tätigen Anwalts?

Freitag, 26. August 2011

Hintergrund: Abmahnungen der Kanzlei Rübenach häufen sich

Wie berichtet, sind in den letzten Tagen in recht großer Zahl Abmahnungen der Kanzlei Dr. Johanens Rübenach aus Regensburg im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versandt worden.

 

Detailinformation:

Wie nunmehr bekannt wurde, scheint es eine Verbindung zwischen der Kanzlei Urmann und Collegen und det Kanzlei Dr. Rübenach über die örtliche Nähe hinaus zu geben, da ein sachbearbeitender Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Rübenach namensgleich ist, mit einem Rechtsanwalt, der in der Kanzlei Urmann und Collegen beschäftigt ist.

 

Wir werden diesbezüglich weiterhin recherchieren.

Hier finden Sie weitere Informationen:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/verbindung-dr-johannes-ruebenach-und-u-c-rechtsanwaelte

 

Grundsätzliches:

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, wenn Sie nicht sicher sind, welche Verpflichtung Sie damit eingehen. Dies gilt auch für die im Internet veröffentlichten “Muster”. Ein Muster ist selten auf den einzelnen Fall bezogen sinnvoll, wenn man als Betroffener nicht weiß, was der Effekt einer Unterschrift genau ist.

Informieren Sie sich zum Thema urheberrechtlicher Abmahnungen, zu den Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen mit einer Abmahnung erhobene Forderungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Anwälte mahnen sich gegenseitig ab…

Mittwoch, 24. August 2011

Hier wird über einen “neuen” Abmahngrund berichtet, den Anwälte für sich entdeckt haben…

Es geht darum, dass Anwälte bestimmte Pflichtangaben im Internet darstellen müssen und sonst Gefahr laufen, wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.

 

Weitere Kommentierungen dazu sollen an dieser Stelle erst einmal nicht folgen…

 

Haben auch Sie Ärger wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen oder möchten Sie bereits im Vorfeld derartige Probleme vermeiden, können Sie uns gerne über die kostenfreie Hotline 0800 1004104 kontaktieren.

Wir beraten Sie gern!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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aktuelle Entwicklungen zu “Abofallen” – neues Gesetz zum Schutz vor Internetabzocke

Mittwoch, 24. August 2011

HIer wird über neue gesetzliche Entwicklungen im Bereich des Schutzes der Verbraucher vor “Internetabzocke” berichtet:

http://abmahnung-blog.de/andere-rechtsgebiete/abo-und-kostenfallen-erfolgreich-bekaempfen

 

Gerne informieren wir Sie, wenn Sie auch betroffen sind und sich gegen Forderungen zur Wehr setzen wollen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline:

0800 1004104

oder senden Sie uns eine Email an:

Boenig@recht-freundlich.de

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datenschutzrechtliche Auskunft bei “Gefahr” weiterer Abmahnungen

Mittwoch, 24. August 2011

Adressaten von Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen wissen, dass die Internetprovider die Namen und Adressdaten der Anschluissinhaber herausgeben müssen, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt und die Daten zu dem Zeitpunkt der Zustellung an dn Provider noch vorhanden sind.

 

Es stellt sich immer wieder die Frage, wie man gegebenenfalls weiteren Abmahnungen vorbeugen kann.

Gerade dann, wenn man selbst als Anschlussinhaber keine Erklärung dafür hat, ob es tatsächlich und wie es zu der behaupteten Rechtsveretzung gekommen sein soll, hat man sicher ein Interesse daran, zu wissen, welche Auskunftsersuchen noch an den Provider herangetragen worden sind.

Bei der Aufklärung kann eine Anfrage beim Provider helfen.

Aus der Praxis ist bekannt, dass durchaus nicht alle Provider gemäß des geltenden Datenschutzrechts Auskunft erteilen, über die Vorgänge und die Herausgabe von Daten im Detail.

Man kann sich aber bei Kenntnis der herausgegebenen Daten gegebenenfalls vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen.

