Archiv für Dezember 2009

Doomsday Uncut/Unrated, Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung der oben genannten Firma Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte.

Es wird behauptet, dass der abgemahnte Teilnehmer einer Internet-Tauschbörse den benannten Film angeboten hätte. Dies soll angeblich sicher festgestellt worden sein. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird die Richtigkeit der angeblichen Feststellungen in unserer Ansicht nach vergleichbaren immer wieder behauptet, kann aber in mehreren Fällen schon durchaus angezweifelt werden.

Gegenstand der mit der im Titel in Bezug genommenen Abmahnung erhobenen Forderung ist einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Vorschlag unterbreitet, sich gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 320,00 € darauf zu verständigen, dass die Abmahnerseite keine weiteren Ansprüche geltend macht.

Auch in der vorgelegten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, befindet sich der entsprechende Passus, nach dem sich der Unterzeichner direkt auch zur Zahlung des Betrages in Höhe von 320,00 € verpflichten soll. Weiterhin findet sich in der Unterlassungserklärung auch das Vertragsstrafeversprechen, welches eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.

Wir raten nicht dazu, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne weiteres zu unterzeichnen.

Wir raten im Gegenteil dazu, sich vor einer Äußerung gegenüber den Abmahnern anwaltlich beraten zu lassen. Gerne stehen wir hierzu zur Verfügung.

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The Album, Daniel Schuhmacher

Dienstag, 15. Dezember 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen wurde und mit der behauptete Rechte der Sony Music Entertainment Germany GmbH geltend gemacht werden sollen.

Es geht dabei um das Musikwerk “The Album” des Interpreten Daniel Schuhmacher.

gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,- Euro.

Bitte agieren Sie nicht ohne anwaltliche Beratung gegenüber den Abmahnern!

Wir beraten Sie gerne:

Feil Rechtsanwälte

Tel.: 0511 / 47 39 06 01

Fax: 0511 / 47 39 06 09

Email: kanzlei (at) recht-freundlich.de

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“Black Ice” von AC/DC – Abmahnung an falsche Adresse?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das Album “Black Ice” der Musikgruppe AC/DC soll der Adressat einer Abmahnung durch das Einstellen in eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben.

So lautet der Vorwurf einer Abmahnung, die für die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf aus München ausgesprochen wurde.

Interessant ist, dass die Abmahnung zunächst an eine deutlich andere Anschrift übersandt wurde, als sodann noch einmal mit einem weiteren Anschreiben, weil die erste Sendung an die Kanzlei Waldorf zurück übersandt worden sei.

Es stellt sich die Frage, wie sich die hier offenkundige Verwechslung von Anschriften in das Gesamtbild der angeblich technisch einwandfreien Feststellungen und Verarbeitungen der personenbezogenen Daten einfügen soll. Unser Eindruck ist eher, dass auch dort Fehler gemacht werden können, wo Menschen und/ oder Computer arbeiten.

Dennoch wird mit der üblichen Bestimmtheit ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 856,- Euro geltend gemacht.

Es bleibt abzuwarten, ob in diesem “Einzelfall” der Fehler eingesehen und die Forderung zurckgeommen wird.

Sollten auch Sie Zweifel an der Berechtigung einer erhaltenen Abmahnung haben, lassen Sie es uns wissen. Fehler werden mit Sicherheit auch mal auf Seiten der Abmahner gemacht. Um diese in den Fällen, in denen Abgemahnte “unschuldig” in Anspruch genommen werden auch darstellen zu können, erbitten wir entsprechende Informationen.

Davon abgesehen ist in jedem Fall dazu zu raten, sich nicht ohne Information durch einen Anwalt mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen.

Wir beraten Sie gerne und stehen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Teilzeithippie – Annett Louisan

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das in der Überschrift genannte Album ist – neben dem Hörbuch “Mutterschutz” Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandates vorgelegten Abmahnung.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München fordert für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.206,- Euro. Die Summe setzt sich ausweislich einer der Abmahnung zu entnehmenden Tabelle aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 700,- Schadenseratz zusammen.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt.

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Fax 0511 – 47 39 06 09, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Reamonn – Reamonn

Dienstag, 8. Dezember 2009

Das Album Reamonn der gleichnamigen Gruppe ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg für die Universal Music GmbH ausgesprochen wurde.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, die Datei mit dem benannten Inhalt im Rahmen der Verwendung in einer “Tauschbörse” (hier konkret in BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

In Folge wird von dem Abgemahnten verlangt, eine stafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 1.200,- Euro zu bezahlen.

Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie zum möglichen Vorgehen:

Feil Rechtsanwälte

Tel.: 0511 -47 39 06 01

Fax: 0511- 47 39 06 09

Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Highlights – Best Of Public Sex 3…

Dienstag, 8. Dezember 2009

 - Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit”

So lautet der Titel eines Filmwerks, an welchem asweislich einer hier vorliegenden Abmahnung die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die für eine Abmahnung legitimierenden Rechte hat.

Von dem Adressaten der Abmahnung, die über die Kanzlei Negele – Zimmel – Kremer – Greuter ausgesprochen wurde, wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 705,- Euro gefordert.

Unterschreibt man die dre Abmahnung beigefügte Unterlassungerklärung, so erkennt man damit sogar ausdrücklich die Kostentragungspflicht an.

Auch aus diesem Grund raten wir dazu, nicht vorschnell die von den Abmahnern vorgelegten Erklärungen zu unterschreiben.

Lassen Sie sich zuvor beraten!

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Mittwoch, 2. Dezember 2009

… von Jan Delay, ist Gegenstand einer hier aktuell vorgelegten Abmahnung, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde.

Es geht dabei um das gesamte Album, welches Gegenstand einer Rechtsverletzung geworden sein soll.

Neben der Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft und Ersatz von Schäden wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, nach dem gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro die Sache erledigt werden könnte.

Zum Abschluss des Vergleichs sollte danach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, ebenso wie die mit der Bezeichnung “Vergleich” überchriebene Vereinbarung, mit der sich der Abgemahnte jedoch zumindest selbst in die Position des Störers versetzt.

Wir raten dringend dazu, sich vor einer Unterschrift unter einen solchen vorformulierten Vergleichsvorschlag anwaltlich beraten zu lassen, um die ohnehin unschöne Situation nicht noch riskanter werden zu lassen.

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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DBM Videovertrieb GmbH

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Im Auftrage der oben genannten Unternehmung mahnt die Kanzlei Negel, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte ab.

Es handelt sich vorliegend um ein Filmwerk mit dem Titel “Vorstadt-Fotzen – Sperma ist ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!”

Es wird von der Abmahnerseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, ebenso wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 805,00 Euro.

Sollten Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung geworden sein, so scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es stehen mit den Behauptungen der urheberrechtswidrigen Verhaltensweisen in solchen Fällen auch immer nicht unerhebliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die sich unter anderem auf das Zugänglichmachen pornographischer Schriften beziehen.

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oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-porno.de und www.abmahnung-pornofilm.de

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Die Hüter der Rose und Amore und so’n Quatsch

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Die beiden oben genannten Titel benennen unter anderem Hörbücher, ersteres von Rebecca Gablé und das zweite von Hape Kerkeling.

Diese beiden Werke sind Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die von der Kanzlei Waldorf für die Verlage “ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH” und “Verlagsgruppe Lübbe Gmbh & Co. KG” ausgebracht wurde.

Neben der Ababe einer auf alle Werke der beiden oben genannten Rechteinhaber bezogenen Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlung in Höhe von insgesamt 1.106,- Euro gefordert, womit alle Ansprüche aus dieser Sache beendet werden könnten.

Interessant ist an der vorgelegten Abmahnung unter anderem, dass keine Unterschrift hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung eingefordert wird. Zwar wird der Adressat der Abmahnung im Schreiben selbst entsprechend aufgefordert, jedoch findet sich ein ausdrücklicher Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung nicht in der als zu unterzeichnendes Muster beigefügten Unterlassungserklärung oder aber in einer separaten Vergleichsvereinbarung.

Es steht zu vermuten, dass der Angeschriebene damit zunächst einmal ohne weiteres Nachdenken die Unterlassungserklärung  unterzeichnen und an die Abmahnenden übersenden soll. Unsere Vermutung ist, dass dann in einem zweiten Schritt die Zahlung nochmals ausdrücklich eingefordert werden würde.

Bitte unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Ihnen übersandte Unterlassungserklärung oder gar eine Zahlungsvereinbarung.

Lassen Sie sich zunächst über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens beraten!

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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