Abmahnung – bitComposer Games – S.T.A.L.K.E.R. Call of

Die Kanzlei Schutt, Waetke mahnt im Auftrag von „bitComposer Games“ angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „S.T.A.L.K.E.R. Call of Pripyat“ ab.

 Der Adressat der Abmahnung soll das entsprechende Werk in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne hierfür die notwendigen Rechte zu besitzen. Daher wird der Adressat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und weiterhin einen Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 € an die abmahnende Kanzlei zu zahlen.

 Wir können nicht dazu raten, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weitere Vorab-Informationen zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich zum einen auf die Zahlung in Höhe von 600,00 € an die Gegenseite verpflichten und damit zum anderen ggf. signalisieren, dass man die vorgeworfene rechtswidrige Handlung als solche begangen hat.

 Gerne informieren wir Sie im Detail in Ihrer Sache:

 Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Schlagworte: , , , , , , ,

1 Kommentar zu „Abmahnung – bitComposer Games – S.T.A.L.K.E.R. Call of“

Kommentieren