 

Sprechen Sie uns an!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Nümann + Lang Rechtsanwälte – David Vogt- „Schöne neue Welt“

Dienstag, 23. August 2011

Herr David Vogt verschickt über die Kanzlei Nümann + Lang Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      David Vogt

Abmahnende Kanzlei:         Nümann + Lang Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Schöne neue Welt 

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Abmahnung gegen Drogeriekette DM

Dienstag, 23. August 2011

Hier wird über die Inanspruchnahme der Drogerikette DM durch die Wettbewerbszentrale berichtet:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-drogeriekette-dm-durch-wettbewerbszentrale

 

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Achtung bei der Angabe von Eigenschaften angebotener Dienste – Irreführende Werbung – Abmahnung droht!

Mittwoch, 17. August 2011

Auch Großunternehmen machen Fehler.

Dies ist erkennbar, wenn man in der jüngeren Vergangenheit erlassene einstweilige Verfügungen betrachtet. Diese hatten Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen getroffen, die von Verbraucherverbänden in Anspruch genommen wurden.

Hintergrund ist, dass Verbraucherschutzverbände dagegen vorgegangen sind, dass Internetzugangsanbieter damit werben, dass sie unbegrenzte Flatrates zur Internetnutzung via Mobiltelefon anbieten. Tatsächlich wären bei derartigen Angeboten jedoch oftmals Drosselungen auch Gegenstand der Vereinbarungen, die dann erfolgen, wenn bestimmten Datenvolumina überschritten werden.

Der Nutzer wird daher mit einer Werbeaussage hinsichtlich unbegrenzter Handysurf-Flates in die Irre geführt, wenn tatsächlich eine Begrenzung stattfindet, sei es auch nur hinsichtlich der Geschwindigkeit.

 

Daran ist erkennbar, dass man bei Werbeaussagen sehr vorsichtig sein muss. Niemals darf es vorkommen, dass der Verbraucher sich darüber irrt, was tatsächlich Vertragsgegenstand ist, weil einerseits Informationen plakativ und groß bzw. hervorgehoben dargestellt, diese aber anderer Stelle relativiert werden.

Würde man auf der einen Seite also bestimmte Eigenschaften versprechen, die aber im Ergebnis in Details nur begrenzt tatsächlich verfügbar wären, so müsste man damit rechnen, dass man entweder von Verbraucherschutzverbänden oder von Wettbewerbern wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen wird.

Damit wären sehr schnell hohe Kosten, jedenfalls aber hoher Aufwand, verbunden.

 

Die Risiken in solchen Fällen liegen insbesondere in Kostenrisiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren ergeben können. Aber auch die Forderung von Unterlassungserklärungen hinsichtlich solcher etwaig irreführender Werbung ist nur mit größter Vorsicht zu behandeln.

 

Wir raten dazu, sich anwaltlichen Rat zu holen, wenn Sie mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden.

 

Gerne stehen wir in Sachen wettbewerbsrechtlicher Fragen, urheberrechtlicher Fragen, wie aber auch markenrechtlicher Fragen, zur Beantwortung zur Verfügung. Rund um die Themengebiete betreffend des IT-Rechts können Sie uns ansprechen.

 

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/100 41 04, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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“Fake- Abmahnungen” mit angeblichem Absender APW Rechtsanwälte und Notar unterwegs!

Montag, 15. August 2011

Es sind wiederum Abmahnungen per Email unterwegs, aus denen hervorgeht, dass der Adressat wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird und mittels sogenannter “UCASH-Karte” eine Betrag zahlen soll, um die Sache abschließend zu klären.

Derartige Email- Abmahnungen stammen nicht von der Kanzlei APW.

Gegebenenfalls handelt es sich bei dem Versand derartiger Nachrichten um strafrechtlich relevantes Verhalten.

Sollten auch Sie derartige Nachrichten erhalten, wenden Sie sich gegebenenfalls an uns, um zu klären, wie damit zu verfahren ist.

 

Feil Rechtsnwaälte

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Frau Sandra Candie Bjurman und Herr Stefan Örn – „Ell & Nikki – Running Scared“

Montag, 8. August 2011

Frau Sandra Candie Bjurman und Herr Stefan Örn verschicken über die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00°EUR gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn

Abmahnende Kanzlei:            FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              „Ell & Nikki – Running Scared“

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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH- „Lady Gaga – Born This Way; The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit); The Black Eyed Peas – Just Can`t Get Enough; Rihanna – S&M; Rihanna – Only Girl (In The World); Take That – Kidz; Take That – The Flood; Milow – You And Me (In My Pocket“ – als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

Montag, 1. August 2011

Die Universal Music GmbH  verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rasch Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:           

Künstler                              Titel

Lady Gaga                            Born This Way

The Black Eyed Peas    The Time (Dirty Bit)

The Black Eyed Peas    Just Can`t Get Enough

Rihanna                                 S&M

Rihanna                                 Only Girl (In The World)

Take That                              Kidz

Take That                              The Flood

Milow                                     You And Me (In My Pocket)”

als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

 

 

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KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Lappan Verlag GmbH – Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Firma Lappan Verlag GmbH verschickt über die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben.

