Archiv für die Kategorie „Allgemein“
Freitag, 18. Mai 2012
Cloud-Computing ist in aller Munde. Egal welches Medium man aktuell nutzt, mehr oder minder deutlich werden Produkte und Lösungen angeboten, die den Bereich des Cloud- Computing berühren oder diese Methode tatsächlich direkt und ausdrücklich bewerben.
Die Nutzung der Wolke, in der sich dann – anstelle des heimischen PC – die Daten befinden, die man verarbeiten möchte, ist aber nicht gänzlich unproblematisch, gerade dann, wenn man dort Daten hinterlegt, die auf eine bestimmte oder damit bestimmbare Person hindeuten oder zurückzuführen sind.
Insbesondere bei steuerlich relevanten Daten ist aber auch ohne den Personenbezug zu beachten, dass diese Daten nur mit Genehmigung der Finanzbehörde im Ausland gespeichert werden dürfen. Das bedeutet, dass ich einerseits genau wissen muss, wo “meine Cloud” sich gerade befindet, wo also meine Daten tatsächlich liegen und dies auch einerseits genehmigen lassen muss, aber andererseits natürlich auch weiterhin dafür Sorge tragen sollte, dass ich auch weiterhin bei Bedarf Zugriff auf die Daten habe.
Beispielsweise bei Namen, Geburtsdaten, aber auch bei Fotos und anderen Dokumenten ist aber immer dann jedenfalls Vorsicht geboten und zu überlegen, wem ich die Daten zur Verfügung stelle und zu welchem Zweck dies erfolgt. Hier ist es das Datenschutzrecht, welches gruindsätzlich zu beachten ist.
Erst recht ist darauf zu achten, dass man nicht Gesundheitsdaten oder solche zur Religion oder Parteizugehörigkeit Dritten gegenüber offenbart, wenn nicht der oder die Betroffene eingewilligt hat. Es handelt sich um sensible Daten, die ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen.
Wenn man aber Daten nicht selbst auf seinem heimischen PC speichert, sondern in das Internet und letztlich an irgendeine Stelle weltweit überträgt, um sie dort durch die Speicherung auch verarbeiten zu lassen, so muss man sicherstellen, dass diese Verarbeitung auch datenschutzrechtlich unbedenklich erfolgt. Auch und gerade bei Übertragungen ins Ausland ist zu bedenken, dass es Rechtsvorschriften gibt, die vorgeben, welche Mindeststandards dann erfüllt werden müssen und wie dies zu gewährleisten ist.
Neben dem Datenschutz, ist auch die Datensicherheit zu beachten und die Einhaltung der Vorgaben nach Datenschutzrecht zu bedenken.
Wenn Sie Fragen zum Beriech des Cloud-Computing haben, so können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden:
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0511 4739060, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Anforderung, Ausland, Beachtung, Cloud, Computing, Daten, Datenschutz, Datensicherheit, Deutschland, Europa, Finanzamt, Gesetz, Niveau, Recht, Schutz, Sicherheit, Speicher, Verstoß, Vorgabe, §
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Freitag, 18. Mai 2012
Nach einiger Diskussion und Beratungen ist es nunmehr soweit, dass zum 01.08.2012 die Vorschriften zur notwendigen Kenntlichmachung von kostenpflichtigen Vertragsabschlüssen umzusetzen sind.
Für diejenigen Unternehmer, die Internetseiten betreiben, über die Vertragsschlüsse möglich sind, ergeben sich hieraus wichtige Umsetzungsnotwendigkeiten.
Für Internetshopbetreiber wird es notwendig, dass die Shopsysteme derart angepasst werden, dass mit dem „Klick“ im Bestellablauf klar und deutlich signalisiert wird, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, zwischen dem einkaufenden Verbraucher und dem anbietenden Unternehmer.
Der Unternehmer muss den letzten Button eindeutig beschriften, beispielsweise mit dem Hinweis
„zahlungspflichtig bestellen“.
Da es sich hier um verbraucherschützende Regelungen handelt, die neue Vorgaben treffen, ist zu befürchten, dass es weitere Abmahnwellen geben wird, gegen diejenigen Onlinehändler, die die entsprechenden Vorgaben nicht umsetzen.
Vor diesem Hintergrund raten wir dringend dazu, dass sich derjenige, der im Internet handelt, sei es mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen, darüber ausgiebig informiert, welche Verpflichtungen er zu erfüllen hat, um sich hier wettbewerbskonform zu verhalten.
