Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 1200, Abmahnung, Euro, Lady Gaga, Musik, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, Universal Music GmbH, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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