Archiv für Februar 2010

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Samstag, 27. Februar 2010

Hier wird über eine weitere Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH berichtet:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-tele-munchen-fernseh-gmbh-new-moon-biss-zur-mittagsstunde

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – bis zur Mittagsstunde

Freitag, 26. Februar 2010

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-tele-munchen-fernseh-gmbh-new-moon-bis-zur-mittagsstunde

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Abmahnung KSM GmbH – College

Freitag, 26. Februar 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt aktuell weiter für die KSM GmbH ab. Unter anderem wird der Film „College“ abgemahnt.

Weiterlesen: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-ksm-gmbh-college

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Abmahnung am Wochenende – kostenlose Ersteinschätzung

Freitag, 19. Februar 2010

Unser Abmahnungsnotdienst am Wochenende:

 

Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten noch während des Wochenendes eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Abmahnung Nena – Made in Germany – Tonpool Medien GmbH

Dienstag, 16. Februar 2010

Die Tonpool Medien GmbH mahnt für die Künstlerin Nena das Album „Made in Germany“ ab. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Zimmermann & Decker versandt.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-nena-made-in-germany-tonpool-medien

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Abmahnung Tonpool Medien GmbH – Xavier Naidoo –Alles kann besser werden

Dienstag, 16. Februar 2010

Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen für die Tonpool Medien GmbH das Album „Alles kann besser werden“ ab. Die Tonpool Medien GmbH vertritt den Künstler Xavier Naidoo.

Die Verstöße stammen aus November 2009.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-tonpool-medien-gmbh-%e2%80%93-xavier-naidoo-%e2%80%93alles-kann-besser-werden

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Update Abmahnung Irina Gärtner durch Rechtsanwalt Ridder

Mittwoch, 10. Februar 2010

Wir haben erfahren, dass in solchen Angelegenheiten, die von Seiten Frau Gärtners im Wege der Abmahnung verfolgt werden, zumindest teilweise auch Strafverfahren eingeleitet werden.

Dies zeigt noch einmal, dass es um so wichtiger ist, dass man sich direkt anwaltlich beraten lässt, wenn man mit einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung konfrontiert wird.

Gerne beraten wir Sie hierzu unter der Telefonnummer:

0511/ 47 39 06 01.

Feil Rechtsanwälte. Fax: 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Andrea Berg – “Zwischen Himmel und Erde”

Dienstag, 9. Februar 2010

Das Musikwerk “Zwischen Himmerl und Erde” der Interpretin Andrea Gerb ist Gegenstand einer hier neuerlich vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wurde.

Mit der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die abmahnende Seite festgestellt habe, dass in einem dort näher spezifizierten Zeitraum das oben genannten Musikstück zum Herunterladen in einer Tauschbörse (P2P System) angeboten wurde.

Interessant ist, dass die Kanzlei Waldorf nur generell darstellt, dass das Werk “zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten” worden sei… Es bleibt also leztlich offen, in welchem Umfang die Verstoßhandlung behaupet wird.

Als Folge der behaupteten Rechtsverletzung wird mit der Abmahnung gefordert, dass der Adressat eine strafbewehrte UNterlassungserklärung abgibt und zudem Zahlungen auf einen Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch leistet. Dieser solle mit einer Zahlug in Höhe von pauschal 856,00 Euro abgegolten sein.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktion ausgiebig zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne stehen wir auch insoweit zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Humanoid”, “Tokio Hotel” durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, 5. Februar 2010

Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnung – Resturlaub – Tommy Jaud – Argon Verlag GmbH

Freitag, 5. Februar 2010

Das Hörbuch mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand angeblicher Rechtsverletzungen, die aktuell durch die Kanzlei Waldorf abgemahnt werden. Rechteinhaber soll in dem Fall die Argon Verlag GmbH aus Berlin sein.

Der Adressat eines hier vorgelegten Schreibens in einer solchen Sache wird damit aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 806,- Euro an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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angebliche Urheberrechtsverletzung an pornographischen Filmwerken, Rechtsanwalt Ridder für Irina Gärtner

Freitag, 5. Februar 2010

Frau Irina Gärtner macht über die Kanzlei Michael Ridder Pornofilme ab. Es wird ein pauschler Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR gefordert, neben den Kosten für seine Tätigkeit auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,- Euro, mithin 631,80 Euro.

Der Abgemahnte soll also knapp 1.000 Euro bezahlen. Hierzu ist er auch verpflichtet, wenn er die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung unterzeichnet und an die abmhanende Kanzlei zurück übersendet.

Bitte lassen Sie sich jedenfalls beraten, bevor Sie gegenüber dem Abmahner reagieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
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Schlappe für DigiProtect

Donnerstag, 4. Februar 2010

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat unseren Informationen nach eine Klage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbh in weiten Teilen abgewiesen.

