Die Firma Justin Slayer INternational lässt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei Schutt,Watke abmahnen.
Die Adressaten der Schreiben sollen neben der abzugebenden Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 600,- leisten, um die Angelegenheit so zu beenden.
Gegenstand der Abmahnung im konkreten Fall war die behauptete Verletzung von Rechten bezüglich des Filmwerks “Work It, Work It, Get It, Get It 4″.
Bitte reagieren Sie nicht ohne sich vorher genau über die Chancen und Risiken einer Antwort/ Reaktion auf diese Abmahnung informiert zu haben.
Mit der Abmahnung einer Unterlassungserklärung kann man zwar einerseits Kostenrisiken begrenzen, andererseits auch erhebliche Risken schaffen. Daher sollte genau geprüft werden, was man ggf. unterschreiben möchte.
Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte: 600, Euro, Film, get it, Justin Slayer International, Schutt Waetke, Unterlassung, Work it, Zahlung
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