Archiv für September 2010

Fuhrmann Wallenfels mahnt für Baseprotect UG ab – Splash-Wind him up

Donnerstag, 30. September 2010

Das Musikwerk “Splash – Wind him up” ist Gegenstand von Urheberrechtsverletzungen, wenn man den Aussagen in der Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt folgt. Die Kanzlei mahnt im Auftrage der Baseprotect UG angebliche Verstöße ab, wobei die Baseprotect UG ausdrücklich die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeräumt bekommen haben soll.

HIer sind unserer Ansicht nach Ähnlichkeiten zu der Arbeit der DigiProtect GmbH zu erkennen, die laut den von dort veranlassten Abmahnungen auch und gerade die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen eingeräumt bekommen haben soll.

In der vorliegenden Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, dass dieser eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt und zudem einen Zahlugsanspruch erfüllt. Die Zahlungsforderung könnte demnach allerdings durch eine Pauschalzahlng in Höhe von 450,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, ohne vorherige Information das von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels vorgelegte Schreiben zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich vor einer Reaktion über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Naughty Cheerleaders von Combat Zone, Schulenberg und Schenk

Donnerstag, 30. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrage der Combat Zone Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “Naughty Cheerleaders” ab.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Auftraggeberin “sehr empfindliche Einbußen” durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen ihrer Werke im Internet entstehen. Aus diesem Grund habe man die Smaragd Service AG in der Schweiz mit der Recherche solcher Verletzungshandlungen in Internettauschbörsen beauftragt.

Es wird von dem Adressaten der Abmahnung gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Die Zahlugsforderung könnte allerdings durch eine pauschale Leistung von 1298,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, die mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information zu Ihren anderweitigen Möglichkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Eail: boenig@recht-freundlich.de

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Foresight Unlimited mahnt über Baumgarten Brandt ab

Mittwoch, 29. September 2010

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Foresight Unlimited LLC vor, die durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin versandt wurde.

Es geht darin zunächst um den Vorwurf gegenüber dem Adressaten, dass dieser einen Film (“Universal Soldier Regeneration”) unerlaubt heruntergeladen und sodann auch öffentlich zugänglich gemacht habe.

In der Folge stünden der Foresight Unlimited Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung zu, die mit der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und einer pauschalen Zahlung in Höhe von 1.000,- Euro erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und/oder den als Vergleichsbetrag benannten Geldbetrag an die Gegenseite zu bezahlen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C, Abmahnung für DigiProtect “Sex Therapy”

Mittwoch, 29. September 2010

Das Filmerk “Sex Therapy” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versendet.

Zunächst einmal fällt auf, dass die Kanzlei U+C sich für die “DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH” legitimiert, jedoch gleichzeitig eine Vollmacht vorlegt, die von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgestellt wurde.

In dem Schreiben wird – wie üblich – eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert und darüber hinaus auch das Angebot einer Einigung insgesamt angeboten, wenn der Abgemahnte einen pauschalen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezhalt, der auch die Aufwendungs- und Schadensersatzforderungen abgelten soll.

Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Information darüber zu unterzeichnen, welche Folgen sich ergeben und welche alternativen Möglichkeiten grundsätzlich offen stehen.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Embassy of Music GmbH mahnt über Kornmeier und Partner ab

Dienstag, 28. September 2010

Die Kanzlei Kornmeier und Partner versendet Abmahnungen im Auftrage der Embassy of Music GmbH.

Es geht darin um den Vorwurf, dass der Adressat – ohne die entsprechende Erlaubnis gehabt zu haben – ein Musikwerk öfentlöich zugänglich gemacht zu haben, indem es in einer Tauschbörse im Internet angeboten wurde.

Im konkreten Fall soll dies das Musikwerk “Ian Carey – Get Shaky – Various Artitsts” gewesen sein. Das Werk ist demnach Teil eines sogenannten Chartcontainers gewesen, womit sich die Gfeahr ergibt, dass auch weitere Rechteinhaber annehmen könnten, dass deren Werke von der rechtswidrigen Veröffentlichung betroffen gewesen sind.

Für die abmahnende Seite fordert die Kanzlei Kornmeier und Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und bietet überdies an, die weiterhin behaupteten Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlung in Höhe von 450,- Euro zu erledigen.

Wir raten davon ab, direkt und ohne weitergehende Information auf die Abmahnung zu reagieren.

Informieren Sie sich!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für “Kick Ass Pictures Inc.” ab

Freitag, 24. September 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, in der es um eine behauptete Urheberrechtsverletzung geht, die die Firma Smaragd AG aus der Schweiz recherchiert haben soll.

Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg im Auftrage der Kick Ass Pictures Inc. aus Glendale (USA) versandt.

Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist demnach das Filmwerk “Barefoot Confidential 65“.

Es wird ein Unterlassungsanspruch ebenso geltend gemacht, wie auch Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadensersatz. Darüber hinaus wäre der Adressat der Abmahnung auch dazu verpflichtet, die rechtswidrig erlangten Kopien zu vernichten.

