Deutschlandweit Sofort-Kontakt und Beratung

16. Februar 2009

 

Feil Rechtsanwälte

  Kostenlose Abmahnungs-Hotline

(MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)

0800 / 100 41 04

 

Telefax: 0511 / 473906-09 – E-Mail: kanzlei@recht-freundlich.de

 

Rufen Sie an. Wir beraten sofort.

Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!

Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner.

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Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”

25. Juli 2009

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

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Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung

23. April 2008

Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:

Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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Abmahnung durch Kanzlei Kruse, Düsseldorf, für Studija Monolit

15. Juli 2010

Der Rechteinhaber Studija Monolit lässt derzeit wohl angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” abmahnen.

Es wird ein Vergleich gegen Zahlung in Höhe von 980,- Euro und Übersendung der Unterlassungserklärung angeboten.

Weitere Informationen gibt es auch hier: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-fuer-studija-monolit-durch-rechtsanwaltskanzlei-kruse

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben und sich damit gegebenenfalls zu weitgehend verpflichten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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100% Amateur – Selbst ist die Frau, Abmahnung Happy Times Productions

6. Juli 2010

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag der Firma Happy Times Produvtions, Gra, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem pornografischen Filmwerk “100% Amateur – Selbst ist die Frau” ab.

Der Adressat des Abmahnschreibens soll den entsprechenden Film im P2P-Netzwerk “BitTorrent” angeboten und verbreitet haben.

In der Folge weist Rechtsanwalt Auffenberg darauf hin, dass auf Seiten seiner Mandantschaft unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und auf Zahlung bestehen würden.

Diese zu erfüllen wird der Abgemahnte aufgefordert, indem eine Unterlassugserklärung abzugeben sei. Hinsichtlich der Zahlungsforderung wird angeboten, die Sache gegen Zahlug einer Liznezgebühr in Höhe von 175,- Euro und der Anwaltskosten in Höhe von 100,- Euro zu erledigen.

BItte beachten Sie, dass das Unterschreiben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, durchaus weitergehende Folgen haben kann.

Gerne beraten wir Sie zunächst allgemein über den Umgang mit derartigen Abmahnungen.

Sie erreichen uns telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax: 0511/47390609

Feil Rechtsanwälte

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Die Zukunft endet jetzt – RA Lihl für Euro Video Bildprogramm GmbH

2. Juli 2010

Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrage der Firma Euro Video Bildprogramm GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Knowing-Die Zukunft endet jetzt” ab.

Mit dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass über den Internetanschluss des Adressaten rechtswidrig das geschützte Werk zum Download angeboten wurde. Dies wäre ein unberechtigtes öffentliches Zugägnlichmachen ud damit ein Verstoß gegen das Urheber- oder ein damit verbundenes Nutzungsrecht.

Als Konsequenz soll der Adressat der Abmahnung eine sogenannte strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und es wird angeboten, von der Verfolgung weitergehender Ansprüche abzusehen, wenn der angebliche Verletzer einen Betrag in Höhe von 650,- an die Kanzlei der abmahnenden Seite bezahlt.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information und nähere Befassung mit den Chancen und Risiken der unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne geben wir Ihnen zunächst ein paar allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Upstairs”, Los Banditos, Baumgarten Brandt

24. Juni 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet im Auftrage der Los Banditos Films GmbH Abmahnungen bezüglich angeblicher Verletzungen von Rechten an dem Filmwerk “Upstairs”.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ebenso gefordert, wie auch die Zahlung von Schadensersatz. Weiterhin wird aber auch eine vergleichsweise Einigung angeboten, die dann möglich sein soll, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt  Die Höhe der vergleichsweise geforderten Zahlung beträgt 850,- Euro.

Wir raten davon ab, direkt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor bewusst darüber zu sein, welche Flgen dies haben kann.

Informieren Sie sich hinsichtlich der Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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falsche Abmahnungen per Email im Umlauf

23. Juni 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang teilt auf Ihrer Internetseite mit, dass Abmahnungen per Email unterwegs seien, die zwar den dortigen Absender tragen, jedoch nicht von der Kanzlei Nümann und Lang stammen:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kanzlei Nümann + Lang:

http://nuemann-lang.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=62

Sollten Sie eine Abmahnung per Post erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen. Bitte informieren Sie sich unbediongt vor einer Reaktion über Möglichkeiten und Risiken des Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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So a schena Dag – Andreas Donauer – Nümann + Lang

17. Juni 2010

Bekannt sind Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang, die im Auftrage von Herrn Andreas Donauer versandt werden und das Werk “So ein schöner Tag (Fliegerlied)” betreffen bzw. auf angbelichen Verstößen gegen diesbezügliche Rechte basieren.

