Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Derzeit wird im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH gegenüber den Adressaten der entsprechenden Schreiben behauptet, dass diese in Filesharing-Netzwerken/peer-2-peer-Netzwerken bzw. Tauschbörsen das Filmwerk Starlets 2010 angeboten bzw. Dritten unrechtmäßig zur Verfügung gestellt hätten. Hierin wäre eine unzulässige Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu sehen.
Aus dem Urheberrechtsgesetz könnten danach Ansprüche sowohl auf Auskunft als auch auf Zahlung und Unterlassung bestehen. Diese werden in dem Abmahnschreiben der Kanzlei U + C auch teilweise in Bezug genommen.
Namens der DigiProtect GmbH bietet die U + C Rechtsanwaltskanzlei jedoch eine vergleichsweise Lösung an. Gegen Zahlung in Höhe von € 650,00 insgesamt, neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, würde man demnach die Angelegenheit erledigen können.
Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich vorab eingehend über die möglichen Reaktionswege informiert zu haben. Auch die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Ihrerseits bekannt sein.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte: 650 Euro, Abmahnung, Filesharing, Internet, peer-2-peer, Peer-to-peer, Starlets 2010, Tauschbörse, U+C, Unterlassung, Zahlung
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