16. Februar 2009

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kostenlose Abmahnungs-Hotline

(MO – SA 07.00 bis 23.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)

0800 / 100 41 04

Telefax: 0511 / 473906-7 – E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Mit Erfahrung aus über 5.000 Abmahnfällen!

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Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”

25. Juli 2009

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

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Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung

23. April 2008

Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:

Bitte senden Sie uns per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

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WALDORF FROMMER Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Killer Elite“

18. Mai 2012

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:         WALDORF FROMMER Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Killer Elite

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Nutzen Sie “Cloud-Computing”? Schon einmal an Datenschutzrecht gedacht..? Hier lauern (lösbare) Probleme!

18. Mai 2012

Cloud-Computing ist in aller Munde. Egal welches Medium man aktuell nutzt, mehr oder minder deutlich werden Produkte und Lösungen angeboten, die den Bereich des Cloud- Computing berühren oder diese Methode tatsächlich direkt und ausdrücklich bewerben.

Die Nutzung der Wolke, in der sich dann – anstelle des heimischen PC – die Daten befinden, die man verarbeiten möchte, ist aber nicht gänzlich unproblematisch, gerade dann, wenn man dort Daten hinterlegt, die auf eine bestimmte oder damit bestimmbare Person hindeuten oder zurückzuführen sind.

Insbesondere bei steuerlich relevanten Daten ist aber auch ohne den Personenbezug zu beachten, dass diese Daten nur mit Genehmigung der Finanzbehörde im Ausland gespeichert werden dürfen. Das bedeutet, dass ich einerseits genau wissen muss, wo “meine Cloud” sich gerade befindet, wo also meine Daten tatsächlich liegen und dies auch einerseits genehmigen lassen muss, aber andererseits natürlich auch weiterhin dafür Sorge tragen sollte, dass ich auch weiterhin bei Bedarf Zugriff auf die Daten habe.

Beispielsweise bei Namen, Geburtsdaten, aber auch bei Fotos und anderen Dokumenten ist aber immer dann jedenfalls Vorsicht geboten und zu überlegen, wem ich die Daten zur Verfügung stelle und zu welchem Zweck dies erfolgt. Hier ist es das Datenschutzrecht, welches gruindsätzlich zu beachten ist.

Erst recht ist darauf zu achten, dass man nicht Gesundheitsdaten oder solche zur Religion oder Parteizugehörigkeit Dritten gegenüber offenbart, wenn nicht der oder die Betroffene eingewilligt hat. Es handelt sich um sensible Daten, die ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen.

Wenn man aber Daten nicht selbst auf seinem heimischen PC speichert, sondern in das Internet und letztlich an irgendeine Stelle weltweit überträgt, um sie dort durch die Speicherung auch verarbeiten zu lassen, so  muss man sicherstellen, dass diese Verarbeitung auch datenschutzrechtlich unbedenklich erfolgt. Auch und gerade bei Übertragungen ins Ausland ist zu bedenken, dass es Rechtsvorschriften gibt, die vorgeben, welche Mindeststandards dann erfüllt werden müssen und wie dies zu gewährleisten ist.

 

Neben dem Datenschutz, ist auch die Datensicherheit zu beachten und die Einhaltung der Vorgaben nach Datenschutzrecht zu bedenken.

Wenn Sie Fragen zum Beriech des Cloud-Computing haben, so können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden:

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0511 4739060, Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

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Die „Button-Lösung“ kommt! – Anpassungsnotwendigkeiten für Fernabsatz-Unternehmer

18. Mai 2012

Nach einiger Diskussion und Beratungen ist es nunmehr soweit, dass zum 01.08.2012 die Vorschriften zur notwendigen Kenntlichmachung von kostenpflichtigen Vertragsabschlüssen umzusetzen sind.

 

Für diejenigen Unternehmer, die Internetseiten betreiben, über die Vertragsschlüsse möglich sind, ergeben sich hieraus wichtige Umsetzungsnotwendigkeiten.

