Archiv für September 2010

Negele mahnt weiterhin für Ino Handel & Vertrieb ab – “Meine perverse Ex-Freundin”

Montag, 6. September 2010

Der Film mit dem Titel “Meine Perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15″ ist Gegenstand atueller Abmahnungen.

Näheres finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/meine-perverse-ex-freundin-porno-privat-15-negele-zimmel-greuter-mahnt-ab

Lassen Sie sich informieren, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Amtsgericht Wuppertal entscheidet: keine Strafbarkeit bei Nutzung eines fremden offenen WLAN

Freitag, 3. September 2010

Wenn Sie durch die Straßen gehen und mit dem PDA, dem Handy oder einem Laptop schlicht die offenen Funknetzwerke (WLAN) mitbenutzen, die regelmäßig (wenngleich zumeist wohl ungewollt) zur Verfügung stehen, so ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal – Entscheidung vom 03.08.2010, Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08.

Davon zu trennen ist jedoch eine etwaig über ein solches offenes Funknetzwerk begangene strafbare Handlung, wie etwa Filesharing oder ähnliches.

Es ist mit der Entscheidung daher kein “Freibrief” für jegliche Verwendung fremder Internetzugänge ausgestellt worden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

Freitag, 3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Abmahnungen der Kanzlei U+C für DBM Videovertrieb u.a.

Freitag, 3. September 2010

Derzeit scheint die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg wieder eine größere Menge an urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich der pornografischen Filme versandt zu haben. Teilweise erfolgt dies im Auftrage der Firma DBM Videovertrieb.

In den letzten Tagen haben wir eine recht große Anzahl an neuen Aufträgen in diesem Bereich erhalten.

Nähere Informationen finden sie unter anderem hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=u%2Bc

und hier:

http://abmahnung-blog.de/?s=urmann

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

Donnerstag, 2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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BB Video mahnt über U+C ab

Donnerstag, 2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Somma im Kiez – abgemahnt über Nümann und Lang für Styleheads

Donnerstag, 2. September 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.

Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.

Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.

Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

Mittwoch, 1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mahnt durch Nümann und Lang ab

Mittwoch, 1. September 2010

Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.

Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.

Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.

Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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