Die weiteren erheblichen Pflichtinformationen, die der Unternehmer sowieso erteilen muss, fallen mit der ergänzenden Regelung nicht weg. Es ergibt sich nur ein weitergehender vom Unternehmer zu beachtender Punkt, der bei Nichtbeachtung wettbewerbswidriges Handeln leicht erkennbar machen würde.
Der Wunsch der Regierung über diese neue Vorschrift die „Abofallen-Abzocke“ zu unterbinden, ist zwar sicherlich ein hehres Ziel, ob es erreicht wird, ist jedoch wohl fraglich, da auch in der Vergangenheit nach unserer Erfahrung und Kenntnis die Abofallen-Betreiber nicht Wert darauf gelegt haben, beispielsweise wettbewerbskonform und rechtlich zulässig Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihre angeblichen Verträge aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob das Ziel erreicht werden wird, welches wohl mit der neuen Regelung verbunden sein soll.
Insbesondere die im Bereich Fernabsatz tätigen Unternehmer sollten sich allerdings unbedingt an die Vorgaben der gesetzlichen Neuregelung halten, um nicht Gefahr zu laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Informieren Sie sich gerne bei uns:
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Telefon: 0800/100 41 04, boenig@recht-freundlich.de.
Schlagworte:Angebot, Button Lösung, Fernabsatz, Geschäft, Gesetz, Online, Shop, Verkauf, Vorgabe, Wettbewerbsrecht
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Montag, 30. April 2012
Herr Petr Petran verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Petr Petran
Abmahnende Kanzlei: Kanzlei Lutz Schroeder
Abgemahntes Werk: „Carrie Oral Fixation“
Schlagworte:750, Abmahnung, Beratung, DVD, Erotik, Euro, Filesharing, Film, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, mod, modifizierte, Porno, Rechtsanwalt, Sex, Strafe, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Samstag, 28. April 2012
Wie uns bekannt wurde, versendet die Kanzlei Vorberg & Partner Abmahnschreiben betreffend die Kennzeichnung “Egot”, die unter der Registernummer 010227742 beim Harmonisierungsamt in Alicante für Herrn Werner Wolff eingetragen ist, der die Rechte aus der Kennzeichnung teilweise an die Vinirette GmbH abgetreten habe, die diese Rechte nunmehr mit den Abmahnschreiben geltend macht.
Insbesondere wird Unterlassung gefordert, daneben aber unter anderem auch Auskunft und Kostenerstattung.
Die Schreiben richten sich scheinbar an Anbieter, die ihre Waren mit der Bezeichnung “Ego-T” benennen.
Wie bei jeder Abmahnung gilt auch hier, insbesondere auch wegen des hohen Kostenrisikos in der Folge, dass die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht so unterzeichnet werden sollte. Es sollte stattdessen umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden, um die Berechtigung zur Abmahnung ebenso zu prüfen, wie auch etwaige andere Optionen einer Reaktion.
Gerne stehen wir auch zur Unterstützung im Bereich des Markenrechts zur Verfügung.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Tel. 0800 100 41 04 – Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:80, 911, 911 Euro, Abmahnung, Auskunft, ego-t, elektrische zigarette, elektronische zigarette, Herausgbae, Markenrecht, Unterlassung, Vernichtung, Zahlung
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Freitag, 20. April 2012
Das Urheberrecht zeigt seine Wirkung nicht nur im “Kleinen”, sondern auch im “Großen”, wenn man sich anschaut, dass eine Verwertungsgesellschaft gegen das Handeln von YouTube angeht.
Im aktuell durch die Presse gehenden Fall wird YouTube gezwungen, 7 Musiktitel aus seinem Portal zu löschen.
Hier zeigen sich die Möglichkeiten, die die Rechteinhaber in Bezug auf die Löschung von Inhalten aus dem Internet haben, sofern zuvor nicht der Nutzungsrechte erworben wurden.
Im Hinblick auf 5 weitere Titel hat das Landgericht Hamburg, welches mit dem Streit derzeit befasst ist, nach Pressemeldungen entschieden, dass diese nicht gelöscht werden müssten.
In dem Zusammenhang taucht auchhier immer wieder die Frage auf, ob das Herunterladen (Filtern) von Musik aus bei Youtube hinterlegten Werken legal sei.
Aus anwaltlicher Sicht kann man allerdings nur davon abraten, da es leicht sein kann, dass man mit diesem Vorgehen eine nicht legale Kopie/ Vervielfältigung eines geschützten Werkes herstellt.