 

Für Internetshopbetreiber wird es notwendig, dass die Shopsysteme derart angepasst werden, dass mit dem „Klick“ im Bestellablauf klar und deutlich signalisiert wird, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, zwischen dem einkaufenden Verbraucher und dem anbietenden Unternehmer.

 

Der Unternehmer muss den letzten Button eindeutig beschriften, beispielsweise mit dem Hinweis

 

„zahlungspflichtig bestellen“.

 

Da es sich hier um verbraucherschützende Regelungen handelt, die neue Vorgaben treffen, ist zu befürchten, dass es weitere Abmahnwellen geben wird, gegen diejenigen Onlinehändler, die die entsprechenden Vorgaben nicht umsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund raten wir dringend dazu, dass sich derjenige, der im Internet handelt, sei es mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen, darüber ausgiebig informiert, welche Verpflichtungen er zu erfüllen  hat, um sich hier wettbewerbskonform zu verhalten.

 

Die weiteren erheblichen Pflichtinformationen, die der Unternehmer sowieso erteilen muss, fallen mit der ergänzenden Regelung nicht weg. Es ergibt sich nur ein weitergehender vom Unternehmer zu beachtender Punkt, der bei Nichtbeachtung wettbewerbswidriges Handeln leicht erkennbar machen würde.

 

Der Wunsch der Regierung über diese neue Vorschrift die „Abofallen-Abzocke“ zu unterbinden, ist zwar sicherlich ein hehres Ziel, ob es erreicht wird, ist jedoch wohl fraglich, da auch in der Vergangenheit nach unserer Erfahrung und Kenntnis die Abofallen-Betreiber nicht Wert darauf gelegt haben, beispielsweise wettbewerbskonform und rechtlich zulässig Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihre angeblichen Verträge aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob das Ziel erreicht werden wird, welches wohl mit der neuen Regelung verbunden sein soll.

 

Insbesondere die im Bereich Fernabsatz tätigen Unternehmer sollten sich allerdings unbedingt an die Vorgaben der gesetzlichen Neuregelung halten, um nicht Gefahr zu laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

 

Informieren Sie sich gerne bei uns:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Telefon: 0800/100 41 04, boenig@recht-freundlich.de.

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian –Daedalic Entertainment GmbH – „Botanicula“

18. Mai 2012

Die Daedalic Entertainment GmbH verschickt über die Kanzlei Daniel Sebastian Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.250,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Daedalic Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Daniel Sebastian

Abgemahntes Werk:             Botanicula

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Film “Der Biber” als Gegenstand von Abmahnungen von Waldorf Frommer für Teel München Fernseh GmbH

16. Mai 2012

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München versendet im Mai 2012 Abmahnungen betreffend dass illegale Anbieten (öffentlich Zugänglichmachen) des Film “Der Biber” im Internet.

Mit dem Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wie auch die Zustimmung zu einem Vergleichsvorschlag mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.

 

Wir raten davon ab, die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben, da eine solche Unterschrift nicht unerhebliche Folgen haben kann.

Auf der anderen Seite sollte aber auch die mit dem Schreiben gesetzte Frist eingehalten werden.

 

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Kornmeier & Partner – Baseprotect GmbH- „Ivan Tsarevich I Seryy Volk“

15. Mai 2012

Die Baseprotect GmbH verschickt über die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Baseprotect GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Kornmeier & Partner

Abgemahntes Werk:             Ivan Tsarevich I Seryy Volk

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Rechtsanwalt Lutz Schroeder –Phily Media – „Philyzip“

14. Mai 2012

Die die Firma Phily Media mahnt nach wie vor auch im Mai 2012 über die Kanzlei Schroeder Anschlussinhaber ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schroeder  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00  EUR gefordert, wegen laut dem Abmahnschreiben vorgefallener Urheberrechtsverletzungen bezüglich eines Softwareprogramms.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Phily Media

Abmahnende Kanzlei:        Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:            Philyzip

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – MIG FILM GmbH- „Blood River“

14. Mai 2012

Die MIG Film GmbH verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      MIG Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Schulenberg & Schenk

Abgemahntes Werk:            Blood River

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Abmahnung durch CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für DigiProtect betreffend Kool Savas – Aura

11. Mai 2012

Uns wird eine Abmahnung der Kanzlei “CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vorgelegt.

