16. Februar 2009
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”
25. Juli 2009Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.
Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.
Am Ende gilt:
Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.
Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung
23. April 2008Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:
Bitte senden Sie uns per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Killer Elite“
18. Mai 2012Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Killer Elite
Nutzen Sie “Cloud-Computing”? Schon einmal an Datenschutzrecht gedacht..? Hier lauern (lösbare) Probleme!
18. Mai 2012Cloud-Computing ist in aller Munde. Egal welches Medium man aktuell nutzt, mehr oder minder deutlich werden Produkte und Lösungen angeboten, die den Bereich des Cloud- Computing berühren oder diese Methode tatsächlich direkt und ausdrücklich bewerben.
Die Nutzung der Wolke, in der sich dann – anstelle des heimischen PC – die Daten befinden, die man verarbeiten möchte, ist aber nicht gänzlich unproblematisch, gerade dann, wenn man dort Daten hinterlegt, die auf eine bestimmte oder damit bestimmbare Person hindeuten oder zurückzuführen sind.
Insbesondere bei steuerlich relevanten Daten ist aber auch ohne den Personenbezug zu beachten, dass diese Daten nur mit Genehmigung der Finanzbehörde im Ausland gespeichert werden dürfen. Das bedeutet, dass ich einerseits genau wissen muss, wo “meine Cloud” sich gerade befindet, wo also meine Daten tatsächlich liegen und dies auch einerseits genehmigen lassen muss, aber andererseits natürlich auch weiterhin dafür Sorge tragen sollte, dass ich auch weiterhin bei Bedarf Zugriff auf die Daten habe.
Beispielsweise bei Namen, Geburtsdaten, aber auch bei Fotos und anderen Dokumenten ist aber immer dann jedenfalls Vorsicht geboten und zu überlegen, wem ich die Daten zur Verfügung stelle und zu welchem Zweck dies erfolgt. Hier ist es das Datenschutzrecht, welches gruindsätzlich zu beachten ist.
Erst recht ist darauf zu achten, dass man nicht Gesundheitsdaten oder solche zur Religion oder Parteizugehörigkeit Dritten gegenüber offenbart, wenn nicht der oder die Betroffene eingewilligt hat. Es handelt sich um sensible Daten, die ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen.
Wenn man aber Daten nicht selbst auf seinem heimischen PC speichert, sondern in das Internet und letztlich an irgendeine Stelle weltweit überträgt, um sie dort durch die Speicherung auch verarbeiten zu lassen, so muss man sicherstellen, dass diese Verarbeitung auch datenschutzrechtlich unbedenklich erfolgt. Auch und gerade bei Übertragungen ins Ausland ist zu bedenken, dass es Rechtsvorschriften gibt, die vorgeben, welche Mindeststandards dann erfüllt werden müssen und wie dies zu gewährleisten ist.
Neben dem Datenschutz, ist auch die Datensicherheit zu beachten und die Einhaltung der Vorgaben nach Datenschutzrecht zu bedenken.
Wenn Sie Fragen zum Beriech des Cloud-Computing haben, so können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden:
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0511 4739060, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Rechtsanwalt Daniel Sebastian –Daedalic Entertainment GmbH – „Botanicula“
18. Mai 2012Die Daedalic Entertainment GmbH verschickt über die Kanzlei Daniel Sebastian Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.250,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Daedalic Entertainment GmbH
Abmahnende Kanzlei: Daniel Sebastian
Abgemahntes Werk: Botanicula
Film “Der Biber” als Gegenstand von Abmahnungen von Waldorf Frommer für Teel München Fernseh GmbH
16. Mai 2012Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München versendet im Mai 2012 Abmahnungen betreffend dass illegale Anbieten (öffentlich Zugänglichmachen) des Film “Der Biber” im Internet.
Mit dem Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wie auch die Zustimmung zu einem Vergleichsvorschlag mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.
Wir raten davon ab, die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben, da eine solche Unterschrift nicht unerhebliche Folgen haben kann.
Auf der anderen Seite sollte aber auch die mit dem Schreiben gesetzte Frist eingehalten werden.
