Abmahnung “Eisblume – Eisblumen”

Die Firma DigiProtect mahnt durch die  Kanzlei Kornmeier & Partner derzeit auch angebliche Verletzungen von Rechten an den Werken der Künstlergruppe “Eisblume” ab.

Interessant ist dabei, dass in der Abmahnung die “beweissichere Dokumentation” des Verstoße dahingehend abgedruckt wird, dass ein Dateiname zu erkennen ist, in dem der Begriff “Eisblume” gar nicht vorkommt.

Dennoch ist man sich seitens der Abmahner scheinbar sicher, dass man als Kompensation für den angeblichen Rechtsverstoß eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 450,- Euro verlangen könne.

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