3L Licensing GmbH & Co. KG durch RA Stefan Auffenberg

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der Herr Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine angebliche Urheberrechtsverletzung anzeigt und darauf basierend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 187,00 Euro gefordert hat.

Auf den Betrag kommt der Rechtsanwalt durch die Addition des “symbolischen” Schadensersatzbetrages in Höhe von 75,- Euro und dem “reduzierten Satz” der Kosten für die Ermittlungen der Daten des Abgemahnten.

In der Unterlassungserklärung selbst wird sodann aber nur noch die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 175,- Euro eingefordert. Da gab es dann wohl nochmals einen “Rabatt”..?

Der Abmahnung liegt ein Informationsblatt bei, mit dem der Abgemahnte einerseits auf die negativen Folgen der Urheberrechtsverletzung für die Volkswirtschaft hingewiesen wird, andererseits aber auch die evtl. weitergehende Geltendmachung von Ansprüchen für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass der Abgemahnte nicht den in der Abmahnung selbst aufgestellten Forderungen nachkommt.

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