Gegenstand der Klage war in de Hauptsache eine Schadensersatzforderung in Höhe von von 651,80 Euro für die anwaltliche Vertretung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Rahmen der Abmahnung und weiterhin ein Betrag in Höhe von 150,- Euro als Schadensersatz für die angebliche Verletzungshandlung.

Das Gericht hat der Forderung in Höhe der Anwaltskosten deshalb eine Absage erteilt, weil ein “Schaden” nur in Form einer unfreiwilligen Einbuße an Vermögenswerten bestehen kann. Da das Gericht jedoch davon ausging, dass – wie vom Beklagten vorgetragen – eine Vereinbarung über ein Pauschalhonorar für die außergerichtliche Tätigkeit der späteren Klägervertreter gezahlt würde, welches gerade nicht dem nunmehr geforderten Betrag entsprach, könne auch nicht der entsprechende Satz abgerechnet werden.

Hier handelt es sich um eine maßgebliche Entscheidung, die die abmahnende Seite dazu bringen dürfte, in etwaigen weiteren Prozessen näher darzulegen, welche Art von Vergütungsmodellen sie in ihrer täglichen Arbeit mit den Rechteinhabern tatsächlich verwenden…

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DigiProtect – Scrubs A xxx parody

Mittwoch, 3. Februar 2010

Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandates eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei U+C für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ausgesprochen wurde.

Ausweislich dieser Abmahnung hat der Adressat des Schreibens das Filmwerk mit dem Titel “Scrubs A xxx parody” im Internet heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht.

Aus diesem Grund wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem einen Betrag in Höhe von 650,- Euro zu bezahlen, um die Angelegenheit zu erledigen.

Wir raten davon ab, diese Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die von der Kanzlei U+C vorgelegt wird.

Lassen Sie sich jedenfalls zuvor bezüglich der möglichen Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.

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Guten Morgen Sonnenschein – Tobias Schulz – Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Mittwoch, 3. Februar 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnnung vorgelegt, die die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. In dem Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe durch die Zugänglichmachung des oben genannten Musikwerks in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse, also im Rahmen der Nutzung von Filesharing- Programmen, ohne Berechtigung hierzu vorgenommen.

Es wird von dem Abgemahnten gefordert, eine Unterlassugserklärung zu unterschreiben. In dieser Erklärung findet sich auch der Passus:

“Schuldner verpflichtet sich, Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 450,- zu bezahlen.[...]”

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung so abzugeben.

Bitte lassen Sie sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren/ beraten, BEVOR Sie auf die Abmahnung reagieren.

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Eros Ramazotti – Alas Y Raices – und Sony Music Entertainment Germany GmbH

Mittwoch, 3. Februar 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt offenbar aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße bzgl. des Albums “Alas Y Raices” von Eros Ramazotti ab.

Auch wenn hier – wie in sehr vielen Abmahnschreiben dieser Art – nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung oder eingehende Information über die Chancen und Risiken einer Reaktion die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist.

Lassen Sie sich nach Möglichkeit anwaltlich beraten!

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Masturbation Nr. 20, Purzel-Video GmbH

Dienstag, 2. Februar 2010

Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung ist das Filmwerk “Masturbation Nr. 20″, welches ausweislich der Abmahnung aus dem Hause “Purzel-Video GmbH” stammt.

Der Adressat der Abmahnung wird damit aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der entsprechenden Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte sodann auch zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,- Euro, womit alle weiteren Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information oder Beratung zu unterschreiben.

Zunächst sollten Sie sich über die Chancen und Risiken einer Reaktion informieren.

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Schulmädchen Träume 2

Montag, 1. Februar 2010

Angebliche Verletzungen bezüglich eines Films mit dem Titel “Schulmädchen Träume 2″ macht die Kanzlei aktuell zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Für die Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH aus Itzehoe wird mit einer entsprechenden Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung ebenso eingefordert, wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,- Euro, mit der sodann alle weiteren Ansprüche erledigt werden könnten.

Wir raten dennoch nith dazu, die mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung vor einer ausführlichen Information oder Beratung zu unterschreiben.

Gerne informieren wir Sie über Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsoptionen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Ballinas-Olsson, Peifer, Reuter – Nümann + Lang

Montag, 1. Februar 2010

Uns wurden mehrere Abmahnungen vorgelegt, die angebliche Rechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Fever” zum Gegenstand haben.

Dieses Werk soll als Betsandteil des “Chart-Containers” “German Top 100 Singlecharts zum Download angeboten worden sein.

Mit der Abmahnung wird für die Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter verlangt, dass der Abgemahnte eine Unterlassungerklärung abgibt. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet, die allerdings mit einer Einmalzahlug in Höhe von 450,- Euro erledigt werden könnten.

Wir können nicht empfehlen, diesem “Angebot” ohne weitere Beratung/ Information zuzustimmen. Lassen Sie sich zuvor über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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