Abmahnung mehrerer Verstöße

Uns wird wiederum eine Abmahnung vorgelegt, die von der Kanzlei Nümann + Lang ausgesprochen wurde.

Gegenstand dieser Abmahnung sind mehrere Verstöße an mehreren Werken verschiedener Rechteinhaber.

Augenscheinlich wird nunmehr dazu übergegangen, jeweils mehrere Verstöße in eine Abmahnung zusammenzufassen. Dieses soll ggf. dafür sorgen, dass man so zu einer nicht mehr einfachen Verletzungshandlung kommen soll, die dann eine Vergütungspflicht nach § 97 a Abs. 2 UrhG vorsehen würde, die auf € 100,00 Rechtsanwaltskosten gedeckelt wäre. Unserer Ansicht nach ist dies jedoch so einfach nicht.

In der vorliegenden Abmahnung wird als pauschaler Vergleichsbetrag eine Summe von € 690,00 gefordert. Hiermit wäre die vorliegende Sache erledigt, soweit auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben würde.

Es ist immer zu prüfen, ob die entsprechend behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Es bestehen hier Zweifel, ob jeweils, wie in den Abmahnungen vorgegangen, die Ansprüche einfach behauptet werden können. Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass jeder Einzelfall entsprechend zu prüfen ist.

Bitte lassen Sie sich beraten!

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