Die Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker mahnen über die Kanzlei Nümann Lang ab.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sebastian-wolter-und-shaun-baker-zeigt-mir-zehn
Die Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker mahnen über die Kanzlei Nümann Lang ab.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sebastian-wolter-und-shaun-baker-zeigt-mir-zehn
Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.
In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.
Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.
Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.
Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609
Der Rechteinhaber Studija Monolit lässt derzeit wohl angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” abmahnen.
Es wird ein Vergleich gegen Zahlung in Höhe von 980,- Euro und Übersendung der Unterlassungserklärung angeboten.
Weitere Informationen gibt es auch hier: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-fuer-studija-monolit-durch-rechtsanwaltskanzlei-kruse
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben und sich damit gegebenenfalls zu weitgehend verpflichten.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.
Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.
Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.
Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.
Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.
Feil Rechtsanwälte
Hannover
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag der Firma Happy Times Produvtions, Gra, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem pornografischen Filmwerk “100% Amateur – Selbst ist die Frau” ab.
Der Adressat des Abmahnschreibens soll den entsprechenden Film im P2P-Netzwerk “BitTorrent” angeboten und verbreitet haben.
In der Folge weist Rechtsanwalt Auffenberg darauf hin, dass auf Seiten seiner Mandantschaft unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und auf Zahlung bestehen würden.
Diese zu erfüllen wird der Abgemahnte aufgefordert, indem eine Unterlassugserklärung abzugeben sei. Hinsichtlich der Zahlungsforderung wird angeboten, die Sache gegen Zahlug einer Liznezgebühr in Höhe von 175,- Euro und der Anwaltskosten in Höhe von 100,- Euro zu erledigen.
BItte beachten Sie, dass das Unterschreiben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, durchaus weitergehende Folgen haben kann.
Gerne beraten wir Sie zunächst allgemein über den Umgang mit derartigen Abmahnungen.
Sie erreichen uns telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax: 0511/47390609
Feil Rechtsanwälte
Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrage der Firma Euro Video Bildprogramm GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Knowing-Die Zukunft endet jetzt” ab.
Mit dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass über den Internetanschluss des Adressaten rechtswidrig das geschützte Werk zum Download angeboten wurde. Dies wäre ein unberechtigtes öffentliches Zugägnlichmachen ud damit ein Verstoß gegen das Urheber- oder ein damit verbundenes Nutzungsrecht.
Als Konsequenz soll der Adressat der Abmahnung eine sogenannte strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und es wird angeboten, von der Verfolgung weitergehender Ansprüche abzusehen, wenn der angebliche Verletzer einen Betrag in Höhe von 650,- an die Kanzlei der abmahnenden Seite bezahlt.
Wir raten davon ab, ohne weitere Information und nähere Befassung mit den Chancen und Risiken der unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Gerne geben wir Ihnen zunächst ein paar allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de