Nunmehr werden jedoch auch immer wieder solche Abmahnungen vorgelegt, die sich auf das Werk “So a schena Dag” beziehen sollen, an dem Herr Andreas Donauer ebenfalls die entsprechenden Rechte haben soll.

Interessant ist, dass diesen Abmahnungen eine Vollmacht beigefügt wird, die sich auf ein anderes Werk bezieht, nämlich auf das Lied “So ein schöner Tag”…

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich bezüglich der Möglichkeit, Chancen und Risiken einer Reaktion.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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C-S-R mahnt für Z-Faktor Medien ab – Sexy Ladies

16. Juni 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Sexy Ladies” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei CSR im Auftrage der Firma Z-Faktor Medien ausbringt.

Mit der Abmahnung wird ein Verstoß gegen Rechte der benannten Firma behauptet, in dessen Folge der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben soll und zudem mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 650,- die weiterhin behaupteten Zahlungsansprüche der abmahnenden Seite abzugelten aufgefordert wird.

Wir weisen darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, sich nicht zunächst mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, sondern sich zunächst über die möglichen Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens ausführlich zu informieren.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email boenig@recht-freundlich.de

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“Evil-Angel Fucked On Sight 8″, DigiProtect, U+C

15. Juni 2010

Die Kanzlei U+C, Urmann und Collegen, Regensburg, spricht Abmahnungen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus. Grundlage sollen angebliche Rechtsverletzungshandlugen sein, die im unerlaubten öffentlich Zugänglichmachen des Werkes “Evil Angel – Fucked On Sight 8″ bestehen.

Danach soll der Empfänger Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung in Höhe von pauschal 650,- Euro angeboten.

Mit den 650,- Euro sollen die Kosten der Abmahnung einschließlich der Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Anwalts- und Gerichtskosten im Auskunftsverfahren, die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung und die Aufwendungen die dem beauskunftenden Provider entstanden sind abgegolten sein.

Wir raten davon ab, vorschnell die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “angebotenen” Betrag zu bezahlen. Es ist regelmäßig sinnvoll, sich zunächst hinsichtlich der bestehenden Reaktionsmöglichkeiten und der damit jeweils verbundenen Risiken und Chancen zu informieren.

Feil Rechtsanwaälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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“Round Latin Asses”- Abmahnung durch Urmann und Kollegen für DigiProtect

14. Juni 2010

Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “ELAS – Round Latin Asses” ab.

In dem Schreiben der Kanzlei Urmann und Kollegen wird von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Vrepflichtungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlug auf einen angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne ausführliche Information zu unterzeichnen. Lassen Sie sich zunächst über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Vorstadtkrokodile 2 – Constantin Film Verleih GmbH

11. Juni 2010

Die Kanzlei Waldorf versendet derzeit wieder/ immer noch Abmahnungen, in denen es um angebliche Verstöße gegen Urheber oder Nutzungsrechte an dem Filmwerk “Vorstadtkrokodile 2″ geht.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und eine Zahlugn in Höhe von insgesamt 956,- Euro leisten, die sich aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wie immer bei derartigen Abmahnungen aus der Kanzlei Waldorf sind die Fristen zur Reaktion vergleichsweise kurz gehalten.

Wir raten dennoch bzw. gerade deshalb nicht dazu, sich mit der Kanzlei Waldorf in Verbiundung zu setzen, bevor man sich nicht ausgiebig über die Möglichkeiten und etwaigen Folgen der Reaktion informiert hat.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus! – Abmahnung für Constantin Film Verleih

9. Juni 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheber- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des Films “Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus” ab. Rechteinhaber ist demnach der Constantin Film Verleih, der die Kanlei Waldorf in München beauftragt hat.

Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung ebenso verbunden, wie die Zahlungsforderung bzw. der Vergleichsvorschlag mit einer Zahlung in Höhe von 956,- Euro.

Bitte geben Sie nicht ohne vorherige eingehende Information die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung ab, sonder prüfen Sie, was die Folgen sind und welche Alternativen des Vorgehens bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rechtsanwalt Meier mahnt für Trak Music GnbR ab

7. Juni 2010

Angebliche Urheberrechtsverletzungnen sind Gegenstand von Abmahnungen, die die Rechtsanwaltskanzlei ra.meier derzeit versendet.

Hierbei geht es um ein angebliches öffentliches Zugägnlichmachen in dem peer-tp-peer- Netzwerk “ed2k”.

Der Adressat der Abmahnung soll demnach das Werk “Rock to the beat” der Interpreten “Darius & Finlay fest. Nicco” als Teil eines TOO 100 Single Chart- Samplers anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben.

Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Untrerlassungserklärung abzugeben und zudem einen Betrag in Höhe von 390,- Euro zu bezahlen, um damit die angeblichen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche abzugelten.

Sind sie auch Adressat eines solchen Schreibens geworden? Bitte reagieren Sie nicht übereilt.

