Wir wurden beauftragt, eine Abmahnung der Firma International Media Company BV abzuwehren. Es geht um die angeblich unerlaubte Nutzung des Filmwerks „Teeny Splash…“
Der Filmtitel soll über das Netzwerk eDonkey 2000 angeboten worden sein. Die Firma International Media Company BV wird vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer und Greuter aus Augsburg. Diese legen eine Generalvollmacht mit Datum vom 24.07.2008 vor.
Auch wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 in der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf beigefügt ist, angesetzt. Daneben wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 700,00 gefordert. Sowohl der geforderte Abgeltungsbetrag in Höhe von € 700,00 als auch die Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 erscheinen überhöht. Wir raten dringend von der Unterzeichnung des vorgelegten Entwurfs ab.
Schlagworte: Abmahnung, International Media Company
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