Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.
Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.
Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.
Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de
Schlagworte: 956 Euro, Abmahnung, Beyond Remedy, Jenseits der Angst, Schadensersatz, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich, Waldorf, Zahlung
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[...] Zitat von princess15114 Bitte in die Datenbank eintragen, da hier offensichtlich ein neuer RI vorliegen muss….oder PN an mich. Ist doch Constantin, oder? KLICKMICH [...]