Ausweislich dieses Schreibens soll der Adressat für die öffentliche Zugänglichmachung eines Musikstücks verantwortlich sein, welches rechtlich der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien zuzuordnen sei.

Es wird ind er Folge eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und daneben auch noch eine Vergleichszahlung in Höhe von 550,- Euro.

 

Wir raten davon ab, eine mit einer Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Oftmals wird man die Risiken aus einer solchen Erklärung noch begrenzen können, durch eine anderweitige Formulierung und möglcherweise besteht auch die Option, sich grundsätzlich oder auch (nur) in Bezug auf die erhobenen Kosten zu wehren.

Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich.

Feil Rechtsanwwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk – MIG Film GmbH- „The Burrowers“ (Film)

11. Mai 2012

Die Firma MIG Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1298,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      MIG Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

Abgemahntes Werk:             „The Burrowers“

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Kanzlei Schroeder – Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino – „Philyzip“ (Software)

11. Mai 2012

Die Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino,

Abmahnende Kanzlei:         Kanzlei Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:             „Philyzip“ (Software)

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Miss Sunshine“ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“

10. Mai 2012

Die Zooland Music GmbH mahnt über WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber ab. In den Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Zooland Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:         WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber -

Abgemahntes Werk:             „Miss Sunshine“ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“

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Rechtsanwälte Negele – Zimmel – Greuter – Beller; OOO Bavaria Media Group – „Beremenniy“

8. Mai 2012

Die OOO Bavaria Media Group verschickt über die Kanzlei Negele – Zimmel – Greuter – Beller Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      OOO Bavaria Media Group

Abmahnende Kanzlei:         Negele – Zimmel – Greuter – Beller

Abgemahntes Werk:             Beremenniy

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH- „Die drei Musketiere“

7. Mai 2012

Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt offenbar nach wie vor um Monat April/ Mai über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In hierher vorgelegten Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zustimmung zu einer vergleichsweisen Erledigung erbeten, nebst Zahlung in Höhe von 956,00 Euro.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Die drei Musketiere

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Firma Celebrate Records GmbH – „Rockstroh – Kaugummi

7. Mai 2012

Die Firma Celebrate Records GmbH verschickt über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Firma Celebrate Records GmbH

Abmahnende Kanzlei:            FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              „Rockstroh – Kaugummi

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Abmahnung durch Urmann und Collegen aus Regensburg, Silwa Filmvertrieb AG, Essen, Film: “Heisse F***-Spiele junger Damen – Seduce me 3 Spezial”

2. Mai 2012

Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg versendet auch im April 2012 wiederum Abmahnschreiben.

Es geht darin um den Vorwurf, dass die Rechte an einem pornografischen Film, die eigentlich bei der Silwa Filmvertrieb AG aus Essen liegen sollen und, durch das Zugänglichmachen in einer Tauschbörse verletzt worden seien.

Es wird (nach wie vor) die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, wie auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- Euro.

 

Wir raten davon ab, direkt Zahlungen zu leisten oder auch nur direkt das zu unterschreiben, was mit der Abmahnung als Unterlassungserklärung oder “Vergleichsangebot” übersandt wird.

vielmehr sollte man sich – wenngleich innerhalb der von der Abmahnerseite gesetzten Frist – dazu informieren, welche Möglichkeiten einer anderwetigen Reaktion noch bestehen.

 

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- Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Ray

30. April 2012

Die Universal Music GmbH verschickt über Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:        Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Ray

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Firma Universum Film GmbH – „Ironclad“

30. April 2012

Die Universum Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ab.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Universum Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             „Ironclad“

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Turn This Club Around (R.I.O Feat. U-Jean)

30. April 2012

Die Zooland Music GmbH mahnt über WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber ab.

In den Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Zooland Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:         WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber -

Abgemahntes Werk:             „Turn This Club Around (R.I.O Feat. U-Jean)

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- Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte – Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek – „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: Bravo The Hits 2011

30. April 2012

Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek

Abmahnende Kanzlei:            Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: Bravo The Hits 2011

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