Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.
Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.
Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.
Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte: abmahnung-blog, Culcha Candela, Eiskalt, Filesharing, German Top 100 Singlecharts, Hamma, Monsta, Nümann und Lang, Single Charts, Unterlassung, Zahlung
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Wie kann man gegen solche Abmahnungen, wenn sie nicht rechtens sind vorgehen? Werden da vor allem die Titel der Charts abgemahnt?
MfG
Es werden verschiedenste Musikstücke Gegenstand von Abmahnungen, allerdings falen derartige Sampler mit aktuellen Liedern sehr häufig auf. Es müssen dann nicht die “TOP 100″ sein, allerdings ist wohl schon wegen der hohen Anzahl an darauf vertretenen Rechteinhabern die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Werk dieser Sampler jeweils Gegenstand einer Abmahnung wird.
Ob und was man “dagegen” machen kann, kommt auf den einzelnen Fall an.
Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch tel. unter der 0800 1004104 erreichen. Feil Rechtsanwälte