Viele Bereiche der Anwendung des Urheberrechts sind noch nicht derart “beleuchtet”, dass man allgemeingültig und für alle Nutzer verständlich sagen könnte, welche Handlungsweisen zulässig und welches es weshalb nicht sind.
Sollten Sie Fragen zum Bereich des Urheberrechts haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Gema, Musik, Urheberrecht, Video, Youtube
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Mittwoch, 11. April 2012
Die Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino,
Abmahnende Kanzlei: Kanzlei Lutz Schroeder
Abgemahntes Werk: „Philyzip“ (Software)
Schlagworte:750, Abmahnung, Beratung, Computer, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, mod, modifizierte, Programm, Rechtsanwalt, Software, Strafe, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Dienstag, 27. März 2012
Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 21.02.2012 ausgeführt, dass es nicht notwendig sei, bei einem Angebot eines Fahrzeugs auf den Seiten der Fahrzeugbörse Autoscout24, auch zwingend Angaben zur CO2-Effizienzklasse darzustellen.
Die Entscheidung, die unter dem Aktenzeichen 31 O 44/12 geführt wird, betrifft ein Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die ein Verband beantragt hatte.
Demgegenüber gab es aber auch schon richtliche Entscheidungen, die die Sachlage am Ende anders beurteilt haben.
Auch wenn und gerade weil diese Entscheidung sehr deutlich zeigt, dass es nicht immer so ganz einfach ist, abzugrenzen in welchem Fall welche Pflichtangaben zwingend oder aber sinnvollerweise darzustellen sind, empfehlen wir im Zweifelsfall auch schon vor dem Einstellen des Angebots den Kontakt zu einem rechtlichen Berater, um hier teilweise sehr kostenintensiven aber jedenfalls risikoträchtigen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
Gerne können Sie uns bei solchen oder auchbei anderen Frage zum Beispiel aus den Bereichen Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht kontaktieren:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, CO2, einstweilige Verfügung, Entscheidung, EnVKV, Gericht, LG Köln, PKW, Ulm, Unterlassung, Urteil
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Mittwoch, 21. März 2012
Herr Gavin Bell verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Gavin Bell
Abmahnende Kanzlei: Kanzlei Lutz Schroeder
Abgemahntes Werk: „zenawhole3“
Schlagworte:750, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, mod, modifizierte, Rechtsanwalt, Strafe, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Dienstag, 20. März 2012
Wieder um der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen beigetragen.
Dies betrifft im vorliegenden konkreten Fall das Datenschutzrecht wie auch das Urheberrecht. In einer aktuellen gerichtlichen Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass das Datenschutzrecht in Europa durch Facebook & Co. respektiert werden müsse.
Hintergrund ist der Umstand, dass bei dem Import durch Adressen durch den „Freundefinder“ das gesamte Adressbuch des jeweils importierenden Nutzers zu Facebook übertragen wird. Freundeseinladungen werden sodann an alle entsprechenden Adressaten versandt.
Der Nutzer hingegen wird nicht darüber aufgeklärt, welche Daten genutzt werden. Insbesondere der Umstand, dass alle Kontakte umworben werden, wird nicht an den Nutzer mitgeteilt.
Auch wenn Facebook die entsprechenden Funktionalitäten derzeit aktualisiert, stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dadurch erfolgt.
Des Weiteren hat das Gericht entschieden, dass Facebook sich nicht innerhalb Allgemeiner Geschäftsbedingungen ein umfassendes, weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen dürfe, die von den Facebooknutzern jeweils in ihrem Profil verwendet werden.
Hintergrund ist hier der Umstand, dass das Urheberrecht beispielsweise an eigens hergestellten Bildern oder auch Texten sowie Musikstücken bei dem Urheber liegt. Eine generelle Übertragung von Rechten ohne genaue Bezeichnung ist daher jedenfalls problematisch. Sofern dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschieht, sind weitergehende Anforderungen an die Transparenz der entsprechenden Regelungen zu stellen.
Haben Sie Fragen zum Bereich des Datenschutzrechts oder zum Urheberrecht?
Kontaktieren Sie uns!
Feil Rechtsanwälte
Tel.: 0800 100 14104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Anspruch, Anwalt, Beratung, Datenschutz, Hilfe, Information, Internet, soziale Netzwerke, Urheberrecht
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Dienstag, 20. März 2012
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Internet-Shopbetreiber amazon auf Unterlassung in Anspruch genommen. Im Ergebnis darf amazon nur dann mit Tiefstpreisen werben, sofern die damit angebotenen Waren auch tatsächlich verfügbar sind und voraussichtlich auch die Verfügbarkeit für eine halbe Stunde im Minimum gewährleistet ist.
