Auch Großunternehmen machen Fehler.
Dies ist erkennbar, wenn man in der jüngeren Vergangenheit erlassene einstweilige Verfügungen betrachtet. Diese hatten Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen getroffen, die von Verbraucherverbänden in Anspruch genommen wurden.
Hintergrund ist, dass Verbraucherschutzverbände dagegen vorgegangen sind, dass Internetzugangsanbieter damit werben, dass sie unbegrenzte Flatrates zur Internetnutzung via Mobiltelefon anbieten. Tatsächlich wären bei derartigen Angeboten jedoch oftmals Drosselungen auch Gegenstand der Vereinbarungen, die dann erfolgen, wenn bestimmten Datenvolumina überschritten werden.
Der Nutzer wird daher mit einer Werbeaussage hinsichtlich unbegrenzter Handysurf-Flates in die Irre geführt, wenn tatsächlich eine Begrenzung stattfindet, sei es auch nur hinsichtlich der Geschwindigkeit.
Daran ist erkennbar, dass man bei Werbeaussagen sehr vorsichtig sein muss. Niemals darf es vorkommen, dass der Verbraucher sich darüber irrt, was tatsächlich Vertragsgegenstand ist, weil einerseits Informationen plakativ und groß bzw. hervorgehoben dargestellt, diese aber anderer Stelle relativiert werden.
Würde man auf der einen Seite also bestimmte Eigenschaften versprechen, die aber im Ergebnis in Details nur begrenzt tatsächlich verfügbar wären, so müsste man damit rechnen, dass man entweder von Verbraucherschutzverbänden oder von Wettbewerbern wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen wird.
Damit wären sehr schnell hohe Kosten, jedenfalls aber hoher Aufwand, verbunden.
Die Risiken in solchen Fällen liegen insbesondere in Kostenrisiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren ergeben können. Aber auch die Forderung von Unterlassungserklärungen hinsichtlich solcher etwaig irreführender Werbung ist nur mit größter Vorsicht zu behandeln.
Wir raten dazu, sich anwaltlichen Rat zu holen, wenn Sie mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden.
Gerne stehen wir in Sachen wettbewerbsrechtlicher Fragen, urheberrechtlicher Fragen, wie aber auch markenrechtlicher Fragen, zur Beantwortung zur Verfügung. Rund um die Themengebiete betreffend des IT-Rechts können Sie uns ansprechen.
Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/100 41 04, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: Abmahnung, Beratung, Eigenschaften, einstweilig, Gericht, Hilfe, Irreführung, Kosten, Leistung, Rechtsschutzt, Unterlassung, Verfügung, Werbung, Wettbebwerbsrecht
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