Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Verstöße gegen das Urheberrecht ab.
Gegenstand ist aktuell unter anderem das Werk “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ebenso wird das Angebot einer gütlichen Einigung bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,- angeboten.
Wir raten davon ab, ohne weitere Prüfung die Erklärung der Kanzlei Schalast und Partner zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich eingehend über Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 290, A State of Trance 2010, Abmahnung, Armin van Buuren, Euro, Information, Schalast und Partner, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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