Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt im Auftrage der Telepool GmbH angebliche Rechtsverstöße an dem Filmwerk “BABY ON BOARD” ab.
Es geht dabei um das angebliche Verletzen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Anbieten des Films zum Download in einem Peer-to-Peer- Netzwerk.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es wird darüber hinaus angeboten, einen Vergleich abzuschließen. Mit dem Vergleich, nach dem der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von pauschal 850,- Euro bezahlen soll, sollen alle etwaigen weiteren Ansprüche des Abmahnenden abgegolten sein.
Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 850, Abmahnung, Beratung, Euro, Film, Hilfe, Information, Leistungsschutzrecht, Telepool, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Interessant! könnten Sie den Baby an Board Filminhalt schildern, bzw. den Urheber verraten, damit man weiß, welche Inhalte nicht geshared werden sollten?
PS: Wir sind ein forum, welches sich mit Inhalten zum Thema beschäftigt und auch immer wieder Filme aus von fremden Quellen zitiert bzw. erwähnt und könnten damit rechtliche Vorsorge zum Thema treffen…