Archiv für August 2009

“Erwischt?”

Montag, 24. August 2009

Wenn Sie diese Seite gefunden haben, dann sind Sie vermutlich einer der geschätzten mehreren tausend Adressaten einer Abmahnung gewesen, mit der man Internetnutzern die Verletzung von Rechten an pornografischen Filmen vorwirft.
Zunächst gilt: RUHE BEWAHREN!
Sicherlich ist es wichtig, dass man zunächst versteht, dass die in den Abmahungen regelmäßig behaupteten Handlungen Rechtsverletzungen darstellen und dass die Rechteinhaber [...]

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Sofort-Kontakt! Sofort-Beratung

Sonntag, 23. August 2009

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
Unser Ziel: Sie zahlen nichts.

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Abmahnung – Was ist das?

Samstag, 22. August 2009

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, dann möchte Ihnen jemand mitteilen, dass Sie seiner Ansicht nach rechtswidrig verhalten haben.
Gleichzeitig werden Sie regelmäßig dazu aufgefordert, dieses rechtswidrige Verhalten nicht noch einmal an den tag zu legen bzw. umgehend zu beenden.
Damit sich der Abmahner auch sicher sein kann, dass Sie keine demngämße Rechtsverletzung mehr begehen werden, sind Sie [...]

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Abmahnung für die Warner Music Group Germany Holding GmbH

Dienstag, 18. August 2009

Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Warner Music Group Germany Holding wurde uns vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung sind Rechte an dem Musikalbum “Stadtaffe” von Peter Fox.

Interessant an dieser Abmahnung ist, dass die Vereinbarung der Unterlassungserklärung getrennt von der Vergleichsvereinbarung zur Kostentragung geschlossen werden soll. Es liegen der Abmahnung hierzu zwei Vordrucke bei.

Weiterhin fällt auf, dass der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Käln in Kopie beigefügt wurde, bei dem jedoch die Daten unleserlich gemacht sind. Dies betrifft auch das Datum des Beschlusses und das Datum des gestellten Antrages der Rechteinhaber. Ein Grund für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich…

Letztlich wird hier ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 Euro eingefordert, mit dessen Zahlung die Sache erledigt sein sollte.

Zwar wird vorliegend nicht mehr gänzlich pauschalisiert, jedoch ist nach unserer Auffassung noch immer nicht hinreichend substanziiert dargelegt, wie sich die im Übrigen in dem Schreiben behaupteten Kosten tatsächlich zusammensetzen sollen. Auch die Frage, ob tatsächlich ein “gewerbliches Ausmaß” in der Rechtsverletzung zu sehen wäre, ist noch nicht hinreichend beantwortet.

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John Thompson: Wasser Marsch!

Montag, 17. August 2009

Eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk mit dem oben genannten Titel hat die Kanzlei Simon und Partner abgemahnt.

In dieser Abmahnung wurde ein betrag in Höhe von 1543,00 Euro gefordert, sowie selbstverständlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Interessant ist insbesondere, dass die Höhe der geforderten Summe nicht durch den Abgemahnten überprüfbar ist. Es wird nicht erwähnt, woraus sich dieser Betrag im Detail zusammensetzen soll. Allein die Anwaltskosten sind – basierend auf einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000 Euro berechnet – mit 543,00 Euro angegeben. Die übrigen geforderten 1000,- stellen sich als “Pauschale” dar… Dass man hier doch ein wenig mehr an Hintergrundinformationen hinsichtlich der angeblichen Schadensposten benennen sollte, ist wohl nicht zu viel verlangt.

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Daten der “Tauscher” dürfen nicht herausgegeben werden…

Montag, 17. August 2009

… leider betrifft das nur Österreich.

Dort wurde nunmehr gegen die Rechteinhaber in einem Streit entschieden, bei dem wohl ein Telekommunikationsanbieter auf Herausgabe der Daten der Filesharer verklagt wurde, so berichtet heise.de.

Da aber in Österreich die Daten der Nutzer, die eine dynamische IP- Adresse haben, nicht gespeichert werden dürfen, dürfen sie auch dann nicht herausgegeben werden, wenn der Rechteinhaber bei dem Telekommunikationsunternehmen danach fragt.

In Deutschland gibt es aber eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Daten (wer hat wann mit welcher IP- Adresse das Internet genutzt) und damit ist dieses Verbot der Herausgabe auch hier wohl so nicht denkbar…

Dennoch bleibt es dabei, dass man sich jedenfalls nicht mit allem “einverstanden” erklären sollte, wenn man eine Abmahnung in den Briefkasten bekommt. Lassen Sie sich beraten, bevor die an sich schon ungünstige Situation sich noch verschlimmert!

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weitere Infos zu Bushido- Abmahnungen

Donnerstag, 13. August 2009

Uns liegt ein Schreiben vor, mit dem die Vertreter des Urhebers Bushido auf eine modifizierte Unterlassungserklärung eines Abgemahnten reagieren.

In diesem Schreiben werden Forderungen geltend gemacht, die die der Abmahnung übersteigen. Durch die Erhöhung der geforderten Kosten könnte sich der Abgemahnte evtl. davon abhalten lassen, weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei zu führen und stattdessen den Forderungen nachzukommen.