Hintergrund ist der Umstand, dass von Seiten amazons in verschiedenen Fällen Angebote veröffentlicht worden sind, die teilweise schon nach Sekunden ausverkauft waren.
Hier zeigt sich, dass nicht alles, was Shopbetreiber oder Portalanbieter tun, auch legal ist.
Es gilt, sich vor der Erstellung bzw. dem Betrieb eines Internetshops oder eines Internetportals darüber zu informieren, welche rechtlichen Vorgaben es gibt. Dies betrifft sowohl die Verbraucherrechte als auch die zwingenden Vorschriften, die sich beispielsweise um die Impressumangaben oder den Bereich des Datenschutzes drehen.
Gerne beraten wir Sie!
Feil Rechtsanwälte
Tel.: 0800 100 14104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Forderung, Unterlassung, Verbraucher, Wettbewerbsrecht
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Montag, 19. März 2012
Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die von Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen stammt und im Auftrage der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG versandt wurde.
Mit dem Schreibn werden Ansprüche der KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG gegen den Adressaten erhoben, die sich aus wettbewerbswidrigem Verhalten ergeben sollen.
Vorgeworfen werden unter anderem Verstöße gegen die Vorschriften betreffend der Erteilung einer Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern, mit der Folge, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert wird, wie die Zahlung auf die für das Ausbringen der Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.
Wir raten davon ab, ohne vorherige Information und gegebenenfalls Beratung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit erhebliche Risiken verbunden sein können.
Schlagworte:Abmahnung, Angebot, eBay, Unterlassung, Vertragsstrafe, Wettbeerb, Zahlung
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Montag, 19. März 2012
Uns wurde ein Abmahnschreiben vorgelegt, welches scheinbar von einer Kanzlei “Kroner und Kollegen” München stammen soll. Im
In diesem Schreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er Urheberrechtsverletzungen begangen habe, die dann aber auch nicht näher spezifiziert werden.
In der Folge solle der Adressat eine Zahlung leisten, die einen Vergleichsbetrag in Höhe von 146,95 Euro betrifft.
Eine Auskunft bei der Rechtsanwaltskammer München hat aber ergeben, dass die scheinbare Absenderkanzlei dort nicht exisitiert.
Wir raten daher dringend davon ab, eine Zahlung zu leisten, demgegenüber aber gegebenenfalls dazu, Strafanzeige zu erstatten.
Bei Fragen zu den Themen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht erreichen Sie uns gerne unter der
0800 100 4104
oder per Email:
boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:146 Euro, Abmahnung, Betrug, Falle, Filesharing, Urheberrecht, Zahlung
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Freitag, 9. März 2012
Sicher ist es nicht wettbewerbswidrig per se, wenn nur an Unternehmer verkauft wird. Jedoch ist es nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht zulässig, den Eindruck zu erwecken, dass tatsächlich nur an Unternehmer verkauft werde, wenn dies andererseits nicht von dem Verkäufer geprüft und auch sichergestellt werden kann.
In der Entscheidung zum Aktenzeichen I-4 U 73/11, vom 20.09.2011 wurde klargestellt, dass es nicht zulässig ist, in einem Angebot Rechte vo Verbrauchern einzuschränken, vor dem Hintergrund, dass man nur an Unternehmer einen Vertragsschluss anbiete, wenn jedoch auch Verbraucher die Möglichkeit haben, tatsächlich die Verträge mit dem Anbietenden abzuschließen.
Dies ist nur konsequent. Bietet man einerseits an, Verträge und damit Leistungspflichten tatsächlich einzugehen, weist man aber andereseits auch noch darauf hin, dass jeder, der die Verträge abschließt auch Unternehmer sein “muss”, so verhält man sich zumindest irreführend, da das Gesetz definiert, wer Unternehmer und wer Verbraucher ist und nicht der Vertragspartner.
Erst recht muss es als unzulässig erachtet werden, wenn Angebote gegenüber Verbrauchern unterbreitet werden, unter Darstellung einer Widerrufsbelehrung, die dann gleichzeitig aber gar nicht gelten soll, weil ja nur mit Unternehmern Verträge geschlossen werden, für die kein Widerrufsrecht bestehe…
Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht?
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Schlagworte:Abmahnung, Anspruch, Fernabsatz, Recht, Unterlassung, Unternehmer, Verbraucher, Wettbewerb, Wettbwerbsrecht, Zahlung
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Freitag, 9. März 2012
Markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin betreffen aktuell solche behaupteten Verletzungshandlungen, die sich auf die Kennzeichnung “Zenithink” beziehen. Die Schreiben werden im Auftrage der Firma Stecker Kabel Adapter UG versandt.
