Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“ im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.
Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.
Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 600, Abmahnung, Beim Klauen erwischt, Euro, Mick Haig Productions e.K., Pornofilm, Schutt Waetke, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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