Informieren Sie sich VOR einer Reaktion.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Kornmeier & Partner – Baseprotect GmbH- „Ivan Tsarevich I Seryy Volk“
15. Mai 2012Die Baseprotect GmbH verschickt über die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Baseprotect GmbH
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner
Abgemahntes Werk: Ivan Tsarevich I Seryy Volk
Rechtsanwalt Lutz Schroeder –Phily Media – „Philyzip“
14. Mai 2012Die die Firma Phily Media mahnt nach wie vor auch im Mai 2012 über die Kanzlei Schroeder Anschlussinhaber ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schroeder wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert, wegen laut dem Abmahnschreiben vorgefallener Urheberrechtsverletzungen bezüglich eines Softwareprogramms.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Phily Media
Abmahnende Kanzlei: Lutz Schroeder
Abgemahntes Werk: Philyzip
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – MIG FILM GmbH- „Blood River“
14. Mai 2012Die MIG Film GmbH verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: MIG Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Schulenberg & Schenk
Abgemahntes Werk: Blood River
Abmahnung durch CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für DigiProtect betreffend Kool Savas – Aura
11. Mai 2012Uns wird eine Abmahnung der Kanzlei “CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vorgelegt.
Ausweislich dieses Schreibens soll der Adressat für die öffentliche Zugänglichmachung eines Musikstücks verantwortlich sein, welches rechtlich der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien zuzuordnen sei.
Es wird ind er Folge eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und daneben auch noch eine Vergleichszahlung in Höhe von 550,- Euro.
Wir raten davon ab, eine mit einer Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Oftmals wird man die Risiken aus einer solchen Erklärung noch begrenzen können, durch eine anderweitige Formulierung und möglcherweise besteht auch die Option, sich grundsätzlich oder auch (nur) in Bezug auf die erhobenen Kosten zu wehren.
Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich.
Feil Rechtsanwwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk – MIG Film GmbH- „The Burrowers“ (Film)
11. Mai 2012Die Firma MIG Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1298,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: MIG Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
Abgemahntes Werk: „The Burrowers“
Kanzlei Schroeder – Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino – „Philyzip“ (Software)
11. Mai 2012Die Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino,
Abmahnende Kanzlei: Kanzlei Lutz Schroeder
Abgemahntes Werk: „Philyzip“ (Software)
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Miss Sunshine“ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“
10. Mai 2012Die Zooland Music GmbH mahnt über WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber ab. In den Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber -
Abgemahntes Werk: „Miss Sunshine“ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“
Rechtsanwälte Negele – Zimmel – Greuter – Beller; OOO Bavaria Media Group – „Beremenniy“
8. Mai 2012Die OOO Bavaria Media Group verschickt über die Kanzlei Negele – Zimmel – Greuter – Beller Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: OOO Bavaria Media Group
Abmahnende Kanzlei: Negele – Zimmel – Greuter – Beller
Abgemahntes Werk: Beremenniy
Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH- „Die drei Musketiere“
7. Mai 2012Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt offenbar nach wie vor um Monat April/ Mai über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.
In hierher vorgelegten Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zustimmung zu einer vergleichsweisen Erledigung erbeten, nebst Zahlung in Höhe von 956,00 Euro.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Die drei Musketiere
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Firma Celebrate Records GmbH – „Rockstroh – Kaugummi
7. Mai 2012Die Firma Celebrate Records GmbH verschickt über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Firma Celebrate Records GmbH
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Abgemahntes Werk: „Rockstroh – Kaugummi
Abmahnung durch Urmann und Collegen aus Regensburg, Silwa Filmvertrieb AG, Essen, Film: “Heisse F***-Spiele junger Damen – Seduce me 3 Spezial”
2. Mai 2012Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg versendet auch im April 2012 wiederum Abmahnschreiben.
Es geht darin um den Vorwurf, dass die Rechte an einem pornografischen Film, die eigentlich bei der Silwa Filmvertrieb AG aus Essen liegen sollen und, durch das Zugänglichmachen in einer Tauschbörse verletzt worden seien.
Es wird (nach wie vor) die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, wie auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- Euro.
Wir raten davon ab, direkt Zahlungen zu leisten oder auch nur direkt das zu unterschreiben, was mit der Abmahnung als Unterlassungserklärung oder “Vergleichsangebot” übersandt wird.
vielmehr sollte man sich – wenngleich innerhalb der von der Abmahnerseite gesetzten Frist – dazu informieren, welche Möglichkeiten einer anderwetigen Reaktion noch bestehen.
- Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Ray
30. April 2012Die Universal Music GmbH verschickt über Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Ray
Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Firma Universum Film GmbH – „Ironclad“
30. April 2012Die Universum Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ab.
In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Ironclad“
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Turn This Club Around (R.I.O Feat. U-Jean)
30. April 2012Die Zooland Music GmbH mahnt über WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber ab.
In den Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber -
Abgemahntes Werk: „Turn This Club Around (R.I.O Feat. U-Jean)
- Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte – Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek – „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: Bravo The Hits 2011
30. April 2012Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: Bravo The Hits 2011
