Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.
Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.
Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
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