In den Abmahnungen, die durch die Kanzlei Sandhage versandt werden, wird der Adressat aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugegen und die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,- Euro zu erstatten.
Wir raten davon ab, direkt und ohne vorherige eingehende Information eine Unterlassungserklärung abzugeben und/ oder die geforderten Beträge zu bezahlen.
Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Markenrechtsverstoß vorliegt und welche Optionen einer Reaktion stattdessen bestehen, um sich sodann informiert und überlegt zu einem weitere Vorgehen zu entscheiden.
Sollten Sie auch Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so können Sie uns gerne zunächst unverbindlich zum Zwecke einer ersten Information kontaktieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:50000, Anwalt, Forderung, Frist, Hilfe, Marke, Markenrecht, Reaktion, Schreiben, Unterlassung, Zahlung
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Mittwoch, 7. März 2012
Die Datenschutzhinweise von Google sind immer wieder für Diskussionen gut.
Aktuell hat der Verbraucherzentralenbundesverband Google abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hintergrund ist der zum 01.03.2012 in Kraft tretende Datenschutzhinweis, den Google verwenden möchte. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen durch das Vorgehen von Google hinsichtlich der Datenschutzerklärung deutsches Recht verletzt sieht, wurde nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, bis zum 23.03.2012.
Viel zu vage Begriffe und zu weitgehender Umschreibungen möglicher oder eventuell erfolgender Datennutzungen seien nicht hinnehmbar. Weiterhin ergäbe sich aus den Datenschutzerklärungen, dass auch solche personenbezogenen Daten verwendet würden, die vom Nutzer nicht hierfür „hergegeben würden“. Dies bedeutet, dass der Nutzer keine entsprechende Einwilligung erteilt habe.
Das deutsche Datenschutzrecht sieht allerdings vor, dass der Nutzer wissen muss, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. nur unter diesem Gesichtspunkt ist auch eine Einwilligung überhaupt rechtswirksam möglich. Sofern also der Kunde da nicht weiß, welche personenbezogenen Daten von ihm erhoben werden oder auch nur nicht weiß, wozu diese verwendet werden, kann eine Einwilligung nicht wirksam erfolgen. Ausnahmsweise sieht das Gesetz an dieser Stelle nur anderweitige Möglichkeiten einer legitimen Datennutzung vor.
Ob und inwieweit Google hier reagieren wird, und ob es zu einer gerichtlichen Klärung der aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen kommt, wird abzuwarten sein.
Haben sie Fragen zum Datenschutzrecht? Wir informieren Sie gern!
Feil Rechtsanwälte,
Telefon: 0800 1004104,
Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Datenschutz, google, Unterlassung, Urheberrecht, VBZ, Verbraucherzentrale
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Dienstag, 6. März 2012
Unserer Kenntnis nach klagt auch die Kanzlei SKW Schwarz im Auftrage dort vertretener Rechteinhaber.
Es wird scheinbar, wie bei Klagen der Kanzlei Waldorf und Frommer, auch das Amtsgericht München “gewählt”.
Wie man sieht, ist es nicht so, dass keinesfalls gerichtlich vorgegangen wird. Auch ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass man sich der Risiken und Möglichkeiten bewusst sein sollte, bevor man reagiert.
Gerne stehen wir zu Informationen zur Verfügung.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:1005, Amtsgericht, Euro, Klage, München, Rechteinhaber, Unterlassung, Zahlung
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Montag, 13. Februar 2012
Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Culcha Candela: „Berlin City Girl” auf: German Top 100 Single Charts
Schlagworte:400, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Lied, mod, modifizierte, MP3, Musik, Rechtsanwalt, Sampler, Song, Strafe, Tauschbörse, Track, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Dienstag, 24. Januar 2012
Die Universum Film GmbH mahnt über die Kanzlei Waldorf Frommer ab.
In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Blitz – Film
Schlagworte:956, Abmahnung, Beratung, DVD, Euro, Filesharing, Film, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Kino, mod, modifizierte, Rechtsanwalt, Strafe, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Donnerstag, 29. Dezember 2011
Die Verlagsgruppe Random House GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 806,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Verlagsgruppe Random House GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Entsetzen – Karin Slaughter (Hörbuch)
Schlagworte:806, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Hörbuch, Internet, mod, modifizierte, Rechtsanwalt, Strafe, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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