Die Hoffmann Rechtsanwälte mahnen für die Zorro Film GmbH das Werk “Salami Aleikum” ab.
Nutzen Sie von Montags bis Freitags unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage).
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.
Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.
Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.
Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die KSM GmbH den Film “Eve Bayou” ab.
Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment das Werk “Pitbull – Rebelition“ ab.
Weiterhin wierden angebliche Urheberrechtsvestöße bezüglich des Werks “Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab” abgemahnt, welches sich auf einem Top- 100 Sampler befunden haben soll, als es unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-digiprotect-%e2%80%93-frauenarzt-manny-marc-%e2%80%93-das-geht-ab
Reagieren Sie nicht voreilig. Lassen Sie sich beraten oder informieren Sie sich zumindest eingehend über die Risiken und Möglichkeiten, die mit verschiedenen Reaktionen verbunden wären.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Hier wird über eine aktuelle Abmahnung aus dem Bereich der Erotikfilme berichtet:
http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/dirty-over-30-4-digiprotect
Weitere aktuelle Abmahnungen aus dem Bereich der Pornofilme finden Sie unter der Adresse: www.abmahnung-pornofilm.de
Auch im März 2010 mahnt Herr Erich Öxler durch die Kanzlei Peter Kim ab. Es geht um die Datei „Axel Fischer“ mit dem Titel „Amsterdam“. Dieses Musikstück ist auf dem Album German Top 100 Single Charts enthalten.
Weiterlesen: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-erich-oxler-%E2%80%93-axel-fischer-amsterdam
Der auf dem Album “Irgendwann” befindliche Titel “Tanz in die Nacht” von “Rapsoul” ist Gegenstand von Abmahnungen, die durch die Kanzlei Denecke und von Haxthausen im Auftrag der DigiProtect ausgesprochen werden.
Gefordert wird damit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie auch die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 480,- Euro, womit die Sache erledigt werden könnte.
Es ist darauf zu achten, dass die Unterschrift unter der vorformulierten Unterlassungserklärung unter anderem die Zahlugsverpflichtung in Höhe der 480,- Euro erst entstehen lässt. Ob tatsächlich Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen bestehen, ist fraglich und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Aus diesem Grund sollte auch nicht vorschnell eine Reaktion gegenüber der abmahnenden Seite erfolgen, ohne sich zuvor eingehend informiert zu haben.
Gerne stehen wir für individuelle Beratungen zur Verfügung:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment das Werk “Revolverheld – Chaostherapie“ ab.
Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.
Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.
Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Weiterhin werden angebliche Verstöße bezogen auf das Werk “Guten Morgen Sonnenschen” des Künstlers David Vogt durch die Kanzlei Kornmeier und Partner abgemahnt.
Details finden Sie unter anderem hier:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/superstar-entertainment-tobias-schulz-guten-morgen-sonnenschein
Bitte reagieren Sie nicht zu schnell auf die Abmahnung. Immer wieder erhalten wir Anfragen, bei denen der Adressat der Abmahnung bereits selbst gegenüber der abmahnenden Seite tätig geworden ist und leider gegebenenfalls weitere Argumente dorthin geliefert hat.
Lassen Sie sich vor einer Reaktion beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Der Film “Midnight Chronicles”, an dem die KSM GmbH Nutzungsrechte haben soll, ist Gegenstand von Abmahnungen, die durch die Kanzlei BaumgartenBrandt versandt werden.
Mit den Abmahnungen wird neben der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von pauschal 850,- Euro gefordert.
Es wird davon abgeraten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionen und deren Folgen eingehedn informiert zu haben.
Bitte kontaktieren Sie als Abmahnungsempfänger auch NICHT zunächst die abmahnenden Anwälte – diese vertreten pflichtgemäß die Interessen der Rechteinhaber und nicht die, der Abgemahnten!
Wir beraten Sie gern:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Email: boenig(at)recht-freundlich.de
Bitte senden Sie uns per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
Uns liegen zwei Verfügungen des Amtsgerichts München aus Januar und Februar 2010 vor. Die Waldorf Rechtsanwälte haben für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche vor dem Amtsgericht München eingeklagt.
Uns liegen aktuelle Schreiben der Firma Getty Images aus London vor. Es geht erneut um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Bildern.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/unberechtigte-nutzung-von-getty-images-fotos
Aktuelle Informationen:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-constantin-film-maria-ihm-schmeckt%C2%B4s-nicht