Im Ergebnis wurde hier ein im Vergleich zu der in der Abmahnung und danach geforderten Geldsumme erheblich verringerter Betrag gefordert, da der Abgemahnte wohl darlegen konnte, dass schlicht keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in höherem Maß gegeben war.

Auch wenn es hier so scheint, dass man in eigenen Verhandlungen mit den Abmahnern einen wirtschaftlichen “Erfolg” erzielen kann, so ist aus unserer Sicht jedenfalls davon abzuraten, selbst mit den Abmahnern in Kontakt zu treten!

Davon abgesehen, dass dort natürlich das Vertreten der Interessen der jeweiligen Urheberrechtsinhaber im Fordergrund stehen muss und damit alles daran gestezt werden wird, diese Interessen auch weitestgehend durchzusetzen, kann man sich mit einer unbedachten Äußerung evtl. mit einer Straftat belasten. Das ist auf jeden Fall zu vermeiden, kann es doch für die Zukunft erhebliche Probleme mit sich bringen.

Weiteres finden Sie hier und hier.

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Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung

Mittwoch, 12. August 2009

Uns liegen Texte von Schreiben vor, mit denen die Rechteinhaber durch Ihre anwaltlichen Vertreter die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Strafanzeigen angeschrieben haben.

In diesen Schreiben wird direkt darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten der Anschlussinhaber erbeten wird, auch wenn die strafrechtliche Verfolgung eingestellt werden sollte. Es geht aus diem Schreiben nach hiesiger Auffassung hervor, dass eine Strafverfolgung auf Seiten der Rechteinhaber nicht wirklich als notwendig erachtet würde.

Vielmehr liest sich der Text so, als habe man die Staatsanwaltschaften – wie in der Vergangenheit schon häufiger vermutet – allein zu Zwecken der Informationsbeschaffung benutzt, da man sonst nicht an die Daten der Anschlussinhaber gelangen konnte.

Diese Problematik ist heute zum Vorteil der Rechteinhaber so gelöst, dass die Auskunftsersuchen durch die Rechteinhaber direkt bei den Telekommuniaktionsanbietern eingereicht werden können und zumeist auch positiv beantwortet werden. Die Abmahner können damit “effizienter” und jedenfalls schneller vorgehen.

Ob dies dazu führt, dass die erteilten Auskünfte immer richtig sind, könnte man evt. bezweifeln…

Allgemeine Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch hier.

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Rasch und edel

Dienstag, 11. August 2009

Die Tonträgerhersteller edel records entertainment GmbH, edel media & entertaiment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH wurden vor nicht all zu langer Zeit von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten.

Aus dieser Zeit liegt uns eine Abmahnung vor, die deshalb im Vergleich zu den aktuell versandten Schreiben als bemerkenswert gelten kann, weil damals noch “ganze Festplatten” abgemahnt wurden.

Im konkreten Fall hatte der Abgemahnte angeblich 1123 Audiodateien über edonkey öffentlich zugägnlich gemacht und sollte als pauschalen Schadensersatzbetrag 3.500,- bezahlen und selbstverständlich auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.

Interessanter Weise wird in der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung nicht mehr der danach zu zahlende Betrag im Klartext genannt, sondern vielmehr nur auf das Vergleichsangebot aus der Abmahnung verwiesen. Sollte der Unterzeichnende nicht noch einmal auf die Höhe der Summe aufmerksam werden oder sollten dadurch “Übertragungsfehler” zwischen der Abmahnung und der Unterlassungserklärung vermieden werden..?

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3L Licensing GmbH & Co. KG durch RA Stefan Auffenberg

Montag, 10. August 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der Herr Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine angebliche Urheberrechtsverletzung anzeigt und darauf basierend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 187,00 Euro gefordert hat.

Auf den Betrag kommt der Rechtsanwalt durch die Addition des “symbolischen” Schadensersatzbetrages in Höhe von 75,- Euro und dem “reduzierten Satz” der Kosten für die Ermittlungen der Daten des Abgemahnten.

In der Unterlassungserklärung selbst wird sodann aber nur noch die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 175,- Euro eingefordert. Da gab es dann wohl nochmals einen “Rabatt”..?

Der Abmahnung liegt ein Informationsblatt bei, mit dem der Abgemahnte einerseits auf die negativen Folgen der Urheberrechtsverletzung für die Volkswirtschaft hingewiesen wird, andererseits aber auch die evtl. weitergehende Geltendmachung von Ansprüchen für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass der Abgemahnte nicht den in der Abmahnung selbst aufgestellten Forderungen nachkommt.

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.rka für S.A.D. GmbH

Freitag, 7. August 2009

Uns liegt eine Abmahngung vor, mit der die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) Rechte der S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH aus Ulm geltend gemacht hat.

Abgemahnt wird darin eine Urheberrechtsverletzung aus dem vergangenen Jahr, betreffend einer Software, wonach eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1099,- Euro gefordert, jedoch sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von 442,- Euro angeboten wird.