Während zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und abgegeben werden soll, soll eine Zahlung in Höhe von pauschal 1.298,- Euro die Zahlungsasprüche der Abmahnerseite insgesamt erledigen.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die mit der Abmahnung vorgelegt wird, zu unterzeichnen bzw. überhaupt zu reagieren, ohne sich zuvor eingehend über die Chancen und Risiken der Reaktion eingehend zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Blonde Biester” offenbar weiter hoch im Kurs…

Freitag, 24. September 2010

Pornographische Filme sind nach wie vor weiterhin Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Wie unter anderem hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/videorama-blonde-biester-uc-rechtsanwalte-fehler-in-der-abmahnung-unwirksam

bereits berichtet, werden Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei U+C im Auftrage der Silwa Filmvertriebs AG abgemahnt. Im konkreten Fall betrifft dies den Film “Blonde Biester”.

Es werden von dem Adressaten der Abmahnung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlugsansprüche könnten jedoch gegen Leistung eines Betrages in Höhe von pauschal 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende VORHERIGE Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Nach wie vor “Somma im Kiez” – Abmahnung für Styleheads durch Nümann und Lang

Donnerstag, 23. September 2010

Weiterhin werden augenscheinlich auch Abmahnungen versandt, die das Werk “Somma im Kiez” der Künstlergruppe Culcha Candela betreffen.

Weiteres lesen Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/somma-im-kiez-abgemahnt-ueber-nuemann-und-lang-fuer-styleheads

oder auch hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/styleheads-culcha-candela-somma-im-kiez

Informieren Sie sich vor einer Reaktion auf diese Schreiben eingehend über damit verbundene Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media

Donnerstag, 23. September 2010

Dass die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich.

In den entsprechenden Abmahnungen wird der Adressat dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abuzgeben und darüber hinaus werden Zahlugsforderungen behauptet.

Die Erledigung der Zahlungsforderungen soll allerdings gegen eine pauschal mit 650,- Euro bezifferte Summe abgegolten werden können.

Wir raten davon ab, den scheinbar ansprechenden Vorschlag der Gegenseite ohne vorherige Information bezogen auf Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten anzunehmen.

Lassen Sie sich informieren:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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3 Days in June, DigiProtect mahnt durch U+C ab

Donnerstag, 23. September 2010

Abmahnungen aus der Kanzlei U+C aus Regensburg sind in der jüngeren Vergangenheit in großer Anzahl hier vorgelegt worden.

Unter anderem findet sich in den Abmahnungen der Titel “3 Days in June”. Den Film mit diesem Titel soll der Adressat des Schreibens an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit, die – wie üblich – ebenfalls in der Abmahnung benannt werden, über seinen Inernetanschluss öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die sich aus diesem Urheberrechtsverstoß laut Abmahnung ergebenden Unterlassungsansprüche werden ebenso geltend gemacht, wie auch Zahlungsansprüche.

Die Zahlugsansprüche könnten jedoch – wie ebenfalls in vergleichbaren Abmahnungen von U+C – gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten dazu, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion zu informieren und die Chancen und Risiken einer Reaktion zu prüfen.

Eine erste allgemeine Einschätzung erhalten Sie gerne unter den nachstehenden Kontaktdaten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Nochmals Girlfriends Film Inc. über Schulenberg Schenk betreffend Road Queen 17

Mittwoch, 22. September 2010

Auch das Filmwerk “Road Queen 17″ ist Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die die Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrage der “Girlfriends Film Inc.” aus Kalifornien versendet.

Bei den Abmahnungen fällt auf, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk die dortige Mandantschaft einmal mit dem Namen “Girlfriends Film Inc.” bezeichnet und einmal mit dem Namen “Girl Friends”.

Auch hier wird wiederum die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, ebenso wie ein Anspruch auf Schadensersatz behauptet wird.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich VORHER darüber informiert zu haben, welche Möglichkeiten der Reaktion bestehen und welche Risiken damit gegebenenfalls verbundne wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Girlfriends Film Inc. mahnt über Schulenberg und Schenk ab, Women Seeking Women 64

Mittwoch, 22. September 2010

Die Firma Girlfriends Film Inc. aus Kalifornien lässt Urheberrechtsverstöße in Deutschland verfolgen. Beauftgragt ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg.

So wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, in der es darum geht, dass der Inhaber eines Internanschlusses das Filmwerk “Women Seeking Women 64” unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Weiterhin werden Ersatzansprüche behauptet, die allerdings mit einer pauschalierten Einmalzahlung erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, zu unterschreiben. Hintergrund ist, dass diese Erklärung unserer Ansicht nach zu weitgehende Verpflichtungen begründet.

Informieren Sie sich, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen bzw. bevor Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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C-S-R mahnt ab und weiß scheinbar teilweise nicht, woher die Daten stammen?

