Deutschlandweit Sofort-Kontakt und Beratung

16. Februar 2009

Feil Rechtsanwälte

Kostenlose Abmahnungs-Hotline

(MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)

0800 / 100 41 04

Telefax: 0511 / 473906-09 – E-Mail: kanzlei@recht-freundlich.de

Rufen Sie an. Wir beraten sofort.

Mit Erfahrung aus über 2.000 Abmahnfällen!

Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner.

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Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”

25. Juli 2009

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

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Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung

23. April 2008

Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:

Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Amtsgericht Wuppertal entscheidet: keine Strafbarkeit bei Nutzung eines fremden offenen WLAN

3. September 2010

Wenn Sie durch die Straßen gehen und mit dem PDA, dem Handy oder einem Laptop schlicht die offenen Funknetzwerke (WLAN) mitbenutzen, die regelmäßig (wenngleich zumeist wohl ungewollt) zur Verfügung stehen, so ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal – Entscheidung vom 03.08.2010, Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08.

Davon zu trennen ist jedoch eine etwaig über ein solches offenes Funknetzwerk begangene strafbare Handlung, wie etwa Filesharing oder ähnliches.

Es ist mit der Entscheidung daher kein “Freibrief” für jegliche Verwendung fremder Internetzugänge ausgestellt worden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Abmahnungen der Kanzlei U+C für DBM Videovertrieb u.a.

3. September 2010

Derzeit scheint die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg wieder eine größere Menge an urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich der pornografischen Filme versandt zu haben. Teilweise erfolgt dies im Auftrage der Firma DBM Videovertrieb.

In den letzten Tagen haben wir eine recht große Anzahl an neuen Aufträgen in diesem Bereich erhalten.

Nähere Informationen finden sie unter anderem hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=u%2Bc

und hier:

http://abmahnung-blog.de/?s=urmann

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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BB Video mahnt über U+C ab

2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Somma im Kiez – abgemahnt über Nümann und Lang für Styleheads

2. September 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.

Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.

Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.

Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mahnt durch Nümann und Lang ab

1. September 2010

Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.

Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.

Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.

Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei

30. August 2010

Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.

Damit aber nicht genug: Das Schreiben wurde unserem Mandanten direkt zweimal an einem Tag zugestellt…

Vor dem Hintergrund, dass immer vorgetragen und unterstellt wird, dass die Abmahnrseite korrekt arbeiten und keine Fehler machen würde, stellt sich uns die Frage, ob man nach wie vor genau davon ausgehen kann oder gar sollte.

Unabhängig vom konkreten Fall:

Immer wieder fallen hier Fehler bei Abmahnungen verschiedenster Kanzleien auf, die teilweise auch schon der Abmahnerseite bei genauerer Betrachtung offenbar sein könnten.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich über Reaktionsmöglichkeiten und die damit verbindenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Roadrunner Records werden für urheberrechtliche Abmahnungen von Sasse und Partner vertreten

27. August 2010

Hier wird über Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner berichtet, die für die Roadrunner Records GmbH ausgebracht werden und das Werk Korn III – Remember Who You Are betreffen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-roadrunner-records-gmbh-korn-iii-remember-who-you-are

BEVOR Sie eine Unterschrift oder gar eine Zahlung an die Abmahnerseite leisten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reaktionsmöglichkeiten und welche damit verbundenen Chancen und Risiken bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Splice” – Sasse und Partner mahnt für Senator Film Verleih GmbH ab

27. August 2010

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg und Berlin mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Splice” ab, die von dem Anschluss des Abmahnungsempfängers aus vorgefallen sein sollen.

Mit dem Schreiben wird behauptet, dass die Firma Senator Film Verleih GmbH ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte habe. Um diese Rechte zu schützen wurde demnach die Firma Guardaley Ltd. damit beauftragt, in Filesharing- Netzwerken nach Rechtsverletzungen zu suchen. Das Unternehmen stellt sodann auch Daten der unberechtigten Nutzungen fest und dokumentiert diese.

Die Kanzlei Sasse und Partner bietet namens der dortigen Mandantschaft einen Vergleich an, durch den die Angelegenheit endgültig ihre Erledigung finden könne. Dazu müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlasusngs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,- Euro bezahlen. Sodann sollen die Zahlungsansprüche der Abmahnerseite abgegolten sein.

Wir raten grundsätzlih davon ab, die Unterlassungserklärung der Abmahner direkt zu unterschreiben und die geforderten Pauschalbeträge zu bezahlen.

Informieren sie sich unbedingt über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Chancen und Risiken, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung aus dem Hause “La Cosa Mia”, Daniel Sluga, durch Grethler Rechtsanwälte

26. August 2010

Die aktuell von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte, im Auftrage von Herrn Daniel Sluga, firmierend als “La Cosa Mia”, ausgebrachten Abmahnungen weisen aus, dass der Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei als einer der führenden Musikproduzenten unter anderem das Werk “Die Firma: Das sechste Kapitel” produziert habe.

Dieses Werk soll der Adressat der Abmahnung in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und damit einer unbegrenzten Anzahl von anderen Tauschbörsennutzern angeboten haben.

Es wird dann von Seiten des Abmahners zugegeben, dass ein reguläres Tauschbörsenprogramm genutzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Information stellt sich die Frage, wie auf Seiten der Abmahner verhindert werden kann, dass das sodann eruntergeladenen Werk auch wieder öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere dann, wenn evtl. ein anderes als das eigentlich gesuchte Werk heruntergeladen wird, etwa aufgrund einer falschen Dateibezeichnung…

Auf diese Frage haben wir bis jetzt leider noch keine Antwort erhalten. Wir bleiben aber dran…

Jedenfalls empfehlen wir, nicht die Unterlassungserklärung in der von der Abmahnerseite vorgelegten Form zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Beim Klauen erwischt”, für Mick-Haig Productions e.K., durch Schutt Waetke

26. August 2010

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“  im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des  Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.

Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Sasse und Partner mahnt für Splendid Film GmbH ab

25. August 2010

Das Werk “Sword with no Name – Der Schatten der Königin” ist Gegenstand einer hierher vorgelegten Abmahnung, die die Kanzlei Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH versandt hat.

Mit dem Schreiben wir der Adressat aufgefordert, die entsprechende Datei, die er unberechtigt öffentlich zugägnlich gemacht haben soll, unverzüglich und dauerhaft von seinem Computer zu entfernen und zu vernichten.

Weiterhin wird der Adressat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Darüber hinaus sollen mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 800,- Euro auch die weitergehenden bisher entstandnen Schadensersatzansprüche der abmahnenden Seite erledigt sein.

Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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