Interessant ist neben der zeitlichen Verzögerung des Feststellens des angeblichen Verstoßes auch die Tatsache, dass die Abmahner hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6000,- Eur für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung gefordert haben. Dieser Betrag ist unserer Erfahrung nach eher untypisch.

Auch die Zusammensetzung des Gegenstandswertes in Höhe von insgesamt 32.500 Euro stimmt hier als pauschale Behauptung von Werten für einzelne Posten eher nachdenklich.

Jedenfalls sollte auch eine solche Abmahnung einer näheren anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.

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Abmahnung durch Kanzlei Demirci & Dr. Nal

Donnerstag, 6. August 2009

Aus mehreren Quellen im Internet (unter anderem hier und hier) ergeben sich Hinweise auf Abmahnungen, die die Kanzlei Demirci & Dr. Nal versendet.

Bisher sind wohl ausschließlich Rechte an Musikstücken türkischer Künstler Gegenstand der Abmahnungen.

Eine bemerkenswerte Besonderheit ist allerdings, dass von dort angeblich Abmahnungen im Umlauf sind, in denen auf der Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 3.000.000,- Euro eine Anwaltsvergütung von über 13.000,- Euro eingefordert wird.

Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern und nutzen stattdessen eine kompetente Beratung im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen.

Jederzeit sind auch wir gerne unter der Telefonnummer 0511/47390601 für eine erste Einschätzung der Situation für Sie ansprechbar.

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Gina Wild und kuw

Mittwoch, 5. August 2009

Für die PUAKA Video Production GmbH hat die Kanzlei kuw abgemahnt.

In der hier näher betrachteten Abmahnung wurde die angebliche Rechtsverletzung durch eine unerlaubte Verwertung des Films “Amateure zum ersten Mal gefilmt” angezeigt und daraufhin die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250,- Euro verlangt.

Es fällt auch in dieser Abmahnung die sehr knapp bemessene Frist auf, die der Abgemahnte unbedingt einzuhalten aufgefordert wird.

Weswegen in diesem Bereich auch sonst so kurze Fristen gesetzt werden, kann man natürlich nicht endgültig klären, aber gewisse Ideen hat man dazu doch…

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Kornmeier für DigiProtect

Montag, 3. August 2009

Eine weitere Abmahnung liegt hier vor, mit der die Kanzlei Kornmeier & Partner angebliche Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf den Film “Roccos Dirty Dreams 6″ abmahnt.

In der Abmahung wird auch darauf eingegangen, dass die Verbeitung von pornographischen Darstellungen über das Internet eine Straftat darstellt.

Weiterhin wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch gefordert, dass man eine Summe in Höhe von 525,00 Euro zahlen solle, die sich aus Pauschalen für die Anwaltskosten und die Schadensersatzasnrpüche zusammensetzt.

Auch damit ein Abgemahnter sich nicht unwissentlich und ungewollt selber (auch strafrechtlich) belastet, sollte er auf jeden Fall VOR einer Reaktion ein paar Mal tief durchatmen und sich möglichst anwaltlich beraten lassen!

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DigiProtect “fährt mehrgleisig”

Montag, 3. August 2009

Die seit einigen Jahren abmahnende Firma DigiProtect hat unserer Kenntnis nach inzwischen zumindest drei Kanzleien mit der Bearbeitung von Abmahnungen beauftragt.

Neben der auch in diesem Arbeitsfeld bereits bekannten Kanzlei Kornmeier & Partner ist auch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte und nun auch die Kanzlei Graf von Westphalen mit der Rechteverfolgung beauftragt.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um ein “Aufteilen” der Arbeit handelt oder ob mit dem vermehrten Auftreten von Abmahnungen im Bereich der beahupteten Urheberrechtsverletzungen zu rechnen ist.

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Abmahnung Sony Music

Sonntag, 2. August 2009

Informationen zu Abmahnungen von Sony Music finden Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sony-music/comment-page-1#comment-1823

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Abmahnung “Eisblume – Eisblumen”

Samstag, 1. August 2009

Die Firma DigiProtect mahnt durch die  Kanzlei Kornmeier & Partner derzeit auch angebliche Verletzungen von Rechten an den Werken der Künstlergruppe “Eisblume” ab.

Interessant ist dabei, dass in der Abmahnung die “beweissichere Dokumentation” des Verstoße dahingehend abgedruckt wird, dass ein Dateiname zu erkennen ist, in dem der Begriff “Eisblume” gar nicht vorkommt.

Dennoch ist man sich seitens der Abmahner scheinbar sicher, dass man als Kompensation für den angeblichen Rechtsverstoß eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 450,- Euro verlangen könne.

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Abmahnung Prokino Filmverleih

Samstag, 1. August 2009

Es wird berichtet, dass die Firma Prokino Filmverleih den Film “Slumdog Millionaire” abmahnt. Vertreten wird die Firma Prokino Filmverleih durch die Kanzlei Lihl.

http://www.dr-wachs.de/blog/2009/07/31/ra-lihl-abmahnung-fuer-prokino-filmverleih-slumdog-millionaire-hausdurchsuchung-und-strafbefehle/

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