In den Schreiben werden verschiedene Beträge von den Adressaten gefordert, jeweils wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne die entsprechende Berechtigung.

In einem konkreten Fall wird ein Werk Heinz Erhardts in Bezug genommen, welches unberechtigt genutzt worden sein soll. In der Folge soll der Adressat des Schreibens 600,- Euro zahlen.

 

Ticker

 

Rechteinhaber:                      Lappan Verlag GmbH

vertretende Kanzlei:            KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

betroffenes Werk:                 Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

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U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH –DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH- „Big Tit Crackers“

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH verschickt über die Kanzlei U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:           U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Big Tit Crackers

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133) und Die drei ??? Pfad der Angst (Folge 137)“ – Hörbücher

Donnerstag, 21. Juli 2011

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH  verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.406,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:               Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133)

                                                        und

                                                         Die drei ??? Pfad der Angst (Folge 137)

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Wert bei Verstoß gegen eine Informationspflicht – OLG Celle vom 14.06.2011, 13 U 50/11

Montag, 18. Juli 2011

Sofern Wettbewerber Unterlassungsbegehren äußern, die wettbewerbswidriges Handeln in der Form betreffen, dass Informationspflichten nicht erfüllt werden, wie beispielsweise die Nichtangabe einer zuständigen Aufsichtsbehörde, so ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle ein Wert von € 3.000,00 im Hauptsacheverfahren und € 2.000,00 im einstweiligen Verfügungsverfahren angemessen.

 

Zur Bemessung des Interesses, welches monetär bemessen wird, um den Streitwert zu schätzen, sind insbesondere die Gefährlichkeit des angeblich wettbewerbswidrigen Handelns im Hinblick auf die drohenden Schäden, wie Marktverwirrung und Rufschädigung bzw. Umsatzeinbußen beim Antragstellenden, aber auch die Unternehmensverhältnisse zwischen dem Verletzer und dem Verletzten bzw. die Größe der Unternehmungen und deren Wirtschaftskraft, hierbei zu betrachten.

Auch die Frage nach dem räumlichen und tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Parteien muss ausschlaggebend sein bei der Bemessung des Gegenstands- oder Streitwerts.

 

In dem oben genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ging es um eine allgemeine Informationspflicht nach § 5 TMG, bei der das Gericht die Möglichkeit einer Streitwertminderung nach § 12 Abs. 4 UWG als möglich erachtet hat. Eine derartige Streitwertminderung kann demnach immer dann in Betracht kommen, wenn die Streitangelegenheit ihrem Umfang und der Art nach nicht eine schwierige Angelegenheit darstellt. Derartig einfach gelagerte Angelegenheiten sind beispielsweise darin zu erkennen, dass immer wieder auftretende Wettbewerbsverstöße betroffen sind, die auch eindeutig als solche zu erkennen und nachzuweisen sind.

 

In einem solchen Fall kann der Streitwert in einer einstweiligen Verfügung auf € 2.000,00 bemessen werden. In einem Hauptsacheverfahren wäre der Streitwert sodann bei € 3.000,00.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des Wettbewerbsrechts, so können wir Ihnen beratend oder vertretend zur Seite stehen.

 

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0511/473 906 01, E-Mail: bönig@recht-freundlich.de

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Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verlängerung von Preisaktionen

Montag, 18. Juli 2011

Das OLG Köln hat mit Entscheidung vom 25.03.2011 (Az.: 6 U 174/10) entschieden, dass eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, als irreführend gelten kann, wenn dieser Zeitraum bei Ablauf verlängert wird.

 

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anbietende bereits bei Beginn der Preisherabsetzung eine Verlängerung dieser Angebotsvariante geplant hatte.