Informieren Sie sich oder lassen Sie sich beraten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung EnVKV durch Rechtsanwalt Michael Kuhn im Auftrage der Firma küchen schmidt aus Paderborn

4. Juni 2010

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus einer mangelhaften Energieverbrauchskennzeichnung geltend gemacht werden sollen.

Die Abmahnung wurde durch Herrn Rechtsanwalt Michael  Kuhn aus Porta Westfalica im Auftrage von Herrn Hans-Ulrich Schmidt, Inhaber der Firma küchen schmidt aus Paderborn ausgebracht.

Mit dem Schreiben wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung der Anwaltsvergütung in Höhe von 859,80 Euro verlangt.

Besonders interessant ist, dass ausweislich der Abmahnung ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auf Seiten des Herrn Schmidt bestehen soll. Diese Aussage ist allerdings nicht nachvollziehbar, wenn man sich eingehender mit den Angeboten des Herrn Schmidt befasst…

Auch hier gibt es einen Hinweis auf eine entsprechende Abmahnung:

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-kuechen-schmidt-ulrich-schmidt.html

Zu der Frage, ob mehrere Abmahnungen durch die Firma küchen schmidt veranlasst und durch Herrn Rechtsanwalt Kuhn versandt wurden, kann derzeit noch nichts gesagt werden.

Sind auch Sie betroffen? Melden Sie sich bei uns. Auch für weitere allgemeine Informationen zu Thema EnVKV und zu wettbewerbsrrechtlichen Abmahnungen erhalten Sie unter der Rufnummer

0511/47390601. Feil Rechtsanwälte

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Abmahnung MIG Film – Baumgarten Brand – Space Of The Living Dead

4. Juni 2010

Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead

Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung MIG Film GmbH – Space of the Living Dead

4. Juni 2010

Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead

Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.

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Kanzlei Lihl mahnt ab für Pandastorm Pictures Kurt Media

3. Juni 2010

Angebliche Rechtsverletzungn an Urheber- bzw. Nutzungsrechten bezüglich des Films “Das Massaker von Katyn” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei Lihl ausspricht.

Neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen angeblichen “Filesharings” erhalten, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern.

Sie ereichen uns telefonisch unter 0511/47390601 oder per Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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BGH 12.05.2010 – Sommer unseres Lebens – Entscheidung mit Gründen- eine erste Einschätzung

2. Juni 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.05.2010 große Hoffnungen dahingehend geweckt, dass nunmehr eine klare Linie dafür vorgegeben wird, ob und inwieweit derjenige für über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzungen haftet, der selbst die verletzung nicht begangen hat.

Mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu der Entscheidung war die Aussage aufgekommen, dass in solchen Fällen eine Haftung in jedem Fall auf Unterlassung und Zahlug in Höhe von maximal 100,- Euro begrenzt wäre, in der es sich um einen Verstoß handelt, der  unter der die Ausnahmeregelung des § 97a II UrhG fallen würde. Dieser § regelt eine Ausnahme, nach der eine Haftung auf Zahlug nur maximal in Höhe von 100,- Euro in Frage käme.

Allerdings muss für solch eine “Deckelung” der Tatsbestand des § 97a II UrhG erfüllt sein, der im Detail noch immer streitig ist. Auch der BGH hat hierzu keine derartigen Aussagen getroffen, die die Gesetzeslage und den Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift verdeutlichen würden.

Leider ist die erhoffte Klarstellung nicht gegeben worden. Vielmehr wird die Entscheidung über die Frage, in welchen Fällen die Ausnahmevorschfit des § 97a II UrhG greift auf den Einzelfall bezogen, der wiederum von den Instanzgerichten zu entscheiden ist.

Klargestellt wurde allerdings, dass derjenige, der in irgendeiner Form nachweisen kann, dass er nicht die angebliche Verltzungshandlung begangen hat, auch keine hohen Schadensersatzforderungen befürchten muss. Genau hier ist allerdings immer das starke Spannungsfeld zwischen der sogenannten sekundären Darlegungslast und dem nicht möglichen Beweis von negativen Tatsachen zu sehen.

Den Volltext der Entscheidung “Sommer des Lebens”, vom 12.05.2010, zum Aktenzeichen I ZR 121/08 finden Sie auch auf den Seiten von “abmahnwahn-dreipage“.

Sofern Sie Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzungen haben oder selbst Adressat einer Abmahnung geworden sind, so informieren wir Sie gerne über mögliche Reaktionen und Folgen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Siggi und Harry und Geburtstag durch Kanzlei Nümann + Lang

2. Juni 2010

Die Kanzlei Nümann +  Lang mahnt fleißig die Musikwerke „Siggi und Harry“ und das Musikwerk „Geburtstag“ ab.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-siggi-und-harry-und-geburtstag-durch-kanzlei-nuemann-lang

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