Montag, 20. September 2010

In neuerlichen Abmahnfällen, die auf Schreiben der KanzleiC-S-R aus Ettlingen basieren, die für die Purzel Video GmbH tätig ist, wird unter anderem vorgetragen, dass in einingen Fällen die Daten des Abgemahnten im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und der anschließenden Akteneinsicht erlangt worden seien. In anderen Fällen habe man Kentnnis von dem Namen und der Anschhrift des Abgemahnten aufgrund eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens erhalten.

Es stellt sich schon die Frage, wie der Abgemahnte nun wissen soll, woher der Abmahner eigentlich die Daten erlangt haben möchte, wenn dieser es selbst nicht zu wissen scheint…

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/abmahnung-durch-die-kanzlei-csr-fuer-purzel-video-gmbh

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung von U+C für Puaka Video Production GmbH

Freitag, 17. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg versendet Abmahnungen im Auftrage der Puaka Video Production GmbH.

Diese Abmahnungen betreffen u.a. das Werk “Orgasmus – Saue“. Gefordert wird – wie auch in den weiteren Abmahnungen der Kanzlei U+C die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird auch die Abgeltung weiterer behaupteter Ansprüche gegen eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Risiken aus einer solchen Erklärung resultieren und welche anderweitigen Reaktionsoptionen gegebenenfalls bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch BaumgartenBrandt, für Hanway Brown Ltd. bzgl. “Harry Brown”

Mittwoch, 15. September 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet nunmehr Abmahnungen auch im Namen der Hanway Brown Ltd., die in dem Schreiben als HanWay Films bezeichnet wird. Weshalb hier eine solche Umbenennung stattfindet, erschließt sich nicht unmittelbar. Wenn wir es herausfinden, werden wir entsprechend Berichten…

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der Adressat eine rechtswidrige Handlung begangen habe, die sich darin darstellt, dass das Filmwerk “Harry Brown” im Rahmen der Verwendung eines Peer-to-Peer- Netzwerks weltweit öffentlich zugänglich gemacht habe, ohne dass ihm die dafür notwendigen Rechte eingeräumt worden wären. Die diesbezüglich ausschließlichen Rechte habe die Hanwy Brown Ltd. inne.

Immer wieder ist es interessant zu erfahren, dass die Rechte an der Werknutzung in einem Peer-to-peer- Netzwerk Gegenstand einer Rechteinräumung sein sollen. Dennoch ist aber zu sagen, dass selbstverständlich derjenige, der Urheber eines Werkes ist, auch eine Verwendung in diesem Rahmen lizensieren müsste, damit sie rechtmäßig erfolgen kann.

Auch im Falle der in Bezug genommenen Abmahnung raten wir nicht dazu, vorschnell die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Auch die Frage, ob der Vergleich über die Zahlung in Höhe von 850,- eingegnagen werden sollte, ist genauer zu klären.

Informieren Sie sich zuvor über die mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten einhergehenden Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abgemahnt durch Schalast und Partner für DigiProtect?

Dienstag, 14. September 2010

Das Werk Edward Maya – Stereo Love (German Top100 Single Charts) ist Gegenstand aktueller Abmahnungen aus dem Hause Schalast und Partner, für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH.

Gefordert wird neben der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung. Diese Zahlungsforderung könnte allerdings mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 290,- Euro abgegolten werden.

Wir raten davon ab, die von der Abamhnerseite formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen, ohne sich zuvor über die Möglichkeiten und Risiken zu informieren, die durchaus bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C scheinbar sehr aktiv – für DigiProtect

Montag, 13. September 2010

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt weiterhin Rechtsverstöße an Filmwerken auch über die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg abmahnen.

Gegenstand ist dabei unter anderem der Film “Group Sluts“, der über Filesharing- Netzwerke öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, obgleich der entsprechende Tausch- Netzwerk- Nutzer nicht die hierfür notwendigen Rechte besitzt.

In der Folge bestehen – laut Abmahnung – Ansprüche auf Unterlassung und Zahlug gegen den Abgemahnten.

Wir raten nach wie vor davon ab, die von der Abmaherseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Auch vor einer Zahlug an die Gegenseite sollte man sich darüber informieren, ob diese tatsächlich von dort beansprucht werrden kann.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Razzien und Verhaftungen in Sachen Filesharing

Donnerstag, 9. September 2010

Im Bereich des Filesharing sehen weder die Rechteinhaber tatenlos zu, noch die Staatsanwaltschaften und damit auch die Polizei.

Über Razzien und Verhaftungen wird hier berichtet:

http://computer.t-online.de/raubkopien-europaweiter-schlag-gegen-internet-piraten/id_42784248/index

Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass man auch in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerät, wenn man mit illegalem Download in Verbindung gebracht wird.

Informieren Sie sich zum möglichen Vorgehen und den damit grundsätzlich verbundenen Chancen und Risiken, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Dienstag, 7. September 2010

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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