 

Die Verbraucher werden durch eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum beworben wird, dazu verleitet, direkt und zeitnah zu entscheiden, ob gekauft wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Köln den Irreführungstatbestand nach § 5 UWG als gegeben erachtet, da die Verbraucher nicht die Zeit dazu nutzen würden, andere Angebote am Markt zu prüfen.

 

In der Praxis lässt sich daher der Tipp ableiten, eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, auch nur über diesen Zeitraum zu betreiben. Nach Ablauf der Preisaktion kann man einen kurzen Zeitraum verstreichen lassen und sodann erneut eine ähnliche oder gleiche Aktion beginnen. Damit entgeht man dem Vorwurf des irreführenden Vorgehens.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des Wettbewerbsrechts, so können Sie uns gerne diesbezüglich kontaktieren.

 

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0511/473 906 01, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „Die drei ? ? ? Brainwash – Gefangene Gedanken, Diverse (Hörbuch)“

Montag, 11. Juli 2011

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Die drei ? ? ? Brainwash – Gefangene Gedanken

Diverse (Hörbuch)

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U+C klagt für DigiProtect

Montag, 11. Juli 2011

Uns liegen Informationen vor, nach denen die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen aus Regensburg Aufwendungsersatzansprüche für außergerichtliche Tätigkeiten im Rahmen einer Abmahnung klageweise geltend macht und im Konkreten auch mit der Forderung vor Gericht obsiegt. Die beklagte Partei muss demnach 911,80 Euro nebst Zinsen bezahlen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob und wie sich die/ der in Anspruch genommene Abgemahnte gewehrt hat und welche Argumente konkret heangezogen werden konnten, die das Gericht letztlich überzeugt haben oder – wie es hier scheint – letztlich dazu geführt haben, die beklagte Partei sich nicht weiter verteidigt, sondern die Klage wohl anerkannt hat.

Dem Vernehmen nach sind weitere Klagen anhängig und wir werden bei Vorliegen weiterer Informationen hier wiederum berichten.

 

Sind auch Sie betroffen von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen, U+C, so stehen wir gerne zur Beantwortung offener Fragen und zu Beratungen zur Verfügung.

Auch wenn Sie bereits eine Klage vorliegen haben sollten, interessiert uns Ihr Fall und wir stehen gerne zu Beratungen und / oder Vertreungen zur Verfügung.

 

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/100 41 04, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Hier finden sich einige Informationen zum Ermittlungsunternehmen Guardaley Ltd. …

Donnerstag, 7. Juli 2011

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/ermittelt-guardaley-ltd-falsch-sind-abmahnungen-aufgrund-von-falschen-ermittlungen-ausgesprochen-worden

 

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Gewerbeauskunftszentrale… und kein Ende…

Dienstag, 5. Juli 2011

Immer wieder melden sich Anrufer bei uns, die Post von der Gewerbeauskunftszentrale erhalten haben und mit diesem Unternehmen aber bisher noch keine Kontakt hatten und auch nicht wünschen.

Wichtig ist, dass bei Erhalt von Schreiben, die eine Reaktion “verlangen” oder auch nur erbitten, genau geprüft wird, was man unterschreibt. Es findet sich auf derartigen Schreiben der Gewerbeauskunftszentrale nach unserer Erfahrung ein schwarz umrandeter Hinweise auf der rechten Seite des Schreibens, der auch Informationen hinsichtlich einer Kostenpflichtigkeit einer Leistung beinhaltet.

Das bedeutet, dass man im Falle der Unterzeichnung und Rücksendung des entsprechenden Schreibens gegebenefalls einen Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung abschließen würde.

Ob man dies möchte, sollte man sich schlicht überlegen und dann entscheiden, ob man sich entsprechend der Geewerbauskunftszentrale gegenüber äußert oder eben nicht…

 

Auch bei Unterzeichnung und Rücksendung ist aber nicht zwingend “alles verloren”.

Hat man versehentlich das Schreiben unterzeichnet und an den Versender zurück gefaxt, so sollte man sich möglichst kurzfristig um anwaltlichen Rat bemühen, wie weitervorgegangen werden kann, um einen von vornherein nicht gewünschten oder schlicht nicht als solchen erkannten Vertrag aus der Welt bekommen kann.

 

Wenn Sie Fragen hierzu haben, so erreichen Sie uns gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 0511 / 47390601 oder per Email: Boenig@recht-freundlich.de

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