Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung der oben genannten Firma Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte.
Es wird behauptet, dass der abgemahnte Teilnehmer einer Internet-Tauschbörse den benannten Film angeboten hätte. Dies soll angeblich sicher festgestellt worden sein. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird die Richtigkeit der angeblichen Feststellungen in unserer Ansicht nach vergleichbaren immer wieder behauptet, kann aber in mehreren Fällen schon durchaus angezweifelt werden.
Gegenstand der mit der im Titel in Bezug genommenen Abmahnung erhobenen Forderung ist einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Vorschlag unterbreitet, sich gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 320,00 € darauf zu verständigen, dass die Abmahnerseite keine weiteren Ansprüche geltend macht.
Auch in der vorgelegten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, befindet sich der entsprechende Passus, nach dem sich der Unterzeichner direkt auch zur Zahlung des Betrages in Höhe von 320,00 € verpflichten soll. Weiterhin findet sich in der Unterlassungserklärung auch das Vertragsstrafeversprechen, welches eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.
Wir raten nicht dazu, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne weiteres zu unterzeichnen.
Wir raten im Gegenteil dazu, sich vor einer Äußerung gegenüber den Abmahnern anwaltlich beraten zu lassen. Gerne stehen wir hierzu zur Verfügung.